Energie

11.06.2021

Stecker-Solargeräte für Mieter und Eigentümer

Nicht jeder hat die Möglichkeit, sich eine große Solaranlage aufs Dach zu setzen. Gerade wenn durch mobiles Arbeiten oder Homeoffice der Stromverbrauch steigt, bieten Stecker-Solargeräte für Mieter und Wohnungseigentümer eine Alternative der Stromerzeugung für Balkon oder Terrasse. Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern informiert über Funktion und Nutzung der kleinen Sonnenkraftwerke.

Stecker-Solargeräte für Mieter und EigentümerFoto: © Zstock - stock.adobe.com

Viele Namen, ein Prinzip der Stromerzeugung

Die Bezeichnung von Stecker-Solargeräten ist vielfältig: Balkonmodule, Mini-Solaranlage, Plug-&-Play-Solaranlage oder Balkonkraftwerk. Allen gemein ist, dass sie im technischen Sinn keine „Anlage“, sondern Strom erzeugende Haushaltsgeräte für den Eigenbedarf sind und maximal 600 Watt elektrische Leistung erzeugen. Privatpersonen können sie selbst anbauen, anschließen und nutzen. Balkonbrüstungen, Außenwände, Dächer, Terrassen und Gärten kommen zum Aufbau oder Anbringen in Frage. Die Geräte setzen sich aus Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter zusammen, der den Gleichstrom der Solaranlage in 230-Volt-Wechselstrom für Haushaltsgeräte umwandelt. So fließt der selbsterzeugte Strom in die Steckdose am Balkon und versorgt von dort Fernseher, Kühlschrank oder Waschmaschine, die an anderen Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind, mit Strom.

Mieter nutzen Solarstrom gern selbst

Stecker-Solargeräte bestehen aus ein oder zwei Solarmodulen. Ein Modul hat die Größe von zwei kleineren Fußabtreter-Matten (ca. 1 x 1,70 Meter) und generiert eine Leistung von bis zu 300 Watt. Die Module samt Wechselrichter sind einschließlich Montagevorrichtung ab 500 Euro erhältlich und erzeugen je nach Standort bis zu 300 Kilowattstunden Strom im Jahr. Stecker-Solargeräte bieten Mietern und Wohnungseigentümern die Möglichkeit Solarstrom selbst zu nutzen und den Strombezug aus dem Netz zu reduzieren.

Checkliste: Nutzung von Stecker-Solargeräten

  1. Erlaubnis: Für Miet- und Eigentumswohnungen bedarf es der Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft, um Solarmodule an der Brüstung oder Hauswand anzubringen.
  2. Kauf: Kaufen Sie nur steckfertige Geräte und achten Sie auf die Einhaltung des Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2019-10).
  3. Montage: Den besten Ertrag liefern Module, die unverschattet zur Südseite ausgerichtet sind. Die Geräte unbedingt sturmfest montieren.
  4. Anmeldung und Betrieb: Stecker-Solargeräte sind beim örtlichen Stromnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) anzumelden. Leider erschweren einzelne Netzbetreiber den Anschluss von Stecker-Solargeräten oder verlangen unzulässige Entgelte für den ggf. notwendigen Zählertausch. Den Betrieb verbieten dürfen sie nicht.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei allen Fragen zu Stecker-Solargeräten. Sie findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt, und ist je nach Beratungsangebot kostenfrei oder kostenpflichtig (30 Euro). Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Persönliche Beratungen finden derzeit und im Rahmen geltender Vorschriften nur eingeschränkt statt. Terminvereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400. Mehr Infos un­ter www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/energieberatung. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.