Energie
10.05.2024
Staatliche Hilfen für Heizungsmodernisierung
Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern informiert über Fördermittel für den Austausch alter Heizungssysteme. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Haushalte, die ihre veralteten Heizanlagen durch energieeffiziente Systeme mit erneuerbaren Energien ersetzen.
Hausbesitzer erhalten Zuschüsse und vergünstigte Darlehen, wenn sie eine neue Heizung einbauen, die erneuerbare Energien nutzt. In Frage kommen hierfür Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Wärmenetzanschlüsse, zum Beispiel für Fernwärme. Ebenfalls förderwürdig sind Solarthermieanlagen sowie Anlagen, die Wasserstoff nutzen. Dazu zählen Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Gasbrennwertheizkessel. Allerdings wird Wasserstoff in absehbarer Zeit nicht zum Heizen verfügbar sein.
Für die Förderung einer neuen Heizung müssen die damit versorgten Wohnungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Förderwürdig sind lediglich die Komponenten, die tatsächlich erneuerbare Energien nutzen. Solarthermische Anlagen, die in der Regel zusätzlich zu anderen Wärmeerzeugern bestehen, müssen für die Förderung die 65 Prozent nicht erfüllen.
Zuschussförderung bei der KfW
Zuschüsse für neue Heizungen beantragen Verbraucher*innen bei der Förderbank KfW. Neben der Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben besteht die Möglichkeit, verschiedene Bonuszuschüsse zu beantragen, so dass die Förderung in Summe bis zu 70 Prozent umfassen kann.
Geförderte Maßnahmen sind von Fachunternehmen durchzuführen. Sie sind verpflichtet, bei der Antragstellung zu bestätigen, dass die Mindestanforderungen eingehalten werden, und nach Fertigstellung zu quittieren, dass die geförderte Maßnahme programmgemäß umgesetzt wurde.
Neben dem Einbau der neuen Heizung werden auch Umfeldmaßnahmen begünstigt. Dazu zählen etwa der Austausch von Heizkörpern, der hydraulische Abgleich oder Planungskosten.
Darlehensförderung mit Ergänzungskredit
Wer für die Umsetzung einer mit Zuschüssen geförderten Maßnahme eine Finanzierung benötigt, hat die Möglichkeit, über die Zuschussförderung hinaus, bei der KfW ein Darlehen zu beantragen.
- Für einen Heizungstausch, für den ein Zuwendungsbescheid von der KfW vorliegt, kann ein Ergänzungskredit in Höhe der förderfähigen Ausgaben, maximal 120.000 Euro, beantragt werden.
- Bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro im Jahr gibt es für den Ergänzungskredit einen Zinsvorteil.
Warum ein Heizungstausch?
Die alte Heizung muss ausgetauscht werden, wenn ein Weiterbetrieb wegen des Alters der Anlage oder wegen zu hoher Schadstoffemissionen nicht mehr zulässig ist. Auch ein vorzeitiger Austausch ist gegebenenfalls empfehlenswert. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die alte Heizung einen hohen Wärmeverlust verursacht, damit für einen hohen Heizenergieverbrauch und hohe Heizkosten sorgt und nicht selten einen unwirtschaftlichen Betrieb nach sich zieht. Ein vorzeitiger Austausch kann ebenfalls sinnvoll sein, wenn die alte Anlage zwar noch funktioniert, aber häufige Reparaturen notwendig sind.
Wer seine Heizung austauscht, sollte in jedem Fall auf das Heizen mit erneuerbaren Energien umsteigen. Nur dann wird die neue Heizung gefördert. Sinnvoll ist eine Wärmepumpe oder Heizen mit Biomasse. Sofern ein Fernwärmeanschluss möglich ist, gehört dieser ebenfalls zu den empfehlenswerten Maßnahmen.
Anforderungen an geförderte Maßnahmen
Für alle Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. In der Regel müssen gesetzliche Ansprüche übertroffen werden, um eine Förderung zu erhalten. Bei neuen Heizungen sind Energieeffizienz und Schadstoffausstoß wesentliche Kriterien.
Empfehlungen der Energieberatung des VerbraucherService Bayern
- Geförderte Maßnahmen können durch Fachunternehmen oder in Eigenleistung durchgeführt werden. Bei Eigenleistungen sind ausschließlich Materialkosten erstattungsfähig. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahme sowie die korrekten Ausgaben für das benötigte Material sind von Fachunternehmen oder von Energie-Effizienz-Experten zu bestätigen.
- Um eine Förderung zu erhalten, müssen Verbraucher*innen vor Beginn der Maßnahmen einen Antrag stellen. Dazu wird ein mit einem Fachunternehmen abgeschlossener Vertrag benötigt. Damit dieser nicht als Maßnahmenbeginn gilt, muss der Vertrag die Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Bei der Antragstellung von Eigenleistungen sollte der Vertrag weggelassen werden.
- Anträge für neue Heizungen in selbst genutzten Einfamilienhäusern können schon heute gestellt werden. Ab Ende Mai ist die Antragstellung auch in Mehrfamilienhäusern möglich.
- Ausnahme in diesem Jahr: Förderfähige Vorhaben können bereits jetzt und bis 31. August 2024 durchgeführt von allen Antragstellergruppen begonnen werden. Der Antrag kann bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden.
Grundförderung und BonuszuschüsseDie Grundförderung beträgt für alle geförderten Heizungen 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für neue Heizungen in selbstgenutztem Wohneigentum kann ein Klima-Geschwindigkeits-Bonus beantragt werden, wenn eine der folgenden, alten Heizungen ausgetauscht wird:
Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus beträgt für alle förderfähigen Heizungen, die bis 2028 eingebaut werden, 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Für neue Heizungen in selbstgenutzten Wohnungen kann ein so genannter Einkommens-Bonus beantragt werden, wenn das jährliche Haushaltseinkommen 40.000 Euro nicht überschreitet. Für neue Wärmepumpen, die das Erdreich, Grund- oder Abwasser als Wärmequelle nutzen, oder die mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden, kann ein so genannter Effizienz-Bonus beantragt werden. Der beantragte Effizienz-Bonus beträgt 5 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
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Beratung rund um das Thema Heiztechnologie
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft dabei, geeignete Heiztechnologien entsprechend der individuellen Bedürfnisse und baulichen Gegebenheiten zu ermitteln. Sie findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt, und ist je nach Beratungsangebot kostenfrei oder kostenpflichtig (30 Euro). Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Terminvereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400. Mehr Infos unter www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/energieberatung. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.