Energie

09.03.2026

Energy Sharing - Solarstrom an Nachbarn verkaufen

In Deutschland sind aktuell über fünf Millionen Photovoltaikanlagen in Betrieb: Ein großes Potenzial für die Energiewende. Denn ein wesentlicher Teil des erzeugten und nicht verbrauchten Stroms fließt ins Netz und wird vergütet. Ab dem 1. Juni 2026 gibt es nun eine weitere Option: Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, darf Solarstrom dann ohne umfangreiche bürokratische Vorgaben an seine Nachbarn abgeben. Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern zeigt und bewertet die neuen Möglichkeiten des „Energy Sharing“. 

Energy Sharing Photovoltaik Solarstrom teilen© vencav - stock.adobe.com
Ab dem 1. Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber Energy Sharing innerhalb ihres lokalen Netzes ermöglichen.

Einspeisung ins Netz: Vergütung und Grenzen für Privathaushalte 

Wer privat mehr Strom erzeugt als verbraucht, speist den Überschuss meistens in das örtliche Stromnetz ein. In nicht wenigen Fällen wird mehr als die Hälfte des erzeugten Stroms eingespeist. Strom mit der eigenen Solaranlage zu produzieren, kostet etwa 11 bis 15 Cent pro Kilowattstunde. Für alle neuen Anlagen liegt die Einspeisevergütung aber inzwischen bei weniger als acht Cent. Solarstrom einzuspeisen ist damit normalerweise nicht kostendeckend.  

„Energy Sharing“ macht lokales Solarstromteilen möglich 

Ab dem 1. Juni 2026 ermöglicht der Gesetzgeber allen, die eine Photovoltaik-Anlage betreiben, den lokal erzeugten Strom direkt mit einem oder mehreren Nachbarn zu teilen. Mit der Neuregelung im Energiewirtschaftsgesetz entsteht erstmals eine rechtliche Grundlage für das Energy Sharing. Sie erlaubt es, nicht nur erneuerbaren Strom innerhalb lokaler Energiegemeinschaften gemeinsam zu nutzen. Wer den Strom abgibt, darf außerdem ein angemessenes Entgelt hierfür vereinbaren. 

Wichtig: Energy Sharing verpflichtet nicht zur vollständigen Stromversorgung der beteiligten Nachbarn. Deshalb benötigen diese Haushalte zusätzlich einen Stromliefervertrag mit einem selbst gewählten Stromanbieter, der die Strommengen liefert, die nicht aus der Solaranlage kommen. Bereits geltende Stromlieferverträge können bestehen bleiben. 

Damit Strommengen richtig zugeordnet werden können, funktioniert Energy Sharing nur dann, wenn alle beteiligten Haushalte mit intelligenten Messsystemen, Smart Meter genannt, ausgestattet sind. 

Abgaben und Umlagen nicht vergessen 

Selbst erzeugten Solarstrom an Nachbarn abzugeben, kann sich als Alternative zur Einspeisevergütung etablieren. Aber: Ein Teil der Einnahmen aus der nachbarschaftlichen Abgabe des Stroms muss an den örtlichen Verteilnetzbetreiber abgeführt werden. Dazu gehört das Netzentgelt, die Umlagen für Kraft-Wärmekopplung und Offshore-Windenergie sowie die Konzessionsabgabe. In der Summe können diese Nebenkosten des Energy Sharing zehn bis 15 Cent pro Kilowattstunde betragen. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von etwa 30 Cent pro Kilowattstunde ist Energy Sharing trotzdem interessant.  

Welche Regeln gelten? 

Ab dem 1. Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber Energy Sharing innerhalb ihres lokalen Netzes ermöglichen. Ab Juni 2028 muss dies auch mit Beteiligten in direkt benachbarten Netzgebieten möglich sein. Energy Sharing ist ausschließlich für Strom aus erneuerbaren Energien möglich, und kann aus Erzeugungs- oder Energiespeicheranlagen stammen. 

Energy Sharing muss zwischen den Beteiligten vertraglich vereinbart werden. Dazu sind zwei Verträge erforderlich: ein Vertrag regelt den Umfang der gemeinsamen Nutzung und der zweite ist ein Stromliefervertrag. 

Neutrale und unabhängige Energieberatung 

Fragen zum Thema erneuerbare Energien beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern. Sie findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch – nach Absprache auch bei Ihnen zu Hause – statt, und ist je nach Beratungsangebot kostenfrei oder kostenpflichtig (40 Euro). Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Terminvereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400. Mehr Infos unter www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/energieberatung. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.