Ernährung
22.12.2025
Rohmilch direkt vom Bauernhof?
Rohmilch gilt als naturbelassenes Lebensmittel, das direkt nach dem Melken unbehandelt, also ohne Erhitzen, verkauft wird. Unverpackte Rohmilch darf ausschließlich bei Milcherzeugerbetrieben – also „ab Hof“ – angeboten werden. Im Handel erhält man Rohmilch aus besonders kontrollierten Betrieben als sogenannte Vorzugsmilch.
© Visions-AD - stock.adobe.comViele Menschen schätzen sie wegen ihres unverfälschten Geschmacks und ihres Nährstoffgehalts. Doch was für einige nach gesunder Natürlichkeit klingt, birgt auch gesundheitliche Gefahren: Rohmilch kann Krankheitserreger enthalten, die schwerwiegende Infektionen verursachen können.
Rohmilch Pro und Contra
Befürworter der Rohmilch schwärmen von einem intensiveren, sahnigeren Geschmack und wertvolleren Inhaltsstoffen. Sie kritisieren, dass durch das Erhitzen der Milch nicht nur schädliche Keime, sondern auch Nährstoffe und nützliche Bakterien abgetötet werden und die Milch denaturiert und schwerer verdaulich wird.
Studien zeigen, dass durch das Pasteurisieren – dabei wird die Milch für 15 bis 30 Sekunden auf 72 bis 75 Grad erhitzt – der Gehalt an wasserlöslichen Vitaminen minimal sinkt. Weitere wertvolle Inhaltsstoffe wie Calcium, fettlöslichen Vitamine sowie der Proteingehalt bleiben erhalten.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht den Verzehr von Rohmilch kritisch. Zwar ist die Milch an sich keimarm, aber durch das Melken ist die Kontamination mit Fäkalkeimen vor allem vom Typ Campylobacter, Salmonellen und Escherichia coli möglich. Diese Keime können zum Teil schwere Erkrankungen auslösen.
Deshalb sollten Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen und immungeschwächte Personen sowie Schwangere auf Rohmilch verzichten.
Rohmilch sollte generell nicht ohne Erhitzen verzehrt werden. Denn die einzige Möglichkeit, sich vor Infektionen zu schützen, besteht im Abkochen der Milch bei mindestens 72 Grad Celsius für 20-30 Sekunden.
Strenge Anforderungen an Produzenten und Verzehrshinweis
Rohmilch muss besonders strenge hygienische Anforderungen erfüllen. Die unverpackte Abgabe von Rohmilch darf nur bei den Milcherzeugerbetrieben "ab Hof" (Direktvermarktung) erfolgen. An der Abgabestelle muss gut sichtbar und lesbar der Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ angebracht sein.
Rohmilch und Vorzugsmilch dürfen nicht an Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden.
Quellen:
https://www.bfr.bund.de/de/infektionen_vermeiden___was_ist_beim_verzehr_von_rohmilch_zu_beachten_-197200.html
https://www.fda.gov/food/buy-store-serve-safe-food/raw-milk-misconceptions-and-danger-raw-milk-consumption
