Energie

08.02.2018, Strengere Feinstaub-Grenzwerte

Feinstaub: Saubere Luft trotz Öfen und Kaminen

Verbraucher, die ihre vier Wände mit einem Kachelofen oder einem Kamin beheizen, müssen seit dem 1. Januar 2018 strengere Auflagen für den Betrieb ihrer Feuerstätte beachten. Die wichtigsten Informationen zum Kamingenuss auf einen Blick.

Alte Öfen geben neben wohliger Wärme, auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. So erzeugt ein Kaminfeuer in einer Stunde etwa genauso viel Feinstaub, wie ein Dieselfahrzeug bei einer 100 Kilometer langen Fahrt. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Öfen. Somit sparen sie Brennholz und produzieren weniger Feinstaub. Der Gesetzgeber reagierte, indem er die Feinstaub-Grenzwerte herabsetzte und festlegte, dass ab dem 1. Januar 2018 Öfen, die vor 1985 eingebaut wurden, mit Feinstaubfiltern nachgerüstet oder komplett ausgetauscht werden müssen. Außerdem können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen, wie es z. B. in Stuttgart bei Feinstaubalarm passiert.

Feinstaub: Saubere Luft trotz Öfen und KaminenFoto: © Counselling -pixabay.com

Jeder Verbraucher kann selbst auf die Feinstaub-Emission Einfluss nehmen, indem er:

  • gut abgelagertes, trockenes Brennholz verwendet
  • geeignete Anzünder verwendet
  • keinen Müll verbrennt
  • eine geeignete Feuerstätte zum Heizen nutzt
  • auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichtet
  • Feuerstätten für Holzpellets wählt, diese haben weniger Feinstaubemissionen, statt solche mit Brennholz

Mit Brennholz zu heizen, ist häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff ist zwar meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Inwiefern es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, beantworten die Energieberater des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) und geben darüber hinaus eine Reihe genereller Empfehlungen zum Einbau einer Holzfeuerstätte sowie andere Tipps zum Thema Energie.

Weiterführende Informationen zur ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes:

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/BJNR003800010.html

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Bei allen Fragen rund um das Thema Heizen zu Hause hilft die Energieberatung des VSB. Über die kostenlose Hotline 0800 – 809 802 400 können Sie einen Termin in Ihrer nächstgelegenen Beratungsstelle vereinbaren oder sich direkt an unsere Energie-Beratungsstützpunkte wenden.

Die Energieberatung des VSB wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.