Energie

05.01.2024

Heizen mit Wasserstoff statt Erdgas. Ist das sinnvoll?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt ab 1. Januar 2024 neue energetische Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude fest. Der Umstieg auf Heizen mit erneuerbaren Energien spielt dabei eine zentrale Rolle. Vorrangig beziehen sich nicht zuletzt deshalb die neuen Vorgaben des GEG auf die Heizungstechnik. So sollen neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden: Wasserstoff statt Gas ist dabei eine Option. Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern bewertet das Heizen mit Wasserstoff.

Heizung© Emmi - stock.adobe.com
Eine unabhängige Energieberatung vor dem Heizungskauf ist empfehlenswert.

Wer ab 2024 seine Heizung ersetzt, darf zwar zunächst weiterhin eine reine Erdgasheizung einbauen lassen, muss aber zu einem späteren Zeitpunkt einen Teil seiner Wärme mit Biogas oder Wasserstoff erzeugen. Wasserstoff ist dabei Hoffnungsträger, um zukünftig klimaneutral und ohne Ausstoß von Treibhausgasen zu heizen: Mit vorhandener Heiztechnik und bestehenden Gasnetzen, aber eben ohne Erdgas.

Bereits heute bieten Hersteller Heizungen an, die „Wasserstoff-ready" sind und laut Beschreibung einen Anteil von 20 Prozent Wasserstoff im Erdgas verkraften. Fachleute sprechen von zehn Prozent, die problemlos dem Erdgas beigemischt werden könnten. Um ausschließlich oder auch nur zu 65 Prozent mit Wasserstoff zu heizen, reicht das allerdings nicht aus. Aktuell sind keine Heizungen erhältlich, die zu 100 Prozent mit Wasserstoff heizen.

VerbraucherService Bayern rät zur Vorsicht

Auch ist Wasserstoff zum Heizen derzeit praktisch nicht verfügbar, denn hierfür bedarf es grünen oder blauen Wasserstoffs. Aktuell existieren dafür nur wenige Produktionsstätten. Und der Bedarf an Wasserstoff steigt, denn neben Gebäuden wollen auch Industrie und Verkehr klimaneutral werden. Ein weiterer Fakt: Bei der Umstellung eines bestehenden Erdgasnetzes auf Wasserstoff sind alle an dieses Netz angeschlossenen Gasheizungen auf 100 Prozent Wasserstoff umzustellen.

Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern rät insgesamt zur Vorsicht. Der Kauf einer neuen Gasheizung ist nur dann sinnvoll, wenn sie auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist und wenn das betreffende Haus in einem sogenannten „Wasserstoffnetzausbaugebiet“ liegt. Die bundesdeutsche Wasserstoffinfrastruktur ist allerdings gerade erst in Planung, und Wasserstoffnetzausbaugebiete existieren noch gar nicht.

Verbraucher*innen, die beabsichtigen, in Zukunft mit Wasserstoff zu heizen, sollten zuvor in ihrer Gemeinde fragen, ob in ihrem Wohngebiet ein Wasserstoffnetzausbaugebiet geplant ist. Außerdem empfiehlt sich eine unabhängige Energieberatung, die einen Vergleich mit anderen geeigneten Heizsystemen ermöglicht.

Da bestimmte Industriebereiche auf Wasserstoff angewiesen sind, um klimaneutral zu werden, wird dieser bevorzugt für Industrie und Gewerbe verfügbar sein. Für die Beheizung von Gebäuden existieren ferner andere sinnvolle Alternativen wie Wärmepumpen.

Was ist grüner und blauer Wasserstoff?

Wasserstoff gilt als klimaneutral, weil bei seiner Verbrennung lediglich Wasserdampf entsteht und kein Kohlendioxid (CO2). Die Herstellung von Wasserstoff ist bislang allerdings energieaufwändig und nicht klimaneutral.

Grüner und blauer Wasserstoff sollen klimaneutral produziert werden. Ziel ist es, grünen Wasserstoff durch Elektrolyse zu gewinnen, die mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen angetrieben wird. Bei der Herstellung von blauem Wasserstoff, der konventionell aus Erdgas gewonnen werden soll, entsteht zwar das Treibhausgas CO2. Dieses lässt sich aber mittels dem sogenannten „Carbon Capture And Storage-Verfahren (CCS)“ unterirdisch speichern.

Beratung zum Heizungstausch und zu Heiztechniken in Privathaushalten

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei Fragen zum Heizungstausch und Heiztechnik in Privathaushalten. Sie findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt, und ist je nach Beratungsangebot kostenfrei oder kostenpflichtig (30 Euro). Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Terminvereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400. Mehr Infos unter www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/energieberatung. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.