Energie

31.07.2023

Dämmung macht Häuser fit für die Zukunft

Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist ein Lehrstück dafür, was bei Gesetzgebungsverfahren alles schiefgehen kann. Dabei sind die Absichten und Inhalte in den Diskussionen in den Hintergrund geraten. Energieeffizienz bleibt dennoch das Gebot der Stunde. Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern erklärt, welche Dämm-Maßnahmen tatsächlich zum Energiesparen beitragen.

Dämmung Haus Wohnung Hitzeschutz Temperaturen senken© LianeM - stock.adobe.com
Eine nachträgliche Dämmung lohnt sich!

Losgelöst von der Klimaneutralität ist die Wärmepumpe in fast allen Gebäuden gegenüber der veralteten Öl- und Gas-Brennwerttechnik die effizientere Heizung. Der Betrieb einer Wärmepumpenheizung lässt sich durch nachträgliche Wärmedämmungen noch erheblich sparsamer gestalten. Ein guter Wärmeschutz ist außerdem ein guter Hitzeschutz: Im Winter sorgt eine gute Dämmung dafür, dass Verbraucher*innen Heizenergie sparen und die Wandoberflächen wärmer sind. Das sorgt für Behaglichkeit und schützt vor Schimmel. Im Sommer sorgt eine gute Dämmung für angenehm kühle Innenräume und spart gleichzeitig Energie und Geld für den Betrieb einer Kühlung, die insbesondere in schlecht gedämmten Gebäuden immer häufiger zum Einsatz kommt. 

So sieht gute Dämmung aus

Eine nachträgliche Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch alter Fenster und Außentüren reduziert Wärmeverluste um bis zu 90 Prozent. Die Qualität der Dämmung beschreibt der so genannte U-Wert. Je niedriger dieser ist, desto besser ist die Wärmedämmung. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Höchstgrenzen für die U-Werte der Gebäudehülle bei energetischen Sanierungen vor. In der Praxis sind oft bessere Werte erreichbar, als gesetzlich vorgeschrieben sind. In diesen Fällen ist eine finanzielle Förderung möglich.

Lohnt sich eine nachträgliche Wärmedämmung?

Wärmedämmungen sind mit erheblichen Investitionskosten verbunden. Dennoch können sie auch wirtschaftlich interessant sein. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn am Gebäude ohnehin Reparaturen oder Instandhaltungen notwendig werden. Versehen Verbraucher*innen etwa die Außenwände im Zuge eines ohnehin erforderlichen neuen Anstrichs mit einer Fassadendämmung, reicht es aus, dafür nur die zusätzlich erforderlichen Ausgaben zu kalkulieren. Die Fassadendämmung gilt als wirksamste Maßnahme der energetischen Sanierung.  

Die nachträgliche Dämmung der Dachschrägen ist sehr kostenintensiv, wenn gleichzeitig das Dach neu gedeckt werden soll. Ist der Dachboden unbeheizt, besteht die Möglichkeit anstelle der Dachschrägen die oberste Geschossdecke zu dämmen. Das ist deutlich günstiger.

Auch die Kellerdecke kann nachträglich gedämmt werden, sofern der Keller nicht beheizt wird. Den Einbau von Wärmedämmungen bei Kellerdecken und auch bei Dachböden können Heimwerker prinzipiell selbst umsetzen.

Grundsätzlich wird mit der Dämmung eines Gebäudes mehr Energie eingespart, als die Produktion des jeweiligen Dämmstoffs verbraucht hat. Damit verhindert Dämmung stets mehr CO2-Ausstoß als sie verursacht. 

Das richtige Förderprogramm finden

Wer sein Haus durch eine Sanierung effizienter gestaltet als vom Staat gefordert, kann einen Zuschuss dafür erhalten. Förderfähig sind nachträgliche Wärmedämmungen und der Austausch von Fenstern und Außentüren. Auch die Erneuerung der Heiztechnik z. B. mit einer Wärmepumpe oder einem Wärmenetzanschluss wird finanziell unterstützt. Die Höhe der Zuschüsse liegt bei 15 bis 45 Prozent der Kosten – je nach Maßnahme. Beantragt werden die Zuschüsse online beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Wer ein Eigenheim hat, kann anstelle der Zuschüsse eine Steuerermäßigung beantragen. Über drei Jahre verteilt, beträgt die Ermäßigungen bis zu 20 Prozent der Kosten von energetischen Maßnahmen. Die Höchstsumme beträgt hier 40.000 Euro pro Wohnhaus. Sollte eine energetische Baubegleitung und/oder Fachplanung in Anspruch genommen worden sein, beträgt die Steuerermäßigung bis zu 50 Prozent.

Beratung zu Dämmung und Heizungstausch

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei Fragen zur richtigen Dämmung und zum geplanten Heizungstausch. Sie findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt, und ist je nach Beratungsangebot kostenfrei oder kostenpflichtig (30 Euro). Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Terminvereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400. Mehr Infos unter www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/energieberatung. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.