Ernährung

29.01.2020

Bestrahlung von Lebensmitteln

Die Bestrahlung von Lebensmitteln ist ein Verfahren zur Haltbarmachung, indem Bakterien, die Lebensmittelvergiftungen wie Salmonellen- oder Campylobacter-Infektionen verursachen, durch ionisierende Strahlung abgetötet werden.

Die Bestrahlung ist EU-weit für verschiedene Lebensmittel in speziell dafür zugelassenen Anlagen erlaubt. In Deutschland sind bisher nur Gewürze und Kräuter zur Bestrahlung und zum Verkauf zugelassen. Daneben bestehen seit 1999 Ausnahmegenehmigungen für Frischkäse mit bestrahlten Kräutern sowie seit 2006 für Froschschenkel. In einigen EU-Ländern wie Belgien, Frankreich und den Niederlanden sind weitere Lebensmittel für eine Bestrahlung zugelassen – z.B. Geflügel und Garnelen.

Bioprodukte dürfen nicht bestrahlt werden.

Kennzeichnung

Bestrahlte Lebensmittel müssen eindeutig mit dem Hinweis "bestrahlt" oder "mit ionisierenden Strahlen behandelt" gekennzeichnet sein. Das gilt sowohl für lose, verpackte oder weiterverarbeitete Produkte. Die Kennzeichnung muss direkt in der Zutatenliste erfolgen, bei Speisekarten neben dem Lebensmittel oder in einer Fußnote und bei lose angebotener Ware auf einem Schild neben der Verkehrsbezeichnung.

Fazit:

Verbraucher*innen können durch die Kennzeichnungspflicht bestrahlte Lebensmittel erkennen und gegebenenfalls vermeiden. Das Verfahren gilt als laut WHO als sicher und gesundheitlich unbedenklich.