Energie

09.06.2026

Wärmedämmung: Falsche Versprechen im Umlauf

Rund um energetische Sanierungen von Gebäuden kursieren falsche Annahmen und überzogene Werbeversprechen. Sie verunsichern Verbraucherinnen und Verbraucher und können zu teuren Fehlentscheidungen führen. Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern, zeigt, welche irreführenden Aussagen wirksamen und sinnvoll geplanten Wärmedämmmaßnahmen im Weg stehen.

Dämmung Sanierung Förderung© Andrey Popov - stock.adobe.com
Wer energetisch sanieren möchte, sollte sich zuvor unabhängig beraten lassen.

Werbe-Mythos 1: „Dämmung spart 50 Prozent Energie“

Pauschale Einsparversprechen sind nicht seriös. Wie viel Energie sich durch Dämmmaßnahmen einsparen lässt, hängt unter anderem von der Bauweise, Gebäudezustand, Heizsystem und Nutzerverhalten ab. Prozentangaben ohne Bezug auf ein konkretes Gebäude sind fachlich nicht belastbar. Die Einsparung lässt sich aber vorab rechnerisch ermitteln.

Seriöse Einsparnachweise erfordern fachkundige Berechnungen oder praxisnahe Messungen. Allgemeingültige Prozentangaben ohne Bezug auf ein konkretes Gebäude sind daher irreführend.

Werbe-Mythos 2: „Beschichtung oder Anstrich ersetzen Wärmedämmung“

Eine nachträgliche wirksame Wärmedämmung setzt Baustoffe mit nachgewiesen niedriger Wärmeleitfähigkeit und einer definierten Dämmdicke voraus. Typische Dämmstoffe bestehen zum Beispiel aus mineralischen oder organischen Fasern, mineralisch porösen Materialien oder geschäumten Kunststoffen, wobei sich die Materialien je nach Einsatzgebiet unterschiedlich gut eignen.

Dünne Beschichtungen, Fassadenanstriche oder lediglich Folien erfüllen diese Funktion nicht. Sie ersetzen weder eine fachgerecht ausgeführte Dämmung noch erzielen sie vergleichbare Energieeinsparungen. Gegenteilige Behauptungen sind fachlich falsch und nicht seriös nachgewiesen.

Werbe-Mythos 3: „Förderung möglich“

Für die finanzielle Förderung energetischer Sanierungen gelten klare Anforderungen. Für nachträgliche Wärmedämmungen wird bei der Dämmwirkung gefordert, einen bestimmten Grenzwert des Wärmeverlusts nicht zu überschreiten. Eine gute Wärmedämmung hält diese Anforderung ein. Mit nur einem Anstrich etwa ist das praktisch ausgeschlossen, auch dann, wenn Hersteller mit der Förderung werben.

Gefördert werden nachträgliche Wärmedämmungen unter anderem mit Zuschüssen und günstigen Darlehen durch die Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie durch Förderprogramme der Bundesländer und Kommunen. Alle Förderprogramme setzen klare technische Mindestanforderungen voraus.

Nicht jedes als innovativ beworbene Produkt erfüllt diese Voraussetzungen. Pauschale Hinweise auf eine mögliche Förderung sind missverständlich, wenn sie die Anforderungen verschweigen. Dies betrifft insbesondere Produkte oder Systeme, die keine anerkannte Dämmwirkung im Sinne der Förderprogramme nachweisen.

Tipp von der VSB-Energieberatung

Wer energetisch sanieren möchte, sollte sich zuvor unabhängig beraten lassen. Das hilft, Mythen von Fakten zu trennen und Maßnahmen sinnvoll auf das jeweilige Gebäude abzustimmen. Wer sich nur auf Werbeversprechen verlässt, riskiert, viel Geld für sinnlose Maßnahmen auszugeben.

Neutrale und unabhängige Energieberatung

Fragen zum Thema Wärmedämmung und energetische Sanierung beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Zusammenarbeit mit dem VerbraucherService Bayern. Die Beratung findet per Video oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Terminvereinbarungen unter der bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400. Mehr Infos unter www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/energieberatung. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.