Ernährung

08.07.2022, Informationen für Verbraucher

Afrikanische Schweinepest (ASP) in Deutschland

Die Schweinepest ist eine Viruserkrankung. Sie ist für den Menschen nicht bedrohlich und es besteht kein Gesundheitsrisiko durch den Verzehr von Lebensmitteln, die von infizierten Tieren stammen. Aber die Tiere können sich über Nahrungsaufnahme oder Kontakt infizieren und gegenseitig anstecken, bekommen hohes Fieber und sterben in nahezu allen Fällen. Betroffen sind Haus- und Wildschweine.

Afrikanische Schweinepest (ASP) in DeutschlandFoto: © Pexels - pixabay.com

Trifft es Hausschweine, also Mastbetriebe, werden als Gegenmaßnahme Bauernhöfe mit infizierten Tieren abgeriegelt und sogenannte Sperrzonen (Schutz- und Überwachungszonen) errichtet. In diesen Restriktionsgebieten, die über den betroffenen Betrieb hinausgehen, ist die Schlachtung von Schweinen zeitlich befristet verboten und Schweinebestände sowie Wildschweine werden intensiv untersucht. Alle Schweine des betroffenen Betriebs, nicht nur die erkrankten Tiere, müssen getötet und beseitigt werden. "Gekeult" wie es amtlich heißt. Somit soll eine weitere Verbreitung der viralen Infektionskrankheit sichergestellt werden.

Es gibt aktuell keinen Impfstoff und keine Behandlungsmöglichkeiten.

2018 wurde der Erreger, der in infizierten Wildtieren in Afrika heimisch ist, in Belgien gefunden. Andere Fundorte waren zuvor im Baltikum. Im Herbst 2020 wurde der Erreger erstmals auch in Deutschland festgestellt. Seit diesem ersten Nachweis breitet sich die Seuche weiter in Deutschland aus. Der Erreger ist äußerst widerstandsfähig und kann in Lebensmitteln über mehrere Monate infektiös bleiben - auch bei gerforenem, kurz-erhitztem und gepökeltem Fleisch. 

Verbreitung von ASP verhindern

Als Reisende können Verbraucher*innen helfen, die Ausbreitung zu verhindern. Dabei sollten möglichst keine Lebensmittel, die Schweinefleisch enthalten, nach Deutschland mitgebracht werden. Das Mitbringen von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Milch aus Nicht-EU-Ländern ist grundsätzlich untersagt. Speisereste sollten nicht in der Natur zurückgelassen, sondern in verschließbare Abfallbehälter entsorgt werden. Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt vom bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Weitere Maßnahmen des Freistaats:

  • Errichtung von Wildschutzzäunen entlang der Bundesautobahnen
  • Anreizprogramm zur intensiven Bejagung von Wildschweinen (Aufwandsentschädigung zur Erlegung von Wildschweinen)
  • Intensives ASP-Monitoring 

 

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