Ernährung

05.04.2019, Ostern

Die Eierkennzeichnung

Die Kennzeichnung von Eiern ist in Verordnungen rechtlich geregelt, die im gesamten europäischen Raum gelten. Zusätzliche Vorschriften in Deutschland sind in Lebensmittelhygienevorschriften verfasst. Die Pflichtangaben auf einer Verpackung umfassen Güteklasse, Gewichtsklasse, Anzahl der Eier, Name und Anschrift, Mindesthaltbarkeitsdatum, Verbraucherhinweis, Haltungsform, Packstellennummer und Erklärung des Erzeugercodes. Zudem muss dieser Erzeugercode auch direkt am Ei aufgedruckt sein. Alle weiteren Hinweise, die sich zum Beispiel auf die Fütterung oder das Legedatum beziehen, sind freiwillig.

In verarbeiteten Lebensmitteln muss die Herkunft der Eier nicht gekennzeichnet werden. Der VSB fordert schon lange einen verpflichtenden Hinweis auf der Packung, der Aufschluss über die Haltungsform gibt.

Die Güteklassen
Eier werden im Handel ausschließlich in der Güteklasse A angeboten. Hierfür gelten Mindestanforderungen wie zum Beispiel Schadenfreiheit, Sauberkeit und kein Fremdgeruch. Die Eier werden in die Gewichtsklassen S, M, L und XL, also klein, mittel, groß und sehr groß eingeteilt.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist zu kennzeichnen mit „mindestens haltbar bis XX.YY“. Wenn davon 28 Tage abgezogen werden, erhält man das frühestmögliche Legedatum.
Beim Verbraucherhinweis wird auf die Lagerung hingewiesen, dass man „Eier nach Kauf bei Kühlschranktemperatur aufbewahren“ soll.

Die Eierkennzeichnung© Stockfotos-MG - Fotolia.com

Der Erzeugercode hat folgenden Aufbau:

1. Code für das Haltungssystem

  • 0 = Ökologische Erzeugung
  • 1 = Freilandhaltung
  • 2 = Bodenhaltung
  • 3 = Käfighaltung (jetzt Kleingruppenhaltung)

Die Käfighaltung der früheren Form ist verboten Zulässig ist jedoch die "erweiterte Käfighaltung" die aber ebenfalls mit der Kennziffer 3 deklariert werden muss.

In der bisherigen Käfighaltung wurden vier oder fünf Hennen auf schrägem Drahtgitter gehalten, dies ist weniger als die Fläche einer DIN A4-Seite.

Legehennen dürfen aber seit 2010 in einem anderen Käfigtyp gehalten werden. Diese Form des Käfigs wird als Kleingruppenhaltung bezeichnet, unterscheidet sich  wenig von herkömmlichen Käfigen. Die neuen Kleingruppen-Käfige bieten statt 550 nun 890 Quadratzentimeter, gut eine DIN A4- Seite. Die Kleingruppen-Käfige sind mit Sitzstangen, Nest und einem Platz zum Sand baden und Scharren ausgestattet, aufgrund des Platzmangels  trotzdem fast nicht zu nutzen. Stress, Verhaltensstörungen sowie Verletzungen treten immer noch häufig auf.

2. Der Ländercode für die Herkunft

Er weist mit den beiden ersten Buchstaben auf das Land hin, in dem die Eier verpackt wurden. Zum Beispiel:
„DE“ für Deutschland oder AT für Österreich.

3. Die Betriebsnummer zur Identifizierung des Betriebes und des Stalles.

Beispiel eines deutschen Erzeugercodes

0 – DE – 0912341           0 = Ökologische Erzeugung
  DE = Deutschland
  09 = Bayern 1234 = Betriebsnummer 1 = Stallnummer

Unter was-steht-auf-dem-ei kann man herausfinden aus welchen Betrieb das gekaufte Ei stammt. Die Informationen stammen von KAT- dem Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V.
Aufgeführt sind allerdings nur die Betriebe, die am KAT-System teilnehmen und Bio- oder Freilandbetriebe sind.

Die Packstellennummer
Die Packstellennummer ist auf der Verpackung anzubringen und weist mit den beiden ersten Buchstaben auf das Land hin, in dem die Eier verpackt wurden. Zum Beispiel „DE“ für Deutschland.

Auf Lebensmitteln wie Kuchen, Nudeln oder Majonaise und in der Gastronomie ist die Eier-Kennzeichnung keine Pflicht.

Der VSB fordert hier eine Kennzeichnung der Herkunft und der Haltung, damit sich die Verbraucher bewußt entscheiden können.

Nicht kennzeichnungspflichtig, aber ein Fortschritt beim Tierwohl: Kein Schnabelkürzen bei Legehennen seit dem 1. Januar 2017

Im Juli 2015 verpflichtete sich der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft in einer freiwilligen Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zum Verzicht auf das Schnabelkürzen in Deutschland. Seit Januar 2017 werden deutschlandweit keine Junghennen mehr eingestallt deren Schnäbel gekürzt wurden.

Bisher wurde in der konventionellen Legehennenhaltung bei fast allen Küken routinemäßig der Schnabel gekürzt. Damit sollte gegenseitiges Federpicken verhindert werden. Da der Schnabel aber sehr schmerzempfindlich ist und es bei Kürzungen zu Geschwulsten, verbunden mit starken Schmerzen kommen kann ist diese Praxis nun zum Tierwohl vorbei.