Ernährung

20.11.2018, Heißer Caipi oder Punsch mit Zitrusfrüchten

Schalenbehandlung von Zitrusfrüchten ein Problem?

Gerade in der Winterzeit sind Zitrusfrüchte sehr beliebt - Ob zum Frischverzehr oder verarbeitet als selbstgepresster Saft, im Heißen Caipi oder Punsch. Doch damit sie auch lange halten, wird ihre Schale behandelt.

Schalenbehandlung von Zitrusfrüchten ein Problem?Foto: © Lebensmittelfotos-pixabay.com

Welche Mittel sind für die Schalenbehandlung erlaubt?

Die natürliche Wachsschicht der Schale geht durch den Reinigungsvorgang nach der Ernte verloren. Deshalb werden die Früchte mit so genannten "Überzugsmitteln" behandelt. Diese können natürlichen Ursprungs sein, wie Bienenwachs (E 901), das durch Ausschmelzen von Bienenwaben entsteht, oder Candellilawachs (E 902), das aus einer Wüstenpflanze gewonnen wird und Schellack (E 904), hier verwendet man die Ausscheidungen der Gummischildlaus. Diese natürlichen Überzugsstoffe gelten als gesundheitlich unbedenklich. Als ungefährlich gilt auch das im Labor hergestellte E 914.

Problematischer für den Menschen ist E 912, welches aus Braunkohle extrahiert wird und nur zur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten, exotischem Obst und Gemüse zugelassen ist. Auch Imazalil und die Mittel Biphenyl, Orthophenylphenol  und Natriumorthophenylphenol gelten als bedenklich. Diese Mittel wirken pilzabtötend. Alle Vier können in Einzelfällen Allergien auslösen. Thiabendazol  ist ein weiterer Stoff der als Fungizid genutzt wird.

Kennzeichnung

Früchte, die mit Thiabendazol behandelt sind, müssen als "konserviert mit Thiabendazol" gekennzeichnet sein, bei allen anderen Stoffen genügt der Hinweis: "konserviert" / "gewachst". Die Bezeichnungen „unbehandelt“ oder  „nach der Ernte unbehandelt“ auf der Verpackung sind zwar erlaubt, aber trügerisch.  Denn sie bedeuten lediglich, dass nach der Ernte keine Konservierungsstoffe eingesetzt wurden, es handelt sich aber nicht um Biolebensmittel, so dass dennoch Rückstände von Pestiziden enthalten sein können. So waren die von Stiftung Warentest 2014 auf Pestizide getesteten  Zitronen und Limetten zwar sehr gering oder gering belastet, doch fiel fast die Hälfte der Proben durch Mehrfachrückstände mit bis zu vier verschiedenen Pflanzenschutzmitteln auf. Der Hinweis auf der Verpackung „nach der Ernte unbehandelt“ bedeutet lediglich, dass nach der Ernte keine Konservierungsstoffe eingesetzt wurden, es handelt sich aber nicht um Biolebensmittel.

Wie soll ich mit behandelten Früchten umgehen, um die Aufnahme der Konservierungsstoffe zu minimieren?

Der VSB empfiehlt:

Vom Verzehr konservierter Schalen wird grundsätzlich abgeraten. Beim Plätzchenbacken und Kochen sollten daher nie behandelte Schalen verwendet werden. Das gilt auch für Zitrusfrüchte mit dem Hinweis „ideal für Cocktail oder Punsch“, oder die inzwischen sehr beliebten Salzzitronen. Bei all diesen Leckereinen wird die Schale traditionell mitverwendet und sollte deshalb unbelastet sein.

Laut Stiftung Warentest von 5/2007 wird zwar in einen Saft aus behandelten Früchten nur ein kleiner Teil des Behandlungsmittels nachgewiesen, dennoch ist es ratsam Orangen vor dem Schälen mit heißem Wasser zu waschen und mit Haushaltspapier oder Küchentuch abzureiben. Das gilt auch beim Saftpressen zu Hause, damit die Rückstände nicht von der Schale mit in den Saft fließen. Auch nach dem Schälen sollten die Hände gewaschen werden, bevor das Fruchtfleisch angefasst wird. Für die industrielle Saftproduktion werden übrigens nur Zitrusfrüchte ohne Schalenbehandlung nach der Ernte verwendet.

Wer nicht mit Behandlungsmittel in Kontakt kommen will, sollte auf Bio-Produkte zurückgreifen. Diese sind frei von Konservierungsstoffen und einer künstlichen Wachsschicht. Als Überzugsmittel ist hier nur das Carnaubawachs, welches aus der brasilianischen Wachspalme gewonnen wird, erlaubt. Es gilt gesundheitlich als unbedenklich. Außerdem dürfen die Früchte in der Regel länger wachsen und können so mehr von den wertvollen Inhaltsstoffen anreichern. Öko-Orangen sind oft kleiner und unregelmäßiger.

Wer bewusst einkauft und mögliche Schalen-Rückstände entfernt, kann die süßen Früchtchen mit ruhigem Gewissen genießen.

Mehr Informationen zu diesem und weiteren Ernährungsthemen erhalten Sie in den Beratungsstellen des VerbraucherService Bayern.