Energie
Heizungsmodernisierung: Neue Regeln zur Förderung
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde verabschiedet und tritt in Kürze in Kraft. Derweil hat die Bundesregierung im Eiltempo neue Regeln zur Förderung von Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärmeanschlüssen verkündet. Auch, wenn Förderzuschüsse mit der Zeit immer niedriger ausfallen sollen, empfiehlt die Energieberatung des VerbraucherService Bayern beim Heizungstausch auf erneuerbare Energien zu setzen.
© hkama - stock.adobe.comIn der vergangenen Woche hat die Bundesregierungen Änderungen bei der Förderung verkündet und die Beantragung von Fördermitteln bei der Förderbank KfW bis zum 20. Juli 2026 unvermittelt gestoppt. Die Förderungen für den Heizungstausch und energetische Sanierungen bleiben aber weiterhin attraktiv. Allerdings reduzieren sich die neuen Förderzuschüsse und werden alle sechs Monate etwas geringer. Schnelles Handeln sichert höhere Zuschüsse.
Bei Heizungstausch Förderungen von bis zu 30 Prozent nach wie vor möglich
Wer eine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, Biomasseheizung oder einen Fernwärmeanschluss austauscht, kann wie bisher einen Zuschuss als Grundförderung in Höhe von bis zu 30 Prozent der Kosten erhalten. Eingeführt wird 2027 ein 15 Prozent-Bonus für europäische Wärmepumpen bei gleichzeitiger Absenkung der Grundförderung im selben Umfang. Der „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ fällt ab dem 21. Juli etwas geringer aus als vorher und beträgt dann nur noch 16 statt vorher 20 Prozent. Alle sechs Monate wird dieser Bonus jeweils um vier Prozentpunkte niedriger ausfallen.
Eine Verbesserung gibt es bei der Förderung von Haushalten mit vergleichsweise geringem Einkommen. Diese bekommen einen gestaffelten Einkommensbonus: 10 Prozent bei einem Jahreseinkommen bis 50.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und sogar 40 Prozent bis 30.000 Euro. Letztere Gruppe kann so einen Zuschuss bis 80 Prozent der Kosten erhalten. Bei Haushalten mit minderjährigen Kindern lässt sich das anzurechnende Einkommen um 10.000 Euro reduzieren und dadurch der Einkommensbonus erhöhen. Gestrichen wurde der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen.
Was wird gefördert?
Förderung gibt es nur noch bei Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen. Der Wechsel von Fernwärme oder bestehenden Erneuerbaren Energie-Anlagen ab Baujahr 2008 wird nicht mehr gefördert.
Hohe Förderung jetzt nutzen
Die Bundesregierung beabsichtigt allerdings eine zunehmende Verringerung der Förderzuschüsse. So sinken die maximalen förderfähigen Kosten für die Förderung in der ersten Wohneinheit von bislang 30.000 Euro auf dann 28.000 Euro und sollen dann alle sechs Monate jeweils um weitere 750 Euro fallen.
Laut dem VSB sollten Haushalte mit alter Öl- oder Gasheizung die derzeitigen Fördermöglichkeiten sorgfältig prüfen. Mit zunehmender Dauer wird die Förderung geringer, ein frühzeitiger Umstieg auf erneuerbare Energien ist damit sehr lukrativ.
Fossile Energieträger werden durch die CO₂-Bepreisung und steigenden Anforderungen an klimaneutrale Brennstoffe langfristig deutlich teurer. Die Netzkosten verteilen sich zudem auf immer weniger Anschlussnehmer, da Gasnetze vermehrt stillgelegt werden. Geopolitische Krisen führen außerdem zu unvorhersehbaren Preissprüngen. Die politischen Diskussionen um das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ändern nichts an dieser grundlegenden Einschätzung.
Gute Bedingungen auf dem Handwerkermarkt
Neben der Förderung spricht ein weiterer Faktor für eine zeitnahe Entscheidung: Der Markt für Heizungsinstallationen hat sich entspannt. Wartezeiten und Lieferengpässe haben sich vielerorts reduziert.
Wer frühzeitig plant, kann Angebote in Ruhe vergleichen, die passende Technik auswählen und den Austausch ohne Zeitdruck mit geringeren Kosten umsetzen. Wer mit dem Heizungstausch wartet, läuft Gefahr, dass die steigende Nachfrage wieder zu Marktengpässen führt, während Förderungen reduziert werden.
Kommunale Wärmeplanung als Entscheidungshilfe nutzen
Bevor eine neue Heizung eingebaut wird, empfiehlt die Energieberatung des VerbraucherService Bayern einen Blick in die kommunale Wärmeplanung. Dort können Eigentümerinnen und Eigentümer erfahren, welche Wärmeversorgung für ihr Wohngebiet vorgesehen ist und ob perspektivisch ein Fernwärmeanschluss möglich sein könnte.
Die kommunale Wärmeplanung liefert wichtige Hinweise für die richtige Investitionsentscheidung. Wer weiß, ob künftig Fernwärme perspektivisch verfügbar sein wird oder ob eine individuelle Heizlösung die beste Option bleibt, kann seine Investition besser auf die Zukunft ausrichten. Es existiert allerdings kein rechtlicher Anspruch auf einen Fernwärmeanschluss, auch wenn die Wärmeplanung an Ihrem Wohnort Fernwärme ausweist.
Nicht abwarten, sondern vorbereiten
Die Energieberatung des VerbracherService Bayern empfiehlt daher:
- Fördermöglichkeiten für Heizungstausch und Gebäusesanierung jetzt prüfen,
- die kommunale Wärmeplanung der eigenen Kommune berücksichtigen,
- Angebote von Fachbetrieben vor dem Heizungsableben einholen,
- auf erneuerbare Heiztechniken setzen und
- notwendige Investitionen nicht aufgrund politischer Debatten verschieben.
Die größte Gefahr besteht derzeit darin, gar nichts zu tun. Wer heute investiert, profitiert noch von attraktiver Förderung, guten Marktbedingungen und einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung. Abwarten schafft dagegen meist keine zusätzlichen Vorteile, sondern verlängert die Unsicherheit.
Neutrale und unabhängige Energieberatung
Fragen zum Thema Heizungstausch beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Zusammenarbeit mit dem VerbraucherService Bayern. Die Beratung findet per Video oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Terminvereinbarungen unter der bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400. Mehr Infos unter www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/energieberatung. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Risiken im Überblick - Energie - VerbraucherService Bayern
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