Ernährung

09.12.2020

Mindesthaltbarkeitsdatum – Lebensmittel gut gekennzeichnet?

Rund 12 Millionen Tonnen Lebensmittel werfen die Deutschen – laut der Studie "Baseline 2015"– jährlich weg. Viele davon sind noch einwandfrei genießbar und landen auch aufgrund des überschrittenen Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) im Müll. Welche gesetzlichen Regelungen beim MHD gelten und was sich verbessern lässt, erfahren Sie hier.

Mindesthaltbarkeitsdatum – Lebensmittel gut gekennzeichnet?Foto: © VSB

Das MHD muss laut Gesetzgeber deutlich lesbar, leicht verständlich, in deutscher Sprache und unverwischbar auf der Verpackung mit einer Mindestschriftgröße von 1,2 mm (bei kleinen Produkten 0,9 mm) angegeben werden. Eine kleine Stichprobe des VerbraucherService Bayern zeigt jedoch, dass dies in der Praxis nicht immer der Fall ist. Das Datum befindet sich teilweise auf der Unterseite der Verpackung, am Glasrand, ist bereits verwischt, oder in ungünstiger dunkler Farbkombination angebracht, welche generell schlecht lesbar ist. Besonders, wenn Produkte schon länger zu Hause aufbewahrt wurden, verstärkt ein schlecht leserliches MHD die Verunsicherung der Verbraucher*innen. Wir vermuten, dass dies einer der Gründe ist, weshalb viele Produkte, die noch genießbar sind, den Weg in die Mülltonne finden. Aus Sicht des VerbraucherService Bayern ist dies problematisch und muss verbessert werden.

Bedeutung des MHD

Das MHD zeigt an, bis zu welchem Datum ein ungeöffnetes Lebensmittel gelagert oder verzehrt werden kann, ohne dass es spezifische Eigenschaften verliert (z.B. Geruch, Geschmack, Nährwert, Farbe, Konsistenz). Voraussetzung dafür ist die richtige Lagerung, die auf der Verpackung angegeben wird.

Kennzeichnung des MHD

Das MHD wird in der Regel durch den Hinweis „mindestens haltbar bis …“ auf den Produkten mit Tag, Monat und Jahr gekennzeichnet. Bei einer Mindesthaltbarkeit von unter drei Monaten reicht der Tag und Monat aus, bei über drei Monaten muss das Jahr angegeben werden. Liegt das MHD mindestens eineinhalb Jahre entfernt, reicht die Angabe der Jahreszahl („bis Ende … haltbar“).

Neben dem Datum müssen außerdem die Lagerbedingungen des Lebensmittels angegeben werden wie beispielsweise trocken lagern, vor Wärme schützen etc.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist grundsätzlich verpflichtend. Ausnahmen gibt es beispielsweise bei Zucker, Speisesalz und Wein.

Sind abgelaufene Produkte noch verzehrbar?

Wie der Name schon sagt, ist das Produkt mindestens bis zu einem bestimmten Datum haltbar. Das bedeutet, dass es auch darüber hinaus noch verzehrbar ist. Der Hersteller gibt das Mindesthaltbarkeitsdatum meist frühzeitig an, um auf Nummer Sicher zu gehen. Legen Verbraucher*innen Wert auf Vitamine und probiotische Milchsäurebakterien, ist es zweckmäßig, das Lebensmittel vor Ablauf des MHD zu verzehren, diese Inhaltsstoffe können sich abbauen.

Um herauszufinden, ob ein Lebensmittel nach Ablauf des MHD noch genießbar ist, nutzen Sie die eigenen Sinne, wie Riechen, Sehen, Schmecken etc. Ist das Lebensmittel in gutem Zustand (typischer Geruch, keine Schimmelbildung) können Sie es ohne Gefahr verzehren. Dies gilt nicht für Lebensmittel mit Verbrauchsdatum.

Lebensmittel, die lange nach Ablauf des MHD genießbar sind:

  • Tee
  • Gewürze
  • Trockenprodukte wie Teigwaren, Reis
  • Konserven
  • Salz
  • Zucker
  • Essig


Haltbarkeit von bereits geöffneten Produkten

Das Mindesthaltbarkeitsdatum gilt nur für verpackte, geschlossene Lebensmittel. Bei geöffneten Produkten verfällt dieses Datum, wobei die meisten Lebensmittel Hinweise zur Lagerung nach der Öffnung enthalten.

Unterschied Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum

Neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum gibt es noch das sogenannte Verbrauchsdatum oder auch Ablaufdatum/Verfallsdatum. Dies findet sich vor allem bei leicht verderblichen Produkten wie beispielsweise Hackfleisch oder Fisch und wird mit dem Hinweis „zu verbrauchen bis …“ gekennzeichnet. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums ist das Lebensmittel zu entsorgen, da die Gefahr besteht, dass es mit gefährlichen Keimen belastet ist.

Fazit

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nur ein ungefähres Datum, welches zeigt, bis wann die qualitativen Eigenschaften eines Produkts gewährleistet sind und der Unternehmer haftet. Das Lebensmittel ist darüber hinaus verzehrbar. Setzen Sie Ihre Sinne ein, um festzustellen, ob es noch genießbar ist. Hersteller sollten darauf achten, dass das MHD auf dem Produkt gut lesbar ist, um Ungewissheit und Verunsicherung der Verbraucher*innen zu vermeiden. Setzen Sie das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mit dem Verbrauchsdatum gleich, da Produkte mit verstrichenem Verbrauchdatum zu entsorgen sind, da es sonst zur Gefährdung der Gesundheit führt.

Weiterführende Informationen

Studie Baseline 2015 der Universität Stuttgart und des Johann Heinrich von Thünen-Instituts erstellt im Auftrag des BMEL: Lebensmittelverschwendung/TI-Studie2019_Lebensmittelabfaelle_Deutschland-Kurzfassung.pdf