Ernährung

14.06.2021

Bessere Kontrolle von E-Food geplant

Aktuell kaufen Verbraucher*innen zwar weniger als drei Prozent der Lebensmittel online, doch die Tendenz steigt. Der Anteil der im Internet bestellten Nahrungsergänzungsmittel liegt bereits bei 30 Prozent. Die Lebensmittelüberwachung hinkt online mit wirksamen Kontrollen hinterher, so dass Betrüger gefälschte und gesundheitsgefährdende Produkte auf den Markt bringen können. Dies soll eine voraussichtlich ab Mitte Juli 2021 geltende Reform des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) verbessern.

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Tricks der Lebensmittelfälscher - food fraud

Ein Trick der Lebensmittelfälscher: Günstige Rohware wie Sonnenblumenöl mit Spinat färben und als teures Olivenöl anbieten. Aber auch gesundheitsgefährdende Produkte, wie Nahrungsergänzungsmittel mit einem zu hohen Zusatz an Vitaminen, Mineralstoffen oder anderen Wirkstoffen wie beispielsweise Koffein, werden im Netz angeboten. Im stationären Einzelhandel führen die Überwachungsbehörden regelmäßig verdeckte Testkäufe durch, um Verbraucher*innen vor gefälschten oder gesundheitsgefährdenden Produkten zu schützen. Leider ist dies aktuell für im Internet angebotene Lebensmittel, sogenanntem E-Food, noch nicht so einfach möglich. Die geplante Gesetzesreform, die den Verbraucherschutz verbessern soll, lässt hoffen.

EU-Verordnung wird mit Gesetzesreform umgesetzt

Bis Mitte Juli 2021 soll die EU-Kontrollverordnung mittels der Reform des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) umgesetzt werden. Am 20. Mai 2021 wurde das Vierte Gesetz zur Änderung des LFGB vom Deutschen Bundestag verabschiedet und tritt voraussichtlich Mitte Juli 2021 nach Zustimmung des Bundesrates in Kraft. Das Gesetz enthält neben verschiedenen Anpassungen auch Regelungen zur Verbesserung der Überwachung des Onlinehandels unter anderem mit Lebensmitteln.

Eine der neuen Vorschriften ermöglicht der zuständigen Behörde die Information der Betreiber von Online-Plattformen über unsichere Erzeugnisse, die sie vertreiben. Der Diensteanbieter erhält dadurch die Möglichkeit, zum Beispiel bei einer akuten Gesundheitsgefährdung, das entsprechende Erzeugnis von seiner Internetseite zu entfernen. Da die Betreiber von Internetplattformen die angebotenen Produkte meist nicht selbst in den Verkehr bringen, sind sie nicht für rechtswidrige Inhalte verantwortlich, bis sie darüber in Kenntnis gesetzt wurden.

Das Gesetzt sieht außerdem vor, dass Behörden anonyme Online-Testkäufe zur Untersuchung durchführen können, vergleichbar mit unangekündigten Kontrollen im Einzelhandel. Nötig sind dazu beispielsweise neutrale Post- und E-Mail-Adressen sowie Kreditkarten. Hiermit sollen die Behörden die gleichen Möglichkeiten zur Überwachung des Onlinehandels erhalten wie bei der Überwachung des stationären Handels.

Fazit

Eine Reform der Lebensmittelüberwachung, gerade im wachsenden Onlinehandel, ist längst überfällig. Die Überwachungsbehörden müssen ihre Kontrollaufgaben im Internet genauso selbstverständlich ausüben können wie im stationären Handel.

Weiterführende Information:

Wissenswertes zum Online-Kauf von Lebensmitteln finden Sie hier lebensmittel-online-kaufen-tipps-und-wissenswertes

Infoblatt "Lebensmittel Online kaufen" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: www.bvl.bund.de
 

Quellen:

Reform soll E-Food-Kontrolle stärken. Lebensmittelzeitung 06/2021

https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/03_Verbraucher/14_UeberwachungInternethandel/lm_ueberwachung_internethandel_node.html;jsessionid=B2D10E0FA3FE123947BCD0DE27FBD03F.2_cid351 (Stand 06.05.2021)

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/253/1925319.pdf (Stand 06.05.2021)

https://www.vzbv.de/publikationen/lebensmittelueberwachung-sicher-gestalten (Stand 06.05.2021)

https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjEva3cxMi1wYS1sYW5kd2lydHNjaGFmdC04MjI4MzA=&mod=mod531790 (Stand 06.05.2021)

https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittelsicherheit/kontrolle-und-risikomanagement/kontrollverordnung.html (Stand 06.05.2021)