Ernährung
10.06.2021
Künstliche Farbstoffe in Lebensmitteln
Sie sind in vielen Süßigkeiten enthalten, auch in Getränken, Desserts und Kuchen: Lebensmittelfarbstoffe. Sie machen Blasses bunt, manche davon sind jedoch umstritten.
Es handelt sich um Zusatzstoffe, die die Farbe eines Lebensmittels intensivieren und damit optisch ansprechender erscheinen lassen sollen. Auch werden Lebensmittel, die normalerweise farblos sind, bunt gefärbt. Zudem können Farbstoffe das ursprüngliche Erscheinungsbild bei verarbeiteten, gelagerten und verpackten Lebensmitteln wieder herstellen.
Man unterscheidet zwischen
- Naturfarbstoffen
- Synthetischen Farbstoffen
- Naturidentisch hergestellten Farbstoffen
- Metallpigmenten und anderen.
Wie alle Zusatzstoffe müssen sie auf der Zutatenliste von verpackten Lebensmitteln angegeben werden mit dem Klassennamen (Farbstoff) und seiner genauen Bezeichnung (z.B. Chinolingelb) oder seiner E-Nummer (z.B. E 104). Grundsätzlich liegen die E-Nummern der Farbstoffe zwischen E100 - E180.
Färbende Pflanzen- und Fruchtsäfte wie Karotten- oder Rote-Beete-Saft gelten nicht als Zusatzstoffe, sondern als "färbende Lebensmittel".
Nicht selten: Unverträglichkeiten
Farbstoffe gehören zu den bekanntesten Auslösern einer Pseudoallergie. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zur klassischen allergischen Sofortreaktion um Allergie-ähnliche Symptome, die zumeist in Abhängigkeit von der aufgenommenen Menge auftreten. Zudem sind keine IgE-Antikörper wie bei der echten Allergie nachweisbar, was die Diagnostik erschwert.
Lebensmittel, die Farbstoffe enthalten können
Die meisten Farbstoffe sind nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen und viele Lebensmittel dürfen nicht gefärbt werden. Folgenden Lebensmitteln dürfen laut Zusatzstoff-Zulassungsverordnung auch künstliche Farbstoffe zugesetzt werden:
- Erfrischungsgetränke, Mixgetränke
- Obstkonserven, Konfitüre und ähnliche
- Süßwaren, essbare Dekorationen, kandierte Früchte
- Desserts, Speiseeis
- Backwaren, Füllungen und Überzüge
- Spirituosen, Aperitifweine, Obstweine
- Butter, Margarine, Halbfettmargarine
- verschiedene Käse- und Wurstsorten
- Seelachs, Räucherfisch,
- Würzmittel, Senf, Soßen.
Umstrittene Azofarbstoffe
Zu den synthetischen Farben gehören die besonders lichtechten, stabilen und gut mischbaren Azofarbstoffe. Hergestellt werden sie aus Anilin, das man wiederum aus Erdöl gewinnt. Nur wenige Azofarbstoffe sind zum Färben von Lebensmitteln zugelassen.
Da Anilin nach wie vor im Verdacht steht Krebs auszulösen, gelten auch einige Azofarbstoffe als möglicherweise krebserzeugend. Bei entsprechend veranlagten Menschen mit Asthma oder Neurodermitis werden sie ebenfalls als bedenklich angesehen.
Grundsätzlich ist vom Verzehr größerer Mengen Azofarbstoffe abzuraten.
Zulassung oder Verbot?
Seit 2007 werden die in der EU zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hinsichtlich ihrer Sicherheit neu bewertet. Die Farbstoffe durchlaufen derzeit noch den Prüfprozess.
Der Azofarbstoff Rot 2G wird von der Behörde als bedenklich eingestuft, so dass dessen Zulassung seit 2007 ausgesetzt ist. Desweiteren wurden die zulässigen täglichen Aufnahmemengen (ADI) für drei weitere Farbstoffe (E104, E110, E124) herabgesetzt, z.B. für Chinolingelb (E104) von 10 auf 0,5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht, da sich die Substanz in Tierversuchen negativ auf die Fortpflanzung auswirkte.
Im Mai 2021 ist nun auch das weiß färbende Titandioxid (E 171) als zu unsicher eingestuft worden. Dieser Farbstoff kommt bisher zum Beispiel im Überzug von Kaugummis und Dragees, aber auch in Backwaren und Nahrungsergänzungsmitteln vor. Vorhandene Studien konnten den Verdacht auf eine erbgutschädigende Wirkung nicht widerlegen. Ab 2022 tritt deshalb eine EU-weite Regelung in Kraft, so dass ab der zweiten Jahreshälfte der Farbstoff aus Lebensmitteln verschwunden sein sollte.
Leider darf praktisch jeder Azofarbstoff sowie Chinolingelb in Süßigkeiten verwendet werden. Ende 2008 enthielten die Hälfte der untersuchten Kindersüßigkeiten diese umstrittenen Farbstoffe. Oft mischten die Hersteller bis zu sechs verschiedene Azofarbstoffe zusammen.
Warnhinweis seit Sommer 2010
Nach einer britischen klinischen Studie an drei- und acht- bzw. neunjährigen Kindern im Jahr 2007 änderte die britische Lebensmittelbehörde ihre Empfehlungen. Sie rät nun die umstrittenen Farbstoffe wegzulassen, da sich diese bei Kindern mit Hyperaktivität oder ADHS positiv auswirken könnten.
Obwohl die zuständige europäische Behörde EFSA zunächst keinen Handlungsbedarf erkannte, erwirkte das Europaparlament eine entsprechende Gesetzesänderung. Seit dem 20. Juli 2010 ist auf Lebensmitteln mit bestimmten Azofarbstoffen oder Chinolingelb folgender Hinweis auf der Verpackung vorgeschrieben:
"Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen."
Steht auf der Verpackung "ohne künstliche Farbstoffe" oder "mit natürlichen Farbstoffen", sind auch keine Azofarbstoffe enthalten. In Biosüßigkeiten und Bio-Lebensmitteln sind künstliche Farbstoffe grundsätzlich nicht erlaubt.
Der VerbraucherService Bayern rät kritischen Verbrauchern die Zutatenlisten auf Verpackungen genau zu studieren, um so Produkte mit E 104 und den umstrittenen Azofarbstoffen E102, E110, E122, E123, E124, E129, E151, E154, E155 und E180 zu meiden.
Quellen:
www.bfr.bund.de/de/titandioxid___gibt_es_gesundheitliche_risiken_-240812.html