Energie
13.10.2024
Wärmepumpe, Wallbox & Co. als Schlüssel zur Dekarbonisierung
Auf dem Weg zur Klimaneutralität gibt es in Deutschland besonders in den Sektoren Gebäude und Verkehr erhebliche Herausforderungen. Ziel ist es, fossile Heizungen und Kraftfahrzeuge durch elektrische Systeme zu ersetzen. Damit die Niederspannungsnetze nicht überlasten, werden Wärmepumpen und Wallboxen, also private Kfz-Ladestationen, zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Diese sollen dazu dienen, CO2-Emmissionen zu vermeiden.
Bei einer erheblichen Zunahme elektrischer Verbraucher in den örtlichen Verteilnetzen gilt es zu verhindern, dass die Netze zeitweise überlastet werden. Deshalb dürfen örtliche Verteilnetzbetreiber im Notfall Zugriff auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen nehmen. Und zwar aus der Ferne. Schon bei bisherigen Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen durfte der Netzbetreiber die Stromzufuhr zeitweise unterbrechen. Neu bei den Regelungen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ist, dass die Stromzufuhr reduziert, aber nicht mehr unterbrochen werden darf.
Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Die Bundesnetzagentur hat Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen festgelegt, um diese sicher, aber auch schnell ins Stromnetz zu integrieren. Auch die Interessen der Verbraucher*innen spielen bei den Regelungen eine Rolle:
- Verzögerungsfreier Netzanschluss: Netzbetreiber dürfen den Anschluss von Wärmepumpen oder privaten Ladeeinrichtungen für Elektroautos nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastungen ablehnen oder verzögern.
- Temporäre Reduzierung der Stromzufuhr: Bei drohender Überlastung kann der Netzbetreiber den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär “dimmen”. Eine Mindestleistung von 4,2 Kilowatt bleibt dabei aber stets verfügbar: Wärmepumpen können bei niedrigerer Leistung weiter betrieben und Elektroautos in aller Regel in zwei Stunden für etwa 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden.
- Wallbox und Wärmepumpe dürfen auch mehr beziehen, wenn dieser Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage kommt.
- Neben Wärmepumpen und Wallboxen zählen außerdem Klimaanlagen und stationäre Batteriespeicher zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, deren Stromzufuhr aus den örtlichen Stromnetzen gedimmt werden darf. Der normale Haushaltsstrom ist von den Regelungen aber nicht betroffen.
- Verbraucher*innen müssen weniger Netzentgelte bezahlen. Die Reduzierung erfolgt pauschal oder prozentual als verringerter Strompreis. Ab April 2025 kann in Kombination mit der pauschalen Reduzierung des Netzentgelts ein zeitvariables Netzentgelt gewählt werden. Wer dann zum Beispiel das Laden seines Elektroautos in die Nachtstunden mit weniger Netzauslastung verschiebt, spart dadurch Geld. Netzentgeltreduzierungen sind beim Netzbetreiber zu beantragen.
Der VerbraucherService Bayern geht davon aus, dass das Fernsteuern der Netzbetreiber nur selten und temporär erfolgt, und viele Haushalte davon keine Einschränkungen merken werden. Zudem verfügen Wärmepumpenheizungen über Wärmespeicher, und Wallboxen laden lediglich langsamer.
Damit die betreffenden Anlagen als steuerbare Verbrauchseinrichtungen funktionieren, bedarf es Änderungen an den elektrischen Anlagen. So sind diese mit intelligenten Messsystemen, Smart Meter genannt, auszustatten. Außerdem bedarf es einer Steuerbox, auf die der Verteilnetzbetreiber zugreifen kann. Die Ausstattung mit der notwendigen Technik wird beim Netz- oder Messstellenbetreiber beauftragt.
Haushalten mit mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, zum Beispiel Wärmepumpe und Wallbox oder mit Eigenerzeugung von Strom aus einer Photovoltaikanlage empfiehlt der VerbraucherService Bayern den Einsatz eines Heim-Energiemanagementsystems, das Verbrauch, Speicherung und Erzeugung im Haus überwacht und steuert.
Die Regelungen gelten für alle Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Batteriespeicher mit mehr als 4,2 Kilowatt elektrischer Leistung und mit Inbetriebnahme nach dem 1. Januar 2024. Für Anlagen, die schon davor als steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Betrieb waren, ändert sich für die betreffenden Haushalte zunächst nichts. Nach einer Übergangsfrist, die spätestens am 31. Dezember 2028 endet, müssen auch diese Anlagen den neuen Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen folgen. Anlagen, die vor 2024 mit Haushaltsstrom versorgt wurden, müssen auch später den Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nicht folgen und können auch nicht gedimmt werden.
Haushalte können freiwillig bestehende Wärmepumpen oder Wallboxen beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtungen anmelden und so das geringere Netzentgelt beanspruchen.
Wer nicht weiß, wer der zuständige Netzbetreiber in seiner Gemeinde ist, findet diese Information auf der gemeinsamen Plattform der Verteilnetzbetreiber www.vnbdigital.de.
Beratung zur Nutzung von erneuerbaren Energien in Privathaushalten
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei allen Fragen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Privathaushalten. Sie findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt, und ist je nach Beratungsangebot kostenfrei oder kostenpflichtig (30 Euro). Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Terminvereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400. Mehr Infos unter www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/energieberatung. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.