Ernährung
05.11.2024
Glühwein – mehr Transparenz bei Zutaten und Nährwerten
Glühwein zählt als alkoholisches Heißgetränk in Mitteleuropa zur winterlichen Trinkkultur. Für 39 Prozent der Verbraucher*innen gehört er zur Weihnachtszeit dazu. Durchschnittlich wird in Deutschland pro Jahr und pro Kopf, vor allem im November und Dezember, ein halber Liter davon getrunken. Welche Zutaten und Nährwerte im Glühwein stecken und wie sich seit Dezember 2023 die Kennzeichnungsregeln geändert haben, lesen Sie hier.
Die Besonderheiten von Glühwein
Der klassische Glühwein wird aus rotem oder weißem Traubenwein unter Zugabe von verschiedenen Gewürzen wie Zimt, Gewürznelken, Zitronenschale, Sternanis und Zucker (oder anderen Süßungsmittel) hergestellt. Auch Aromen und Farbstoffe sind zulässig. Der Alkoholgehalt muss mindestens sieben Volumenprozent und weniger als 14,5 Volumenprozent aufweisen. Die Zugabe von Wasser ist nicht erlaubt. Bei Beigabe von weiterem Alkohol wie Rum oder Likör handelt es sich rechtlich nicht mehr um Glühwein, sondern um Punsch.
Als Variante ist Glühwein auch aus weinähnlichen Getränken auf dem Markt, wie zum Beispiel Heidelbeerglühwein, Apfelglühwein und Kirschglühwein. Dieser hat als Basis die jeweiligen Obst- oder Fruchtweine und enthält mindestens 5,5 Volumenprozent.
Transparenz bei Zutaten und Nährwerten
Ein Zutatenverzeichnis und die Nährwertangaben war beim Glühwein bisher keine Pflicht. Diese Ausnahme sieht die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) bei allen alkoholhaltigen Getränken über 1,2 Volumenprozent – außer bei Bier und Biermischgetränken – vor. Bereits 2018 hat der VerbraucherService Bayern in einem Antrag an die Politik auf diese Kennzeichnungsproblematik aufmerksam gemacht.
Seit dem 8. Dezember 2023 gelten neue Kennzeichnungsregeln für Getränke im Weinbereich – also auch für Glühwein. Die Angabe eines Zutatenverzeichnisses und einer Nährwertdeklaration ist ab sofort verpflichtend. Vor diesem Zeitpunkt „hergestellte“ Weine dürfen jedoch weiterhin nach den bisherigen Kennzeichnungsvorschriften in Verkehr gebracht werden, bis die Bestände aufgebraucht sind.
Die Nährwertdeklaration muss auf dem Etikett aufgeführt werden. Es ist jedoch auch zugelassen, diese zusammen mit der Zutatenliste elektronisch – etwa über einen QR-Code – anzugeben, wenn darauf auf dem Etikett hingewiesen wird (zum Beispiel „Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration: QR-Code“). In diesem Fall ist nur der Brennwert auf dem Etikett mit dem Zusatz „E: ... kJ/... kcal“ und wie bisher die Allergene anzugeben.
Was ist mit der Flasche von letztem Jahr?
Da Mindesthaltbarkeitsdatum und Jahrgangsbezeichnung nicht angegeben werden müssen, können Verbraucher*innen das Alter des Glühweins nicht feststellen. Originalverpackt lässt sich Glühwein zwei Jahre lang aufbewahren. Angebrochenen Glühweinverpackungen kühl lagern und innerhalb von drei Tagen verbrauchen.
Achtung, Kalorienfalle
Durch den hohen Zucker- und Alkoholgehalt enthalten alle Glühweinsorten relativ viele Kalorien. Ein Becher mit 200 Millilitern hat im Durchschnitt 180 Kilokalorien.
Glühwein einfach selbst machen
1 Flasche trockener Rotwein
2 Scheiben Zitrone
2 Stangen Ceylonzimt
3 Gewürznelken
Kardamom
3 EL Zucker
Erwärmen Sie den Sud fünf Minuten und lassen ihn zwei Stunden ziehen. Vor dem Servieren wiedererwärmen und durch ein Sieb gießen. Bei der Zubereitung ist darauf zu achten, den Glühwein nicht zu hoch zu erhitzen, da sich sonst der Alkohol verflüchtigt und die Gewürze sich verändern können.
Glühweingelee
Glühweingelee ist eine gute Möglichkeit, um eine angebrochene Flasche zu verbrauchen.
500 ml Glühwein
200 ml Orangensaft
1/2 TL Zitronensaft
250 g Gelierzucker 3:1
Den Glühwein, den Orangensaft und Zitronensaft mit dem Gelierzucker etwa fünf Minuten kochen lassen, in Gläser abfüllen und fest werden lassen.