Energie

01.06.2023

Bessere Konditionen für private Photovoltaik-Anlagen

Gute Nachrichten für die Betreiber von Haus-Photovoltaik-Anlagen, denn die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschert diesen seit Jahresbeginn attraktivere Rahmenbedingungen. Die Förderung wurde erweitert, die Vergütungssätze stiegen, während bürokratische Hürden und Steuern wegfallen.

Installation von Photovoltaik Anlage auf Hausdach© Africa Studio - stock.adobe.com
Photovoltaik-Anlagen werden seit Jahresbeginn besser gefördert.

Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verbessert die Konditionen für Verbraucher*innen, die ihren eigenen Solarstrom erzeugen. Die beschriebenen Änderungen konzentrieren sich auf Anlagen in einer Größe von drei bis zwanzig Kilowatt Leistung (kWp), wie sie typisch sind für Einfamilienhäuser. Ziel ist es, den Ausbau von erneuerbaren Energien deutlich voranzutreiben. So soll die gesamte Photovoltaik-Anlagenleistung in Deutschland bis zum Jahresende um neun Gigawatt erhöht werden, bis zum Jahr 2026 sind weitere 22 Gigawatt Anlagen-Leistung geplant. Etwa die Hälfte der Anlagen soll auf Dächern entstehen, während die andere Hälfte als Freiflächenanlagen geplant ist.

Verbesserungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Bereits seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden. Es wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und Anlagen zur Volleinspeisung unterschieden:

Für die Einspeisung der Überschüsse aus Anlagen zur Eigenversorgung gilt folgende Vergütung:

  • bei bis zu zehn Kilowatt Leistung: 8,2 Cent pro Kilowattstunde
  • bei zehn bis 40 Kilowatt Leistung: 7,1 Cent pro Kilowattstunde
  • bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung: 5,8 Cent pro Kilowattstunde

Für die Einspeisung des Stroms aus Anlagen zur Volleinspeisung gilt diese Vergütung:

  • bei bis zu zehn Kilowatt Leistung: 13,0 Cent pro Kilowattstunde
  • bei zehn bis 40 Kilowatt Leistung: 10,9 Cent pro Kilowattstunde
  • bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung  10,9 Cent pro Kilowattstunde

Nicht vergessen – Anlage rechtzeitig melden

Für die dauerhafte höhere Vergütung ist die Anlage vor Inbetriebnahme sowie jährlich jeweils bis zum 30. November als Volleinspeise-Anlage dem zuständigen Netzbetreiber zu melden.

Für die meisten Verbraucher*innen ist es jedoch nach wie vor am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen. Auch eine Kombination von beispielsweise einer kleinen Anlage mit hohem Eigenverbrauchsanteil sowie einer großen Anlage zur Volleinspeisung ist möglich.

Neu ist zudem, dass kürzlich in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt sowie ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt ihr volles Potenzial ausschöpfen dürfen. Sie können nun den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen und müssen nicht wie bis Ende 2022 auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt werden.

Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen

Mit Krediten aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard haben Verbraucher*innen die Möglichkeit, Kauf und Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage sowie die Anschaffung eines Stromspeichers zu finanzieren. Einzelne Bundesländer und Kommunen unterstützen die Anschaffung von Batteriespeichern mit Förderprogrammen.

Wichtig: Förderanträge stets vor dem Beginn einer Maßnahme stellen.

Weitere Erleichterungen für Verbraucher*innen

Auch in der Einkommensteuer erwarten Verbraucher*innen ab 2023 Erleichterungen: Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt sind ab 2023 steuerfrei, damit sind weder Einkommenssteuer noch Mehrwertsteuer zu zahlen. Das gilt sowohl für Anlagen auf oder an Einfamilienhäusern als auch für Garagen, Carports und andere Nebengebäude.

Beratung zum Energiesparen

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei Fragen zu Photovoltaik-Anlagen und zur Nutzung erneuerbarer Energie. Sie findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt, und ist je nach Beratungsangebot kostenfrei oder kostenpflichtig (30 Euro). Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Terminvereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400. Mehr Infos unter www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/energieberatung. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.