Energie

30.04.2014

Neuer Energieausweis mit Energieeffizienzklassen

Ab Mai 2014 gelten Änderungen für den Energieausweis. Wer ein Haus bzw. eine Wohnung kaufen oder mieten möchte, kann damit den Energieverbrauch leichter beurteilen. Darauf sollten Wohnungssuchende achten.

Energieausweis mit Effizienzklassen
Wie bei Elektrogeräten längst üblich, werden ab Mai auch Häuser in Effizienzklassen eingeteilt. Die Skala reicht von „A+“ bis „H“. Der Durchschnitt der Gebäude ist in „E“ eingestuft. Die jährlichen Heizkosten einer 80 m² großen Wohnung der Klasse „B“ beispielsweise sind um etwa 400 Euro niedriger als die einer entsprechenden „E“-Wohnung.

Neue Einteilung der Farbskala
Die Effizienzklassen werden auf einer Farbskala abgebildet, die von grün über gelb bis rot reicht. Bei Energieausweisen, die ab Mai 2014 ausgestellt werden, reicht die Skala nur noch bis 250 kWh pro m² und Jahr und nicht mehr bis 400 kWh pro m² und Jahr. Das bedeutet, dass Gebäude, die beispielsweise früher im gelben Bereich zu finden waren, in Zukunft dem roten zugeordnet werden.

Wer unterschiedlich alte Ausweise vergleichen möchte, sollte sich deshalb nicht an der Farbstufe orientieren sondern den Energiekennwert vergleichen.

Weitere Angaben auf dem Energieausweis
Neben der Einteilung in Effizienzklassen ist der Energiekennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben. Dieser Wert bezieht sich immer auf das gesamte Haus und nicht auf einzelne Wohnungen. Beispielsweise ist in Dach- oder Erdgeschosswohnungen mit höheren Energiekosten zu rechnen.

Des Weiteren zu beachten ist, ob es sich um einen „Verbrauchsausweis“ oder einen „Bedarfsausweis“ handelt. Ersterer dokumentiert den Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre und hängt damit sehr stark vom Bewohnerverhalten ab. Aussagekräftiger ist der Bedarfsausweis: Hier wird der Energiebedarf unabhängig vom Nutzer berechnet, d.h. Dämmung, Fenster und Heizung des Gebäudes werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Beachten Sie auch das Ausstellungsdatum. Energieausweise sind in der Regel 10 Jahre gültig und müssen die zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Vorgaben erfüllen. Seit Einführung des Ausweises wurde die Energieeinsparverordnung zweimal novelliert und im Zuge dessen auch der Energieausweis verändert.

Achten Sie darauf, ob Ihnen bei der Wohnungssuche unterschiedliche Ausweisarten vorliegen.

Transparentere Informationen für Wohnungssuchende
Angaben zur Energieeffizienz muss bereits die Immobilienanzeige enthalten. Auch der Energieträger, das heißt ob die Wohnung z.B. mit Gas oder Öl beheizt wird, muss angegeben sein. Bei Wohngebäuden mit einem gültigen Energieausweis, der vor Mai 2014 ausgestellt wurde, kann im Inserat der Energiekennwert anstelle der Effizienzklasse angegeben werden.

Spätestens bei der Besichtigung muss der Eigentümer bzw. Vermieter einen gültigen Energieausweis unaufgefordert vorlegen. Im Falle eines Vertragsabschlusses wird dieser dem neuen Besitzer bzw. Mieter als Original oder in Kopie ausgehändigt.

Informationen zur Änderung der Energieeinsparverordnung
Deutsche Energie-Agentur dena: Das bringt die neue Energieeinsparverordnung

Die Bundesregierung: Energieausweis wird Pflicht

co2online: Wichtige Änderungen zur EnEV 2014