Ernährung

25.03.2021

Gehalt an Trans-Fettsäuren in Fertigprodukten: Grenzwert für Industrie in Kraft

Die Gehalte an Trans-Fettsäuren (TSF) in Lebensmitteln sind auf dem europäischen Lebensmittelmarkt zum Teil immer noch hoch. Negativ fallen industrielles Frittierfett und Blockmargarinen sowie Backwaren, Kekse, Waffeln, Süßwaren, Suppen und Soßen auf. 

Die Lebensmittelwirtschaft sollte den Gehalt an Trans-Fettsäuren (TFS) in Fertigprodukten minimieren, kam aber nicht schnell genug voran. Deshalb ist seit dem 2. April 2021 für alle EU-Länder ein Grenzwert von 2 Gramm Transfette pro 100 g Fett in Lebensmitteln verbindlich festgelegt.

Gehalt an Trans-Fettsäuren in Fertigprodukten: Grenzwert für Industrie in KraftFoto: © Stauke - Fotolia.com

Wie entstehen Transfettsäuren?

Trans-Fettsäuren entstehen hauptsächlich bei der industriellen Teilhärtung und Raffination von Pflanzenölen und –fetten mit einem hohen Anteil an mehrfach ungesättigten Fettsäuren. Dadurch werden z.B. Backmargarinen und Frittieröle für die Lebensmittelindustrie hitzestabiler. Deshalb finden sich Trans-Fettsäuren vornehmlich in Fertigprodukten wie Pommes, Backwaren und Snacks. In geringerem Umfang sind Trans-Fettsäuren natürlicher Weise auch in Milch und Fleisch enthalten. Ursache ist der bakterielle Umbau von ungesättigten Fettsäuren im Pansen von Wiederkäuern.

Gesundheitliche Risiken

Die negativen Auswirkungen von Trans-Fettsäuren auf den Stoffwechsel sind eindeutig belegt. Eine an Trans-Fettsäuren reiche Ernährung wirkt sich ungünstig auf den Cholesterinspiegel im Blut aus. Trans-Fettsäuren erhöhen den Blutspiegel des "schlechten" LDL-Cholesterins und senken gleichzeitig den des "guten" HDL-Cholesterins. Dadurch steigt das Risiko an Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erkranken. Möglicherweise bestehen auch Zusammenhänge zu anderen Gesundheitsstörungen wie Diabetes mellitus, Krebs, gestörtem Wachstum und Entwicklung des Ungeborenen, verminderter Fruchtbarkeit, Asthma und Morbus Crohn.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt deshalb nicht mehr als 1 Prozent der Gesamtnahrungsenergie über Trans-Fettsäuren aufzunehmen. In Deutschland liegt nach aktueller Einschätzung die durchschnittliche Aufnahme unter diesem Wert. Nach aktuellen Erhebungen überschreitet jedoch ein Drittel der 14-bis 34-jährigen Männer die Zufuhr-Empfehlungen.

Gehalt an Trans-Fettsäuren bei Fertigprodukten schwankt sehr stark

In Margarine ist der Anteil an Trans-Fettsäuren in den letzten Jahren gesunken, da die Lebensmittelindustrie das Herstellungsverfahren verändert hat. Die Daten neuerer Analysen zeigen, dass die Gehalte an Trans-Fettsäuren in den meisten Speisefetten mittlerweile unter 1-2 % (Gewichtsprozent des Gesamtgehalts an Fettsäuren) liegen.

Allerdings kann der TFS-Gehalt von Backwaren (Blätterteig, frittiertes Gebäck, Zwieback, Cracker, Kuchen, Kekse, Waffeln usw.) sowie einigen Frühstücksflocken mit Fettzusatz, Pommes frites, Trockensuppen und einigen Süßwaren und Snacks abhängig von der Art des verwendeten Fetts erheblich schwanken (von unter 1 % bis zu 50 % des Gesamtgehalts an Fettsäuren). Hier gibt es mitunter große Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Höhere Gehalte an industriellen TSF wurden bei Probennahmen zwischen 2012-2013 v.a. in ost- und südosteuropäischen Ländern gefunden.

Kennzeichnung und Maßnahmen zur Minimierung

Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für den Gehalt an Trans-Fettsäuren besteht bisher nicht.
Bei verpackten Lebensmitteln und Fertiggerichten müssen aber laut Lebensmittel-Informations-VO gehärtete Fette oder Öle mit dem Hinweis „ganz gehärtet“ bzw. „teilweise gehärtet“ gekennzeichnet werden. Vor allem die Teilhärtung weist auf das Vorhandensein von Trans-Fettsäuren hin.
Einen Höchstwert für Trans-Fettsäuren gibt es laut Diätverordnung lediglich für Säuglingsanfangs- und Folgenahrung sowie für Olivenöl.

Für alle anderen Lebensmittel gilt:
Ziel ist eine weitere Minimierung der TFS-Gehalte in Lebensmitteln.

EU-Kommission: Verpflichtender Höchstwert für TSF am effektivsten?

In der Verordnung vom 14.05.2019 hat die Europäische Union beschlossen, dass die Lebensmittelindustrie in Zukunft einen Grenzwert von höchstens 2 Gramm Transfette pro 100 Gramm Fett in Lebensmitteln einzuhalten hat. Die Übergangsfrist endete am 01. April 2021 und gilt für alle Nahrungsmittel, die für den Endverbraucher und Einzelhandel bestimmt sind wie z.B. Margarinen, Knabberartikel und Tiefkühlpizzen. Transfette, die natürlicherweise in tierischen Produkten wie Milch und Fleisch vorkommen, sind von der Regelung ausgenommen.

Die Lebensmittelwirtschaft ist aufgefordert, vor allem den Austausch von teilgehärteten Fetten und Ölen zugunsten von ungehärteten Produkten zu forcieren. Desweiteren sollen verstärkt sogenannte hoch-ölsäurereiche („high oleic“) Raps- und Sonnenblumenöle als Frittieröle in der Industrie verwendet werden.

Der VerbraucherService Bayern sieht in einer gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmengenregelung für Trans-Fettsäuren in industriell verarbeiteten Lebensmitteln den wirksamsten Verbraucherschutz.

Unsere Empfehlungen:

  • Eine pflanzlich betonte Mischkost basierend auf vielen saisonalen und regionalen Grundnahrungsmitteln bietet die beste Gewähr für eine geringe Aufnahme an Trans-Fettsäuren.
  • Empfehlenswert ist die Verwendung kaltgepresster Öle wie Raps- oder Olivenöl, ungehärteter Pflanzenmargarine oder Butter sowie High-oleic-Bratöle für die heiße Küche.
  • Fertigprodukte, Süßigkeiten und Frittiertes sollten hingegen seltener verzehrt werden.

Schöner Nebeneffekt: Auch Zusatzstoffe und überflüssige Kalorien werden eingespart.

Links

https://ec.europa.eu/germany/news/20190424-obergrenze-fuer-transfette-lebensmitteln-beschlossen_de

https://ec.europa.eu/labelling-nutrition_transfats.pdf

https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/warengruppen/wc_13_fette_oele/et_trans_fettsaeuren.htm