Energie

18.05.2017, Energieberatung

Energieausweis: endlich erklärt

Auf den ersten Blick deutlich machen, wie energieeffizient ein Gebäude ist, das soll der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV) leisten. Eigentümer, Mieter und Käufer sollen Klarheit erhalten über die zu erwartenden Energiekosten einer Immobilie. Ob der Energieausweis diese Aufgabe erfüllt und welche Informationen er tatsächlich enthält, lesen Sie hier.

Energieausweis: endlich erklärtFoto: © Alexander Raths, Fotolia.com

Was steht drin?

Den fünfseitigen Energieausweis gibt es in zwei Formen: Als Bedarfsausweis enthält er die Kennwerte für den Energiebedarf, als Verbrauchsausweis diejenigen für den Energieverbrauch. In vielen Fällen ist jedoch nur der Bedarfsausweis zulässig. Der Energiestandard des Gebäudes wird mittels Energieeffizienzklassen von A+ bis H veranschaulicht, ähnlich wie bei Kühlschrank und Waschmaschine. Zudem beinhaltet der Ausweis – soweit möglich – Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. Es handelt sich hierbei um Empfehlungen. Ein Gespräch mit einem Energieberater hilft zu klären, was  möglich und sinnvoll ist.

Wer braucht einen Energieausweis?

Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Bei der Vermietung müssen die wichtigsten Kenndaten des Ausweises bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Bei der Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung muss der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie unaufgefordert vorlegen oder gut sichtbar aushängen. Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Mieter das Original oder wiederum eine Kopie erhalten. Keinen Energieausweis brauchen Eigenheimbesitzer, für deren Haus die Baugenehmigung vor dem 1.10.2007 erteilt wurde, und die ihr Haus selbst bewohnen.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Ein Energieausweises muss von Fachleuten mit besonderer Qualifikation ausgestellt werden. Ein amtliches Zertifikat oder eine vollständige Liste aller Aussteller gibt es allerdings nicht. Wichtig ist: Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung.

Was kann der Energieausweis nicht?

Insbesondere der Verbrauchsausweis liefert Mietinteressenten keine genaue Prognose über die künftigen Heizkosten. Denn die Werte darin werden maßgeblich vom Nutzerverhalten, zum Beispiel der eingestellten Raumtemperatur und dem Lüftungsverhalten, beeinflusst. Alle Energieausweise beziehen sich außerdem in den meisten Fällen auf das ganze Gebäude, nicht einzelne Wohnungen. Die Lage der Wohnung im Gebäude spielt aber eine erhebliche Rolle für den Energieverbrauch.

Jetzt beraten lassen

Bei allen Fragen zum Energieausweis hilft die Energieberatung des VSB. Über die kostenlose Hotline 0800 – 809 802 400 können Sie einen Termin in Ihrer nächstgelegenen Beratungsstelle vereinbaren oder sich direkt an unsere Energie-Beratungsstützpunkte wenden.

Die Energieberatung des VSB wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.