Energie

06.05.2022

Erneuerbare Energien: Solardachpflicht kommt

Die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien soll laut Bundesregierung bis 2030 bei 80 Prozent liegen. Die Leistung von Photovoltaik gilt es auf 200 Gigawatt zu vervierfachen. Eine entsprechende Solardachpflicht für private Neubauten kommt in einzelnen Bundesländern – ab 1. Mai 2022 gilt sie in Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg ziehen nach. Auch auf bestehenden Häusern muss zukünftig mehr Solarstrom erzeugt werden.

Erneuerbare Energien: Solardachpflicht kommtFoto: © MariaGodfrida - Pixabay.com

Was heißt „Solarpflicht“?

„Solarpflicht“ bezeichnet die vorgeschriebene Installation von Photovoltaik auf Dächern privat oder gewerblich genutzter Gebäude bei Neubau, Sanierung oder Modernisierung. Ziel ist es, den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien zur Energieerzeugung damit zu beschleunigen.

Die Solarpflicht verpflichtet Eigentümer*innen von Gebäuden dazu, die Investitionen in Sonnenenergie zur Stromgewinnung oder zum Heizen selbst zu tragen. Im Gegenzug gibt es Förderungen: zum Beispiel die gesetzliche Mindestvergütung für den Strom oder Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Wo und für wen gilt die Solarpflicht?

Auf Bundesebene gibt es derzeit kein beschlossenes Gesetz für eine allgemeine Solarpflicht. Die Bundesländer regeln die Vorschriften individuell: Welche Regeln gelten, hängt derzeit davon ab, wo Sie wohnen.

Gültige Solardachpflichten betreffen derzeit nur Neubauten. In Baden-Württemberg sind ab 1. Mai 2022 neue Wohngebäude mit einer Solaranlage auszustatten. Bestehende Objekte müssen frühestens ab 2023 nachgerüstet werden.

In Berlin und Hamburg wird der Einbau von Solaranlagen bei neuen Wohnhäusern ab Januar 2023 verpflichtend. Die Pflicht gilt dort dann auch für bestehende Häuser, deren Dächer saniert werden.

Bayern plant bisher lediglich eine Photovoltaik-Pflicht ab Juli 2022 für Neubauten bestimmter Industrie- und Gewerbebauten und ab 2023 für sonstige Nicht-Wohngebäude. Nachzulesen im Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften“ vom 15. November 2021. Ziel ist es diese Vorschrift in die Bayerische Bauordnung zu implementieren.

Solartechnik für alle Eigentümer*innen von Gebäuden sinnvoll

Unabhängig von einer möglichen Verpflichtung ist die Investition in Solartechnik für Immobilieneigentümer*innen sinnvoll. Gerade vor dem Hintergrund steigender Energiepreise ist die eigene Stromerzeugung zunehmend attraktiv.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei Fragen, ob das Dach, Balkon oder Garten für eine Solaranlage geeignet ist. Sie findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt, und ist je nach Beratungsangebot kostenfrei oder kostenpflichtig (30 Euro). Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Persönliche Beratungen finden derzeit und im Rahmen geltender Vorschriften nur eingeschränkt statt. Terminvereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400. Mehr Infos un­ter www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/energieberatung. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.