Ernährung

01.06.2013

EU-Logos Geschützte Bezeichnungen für Lebensmittel

Um Lebensmittel und Agrarerzeugnisse EU-weit vor Nachahmung zu schützen gibt die Herkunftskennzeichnungen.

Geschützte geographische Angabe (g.g.A.):
Dieses Label kennzeichnet Lebensmittel oder Agrarerzeugnisse, bei denen mindestens eine Produktionsstufe in dem namensgebenden Herkunftsgebiet erfolgen muss. Das Produkt wird in der betreffenden Region entweder erzeugt, hergestellt und/oder verarbeitet.

Beispiele: Nürnberger Bratwürste, Schwäbische Spätzle, Holsteiner Tilsiter, Lübecker Marzipan

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.):
Anforderungen an ein Produkt mit geschützter Ursprungsbezeichnung sind noch höher. In dieser Kategorie werden die Lebensmittel oder Agrarerzeugnisse nicht nur in einem begrenzten geographischen Gebiet erzeugt, sondern müssen auch dort verarbeitet und hergestellt werden.

Beispiele: Allgäuer Bergkäse, Parmaschinken, Feta

Garantierte traditionelle Spezialität (g.t.S.):
Produkte mit dieser Kennzeichnung sind nicht an eine spezielle geographische Region gebunden. Allerdings müssen diese entweder eine traditionelle Zusammensetzung oder eine traditionelle Herstellungs- bzw. Verarbeitungsmethode vorweisen.

Beispiele: Heumilch, Mozzarella, Serrano-Schinken