Ernährung

24.03.2020

Kaninchen: Mehr Tierschutz, aber keine Kennzeichnungspflicht

Käfighaltung ist bei Kaninchen die gängigste Haltungsform. Seit dem 11. August 2014 gelten strengere Anforderungen an die Haltung, Betreuung und Pflege von Kaninchen, die zu Erwerbszwecken gehalten werden. Allerdings muss auch weiterhin keine Angabe zur Herkunft und Haltung bei Kaninchenfleisch gemacht werden.

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Forderungen des VSB

Seit April 2015 muss neben Rindfleisch auch verpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel mit einer Herkunftsangabe versehen werden. Kaninchen ist davon nicht betroffen. Der VSB plädiert dafür, dass die Herkunftsangabe auch für Kaninchenfleisch verpflichtend wird. Schließlich stammt in Supermärkten angebotenes Kaninchenfleisch häufig aus China oder Südamerika. 

Neben der Angabe zur Herkunft sollte aus Sicht des VSB auch die Kennzeichnung der Haltungsform zur Pflicht werden. So kann der Verbraucher selbst entscheiden, ob er Fleisch von Kaninchen aus Käfighaltung kaufen möchte.

Wünschenswert wäre eine Kennzeichnung wie bei Eiern, bei der Haltungsform, Herkunftsland sowie der Betrieb angegeben werden müssen. Damit würde dem Interesse der Verbraucher an ausführlicheren Produktinformationen und mehr Transparenz entsprochen. Gleichzeitig hätte er die Möglichkeit, neben Käfighaltung auch Fleisch aus Bodenhaltung zu wählen. Damit können die Haltungsbedingungen von Kaninchen langfristig deutlich verbessert werden.

Empfehlungen

Eine Orientierungshilfe bietet das Label „Kontrollierte Bodenhaltung“ von der internationalen Tierschutzorganisation VIER PFOTEN. Unter diesem Label wird in Supermärkten tierschutzkontrolliertes Kaninchenfleisch aus Bodenhaltung angeboten. Alternativ kann Kaninchenfleisch aus ökologischer Haltung empfohlen werden, da neben dem Tierwohl auch Umwelteinflüsse beachtet werden. Ein staatlich geprüftes Gütesiegel, das den Verbrauchern eine tierartgerechte Haltung der Kaninchen in Deutschland garantiert, gibt es nicht.

Neue Verordnung für die gewerbsmäßige Haltung von Kaninchen

Lange Zeit gab es keine gesetzlichen Vorgaben für die gewerbliche Haltung von Mast- und Zuchtkaninchen in Deutschland. Dies hat sich mit der Erweiterung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geändert. Seit dem 11. August 2014 gelten strengere Anforderungen. Das betrifft beispielsweise die Mindestgröße, die Bodengestaltung und die Strukturierung der Haltungseinrichtungen. So muss den Tieren eine strukturierte Fläche mit unterschiedlichen Funktionsbereichen (Aktivitätsbereich, Ruhebereich, Rückzugsmöglichkeit) angeboten werden, die für kaninchentypische Verhaltensweisen (z.B. Hoppelsprünge, Sich-Aufrichten, ausgestrecktes Liegen in Seitenlage) genutzt werden kann.

Da Kaninchen ein ausgeprägtes Sozialverhalten besitzen, dürfen sie nicht isoliert gehalten werden. Zudem muss allen Tieren der Zugang zu Raufutter wie Stroh oder Heu und zu geeignetem Material gewährt sein, damit die typischen Verhaltensweisen wie Nagen, Scharren oder Graben ausgeübt werden können.

Auch wurden die Tierhalter stärker in die Pflicht genommen. So sieht die neue Kaninchen-Verordnung unter anderem vor, dass der Halter seine Tiere mindestens zwei Mal pro Tag in Augenschein nehmen muss, um Krankheiten oder Verletzungen frühzeitig zu erkennen. Auch müssen Kaninchenhalter ihre Sachkunde im Umgang mit Kaninchen nachweisen. Hierzu muss der Tierhalter über seine Bestände genaue Aufzeichnungen führen. Dies sorgt für mehr Transparenz und erleichtert die Überwachung der Betriebe durch die Behörden.

Diese Regelungen sind nun für die gewerbliche Mast- und Zuchtkaninchenhaltung in Kraft getreten. Allerdings wurde für bestehende Haltungsanlagen eine Übergangsfrist von bis zu zehn Jahren für entsprechende Maßnahmen eingeräumt. In dieser Zeit kann der Verbraucher nicht erkennen, ob es sich um Fleisch aus " Haltungsform nach neuer Gesetzeslage" handelt oder nicht.