Energie

23.11.2012

Strompreiserhöhungen: Was Sie wissen sollten!

Haben Sie auch schon Post von Ihrem Stromlieferanten bekommen? Sechs Wochen vor Jahreswechsel flattern bei vielen Privathaushalten Strompreiserhöhungen im Schnitt von zwölf Prozent ins Haus. Ein Musterhaushalt mit einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden muss demnach künftig rund 120 Euro mehr pro Jahr bezahlen (Quelle: Verivox).

Der Strompreis setzt sich aus den eigentlichen Kosten des Stroms, also Erzeugung, Transport und Vertrieb, sowie Mehrwert- und Stromsteuer, Konzessionsabgabe der Netze sowie der Umlage aus dem Erneuerbare Energiegesetz (EEG –Umlage) – auch Ökostromumlage genannt - zusammen.

Als Hauptgrund für die historische Teuerung wird der Anstieg der Netzentgelte und der EEG-Umlage genannt. Die geänderten Haftungsregeln für die Anbindung von Offshore-Windkraft und die Befreiung stromintensiver Betriebe von den Netzentgelten sorgen für Zusatzkosten, die auf die Stromkunden umgelegt werden. Dem stehen gefallene Beschaffungskosten für Strom gegenüber (Quelle: Bundesnetzagentur).

Nach wie vor gibt es aber zwischen den Anbietern Preisunterschiede. Stromkunden, deren Lieferant eine echte Strompreiserhöhung ankündigt, haben grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Sie sollten deshalb die Preise vergleichen (z.B. auf Preisvergleichsportalen im Internet) und gegebenenfalls zu einem günstigeren Stromversorger wechseln.

Werden lediglich staatliche Abgaben eins zu eins durchgereicht, kann es passieren, dass der Versorger unter Hinweis auf die AGBs ein Sonderkündigungsrecht verweigert. Ob solche Klauseln allerdings wirksam sind, ist fraglich.

Prüfen Sie bei einem geplanten Anbieterwechsel nicht nur den Preis, sondern achten Sie auch auf Fälligkeit von Boni, Stromzusammensetzung, Preisbindung und ggf. zu leistende Vorauszahlungen.