Energie
24.09.2026

PV-Anlagen: Neue Regeln und Ende der Förderung

Lohnt sich aktuell die Investition in eine Photovoltaikanlage? Ab dem Jahr 2027 plant der Gesetzgeber grundlegende Änderungen bei der Vergütung von Solarstrom. Die Energie-beratung des VerbraucherService Bayern empfiehlt, die Wirtschaftlichkeit einer Anlage genau zu prüfen. Welche Änderungen vorgesehen sind und welche Folgen sie für Verbraucherinnen und Verbraucher haben können, erfahren Sie hier.

Handwerker installiert eine Photovoltaikanlage auf dem Dach© Africa Studio - stock.adobe.com
Wer noch im Jahr 2026 eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erhält 20 Jahre lang eine Einspeisevergütung nach den bislang geltenden Regeln.

Hintergrund der geplanten Änderungen ist die beabsichtige Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Nach dem Gesetzentwurf soll die bisher für 20 Jahre garantierte Einspeise­vergütung für Strom aus neuen Photovoltaikanlagen wegfallen. Für eine Übergangszeit ist noch eine feste Vergütung für höchstens drei Jahre geplant. Danach ist eine gesetzliche Förderung für Solarstrom aus Hausanlagen nicht mehr vorgesehen.

Mit der Reform soll auch die noch geltende Option der Volleinspeisung entfallen. Nur noch bis Ende des Jahres 2026 erhalten Betreiberinnen und Betreiber eine höhere Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, der vollständig ins Netz eingespeist wird. Die Wirtschaftlichkeit einer neuen Photovoltaikanlage für den eigenen Haushalt wird somit stärker als bisher davon abhängen, wie viel des erzeugten Stroms dort genutzt werden kann.

Damit eingespeister Überschussstrom weiterhin Geld einbringt, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Strom direkt vermarkten. Statt einer festgelegten Einspeisevergütung erhalten Sie dann einen Preis, der sich am Börsenpreis orientiert. Dieser kann sich saisonal und über die Jahre stark verändern und lässt sich laut VSB nicht vorhersagen.

Jetzt noch schnell eine Photovoltaikanlage installieren?

Wer noch im Jahr 2026 eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erhält 20 Jahre lang eine Einspeisevergütung nach den bislang geltenden Regeln. Für Strom aus einer Anlage mit zehn Kilowatt Photovoltaikleistung beträgt diese beispielsweise 7,7 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bei Überschusseinspeisung und 12,2 Cent kWh bei Volleinspeisung.

Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern empfiehlt, Angebote sorgfältig zu vergleichen und die individuelle Wirt­schaftlichkeit im Rahmen einer Beratung prüfen zu lassen. Entscheidend seien unter anderem Anschaffungskosten, erwartete Stromerträge, der mögliche Eigenverbrauch und die langfristige Entwicklung der Energiekosten.

Eigenverbrauch gewinnt an Bedeutung

Haushalte nutzen einen immer größeren Teil ihres Solarstroms selbst. Dazu tragen Batteriespei­cher bei, mit denen sich erzeugter Überschussstrom lokal speichern lässt. Neue Anlagen werden deshalb inzwischen mit einem Batteriespeicher eingebaut. Mit einem passenden Speicher kann der Eigenverbrauchsanteil auf bis zu 70 Prozent steigen. Voraussetzung ist, dass die Photo­voltaikanlage nicht zu groß ausgelegt ist.

Viele Anlagen erzeugen im Jahresverlauf mehr Strom als im Haushalt verbraucht wird. Durch die bislang garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre können Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Anlage auch bei einem geringeren Eigenverbrauch wirtschaftlich betreiben. Bei einer Direktvermarktung hängt die Wirtschaftlichkeit von den tatsächlich erzielbaren Markt­preisen ab. Deshalb kann es sinnvoller werden, die Größe einer neuen Anlage stärker am eigenen Strombedarf auszurichten.

Wärmepumpen und Elektroautos erhöhen den Strombedarf

Der Strombedarf steigt in vielen Haushalten. Gründe dafür sind unter anderem Wärmepumpen und Elektroautos mit eigener Ladestation. Der Umstieg auf elektrische Systeme beim Heizen und die Elektromobilität machen laut VerbraucherService Bayern auch die Photovoltaik wirtschaftlich interessanter. Intelligente Energiesysteme können beispielsweise dafür sorgen, dass überschüssiger Solarstrom bevorzugt zum Laden eines Elektrofahrzeugs genutzt wird.

Hintergrund: EEG-Pläne ab dem Jahr 2027

1. Gesetzgebungsverfahren

Der Gesetzentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2027 (EEG 2027) wurde vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren. Im weiteren Verlauf sind Änderungen möglich.

Das EEG 2027 soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis dahin gelten für neue Photovoltaikanlagen die aktuellen Regelungen zur Einspeisevergütung.

2. Übergangsregelung für neue Photovoltaikanlagen

Die garantierte Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen soll entfallen. Der Gesetzentwurf sieht jedoch eine befristete Übergangszahlung von bis zu 36 Monaten vor:

  • für Photovoltaikanlagen unter 50 Kilowatt, die bis 2027 in Betrieb gehen
  • für Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt, die bis 2028 in Betrieb gehen
  • für Photovoltaikanlagen unter sieben Kilowatt, die bis 2029 in Betrieb gehen.

Die befristete Übergangszahlung soll ab 1. Januar 2027 5,2 Cent pro kWh betragen. Ab August 2027 ist geplant, sie alle sechs Monate für neue Anlagen abzusenken. Spätestens ab dem 1. Januar 2030 soll es für Strom aus neuen Photovoltaianlagen keine Einspeisevergütung mehr geben. Wer Erlöse für überschüssigen Strom erzielen möchte, muss diesen direkt vermarkten.

3. Direktvermarktung von Solarstrom

Für die direkte Vermarktung von Solarstrom benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher einen Direktvermarkter. Das ist ein Dienstleister, der den erzeugten Solarstrom an der Börse verkauft.

Mit dem Direktvermarkter wird darüber hinaus ein Strompreisschwellenwert vereinbart. Liegt der Marktpreis an der Börse unterhalb dieses Wertes, regelt der Direktvermarkter die Einspeiseleistung der Photovoltaikanlage ferngesteuert ab. Dafür sind ein intelligentes Messsystem und eine Steuerelektronik erforderlich, über die der Direktvermarkter auf die Stromerzeugung zugreifen kann.

Neutrale und unabhängige Energieberatung

Fragen zum Thema Photovoltaik beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Zusammenarbeit mit dem VerbraucherService Bayern. Die Beratung findet per Video oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Terminvereinbarungen unter der bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400. Mehr Infos unter www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/energieberatung. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.