Ernährung

06.03.2023

„Shrinkflation“: Gleicher Preis – weniger drin

Versteckte Preiserhöhungen sind bereits seit Jahren gängige Praxis von Lebensmittelherstellern. Der Preis bleibt gleich, aber der Inhalt verkleinert sich. In Folge der steigenden Inflation wenden seit dem Frühjahr letzten Jahres immer mehr Hersteller die so genannte „Shrinkflation“ an. Für Verbraucher*innen sind die Anpassungen häufig nicht leicht zu erkennen und so zahlen sie mehr, ohne es zu bemerken.

„Shrinkflation“: Gleicher Preis – weniger drin© clsdesign - stock.adobe.com

 „Shrinkflation“ – Was ist das überhaupt?

„Shrinkflation“ bezeichnet die versteckten Preiserhöhungen bei verschiedenen Supermarktprodukten. Der Begriff ist eine Kombination von „to shrink“ (deutsch „schrumpfen“) und „Inflation“ und bedeutet, dass die Hersteller die Inflation an die Verbraucher*innen weitergeben, indem sie weniger Inhalt zum gleichen Preis verkaufen.

Einen offensichtlichen Preisanstieg versuchen die Hersteller möglichst zu vermeiden, da Konsumenten zu anderen Marken abwandern könnten. Außerdem gilt es, möglichst keine eingeübte Preisschwellen zu überschreiten, wie beispielsweise 0,99 Euro. Deshalb tricksen die Unternehmen, indem sie den Verbraucher*innen versteckt „Mogelpackungen“ unterjubeln – mit weniger Inhalt zum gewohnten Preis.

Nicht nur die versteckten Preiserhöhungen sind zu kritisieren, sondern auch der unnötige Verpackungsmüll, der dabei entsteht. Eine von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beauftragte Studie hat ergeben, dass wir jährlich drei Millionen Mülltonnen einsparen könnten, wenn Hersteller auf überdimensionierte Verpackungen verzichten würden.

Verbrauchertäuschung oder legale Verkaufstricks?

Das Mess- und Eichgesetz verbietet es, Verbraucher*innen durch übergroße Verpackungen zu täuschen. In der Regel ist das der Fall, wenn eine Verpackung ohne nachweisbaren Grund mehr als 30 Prozent Luft beinhaltet. Eine genaue Definition ist allerdings nicht festgelegt und ist im Einzelfall zu entscheiden.

Bei einer Veränderung der Füllmenge ist es für die Hersteller ausreichend, das Verpackungsdesign anzupassen. Nur wenn die Füllmenge bei gleichbleibender Verpackungsgröße und -design reduziert wird, liegt ein Gesetzesverstoß vor. Auch hier gilt es jedoch, den Einzelfall zu prüfen.

Produkt-Beispiele (Stand Januar 2023)

Produkt

Änderung

Preiserhöhung

Rama („Mogelpackung des Jahres 2022“)

500 g > 400 g

+25 Prozent

Chio Tortillas Wild Paprika

125 g > 110 g

+14 Prozent

Leerdammer Original Legér

160 g > 140 g

1,99 Euro > 2,49 Euro

+43 Prozent

Haribo Goldbären

200 g > 175 g

+14 Prozent

Augen auf beim Einkauf – Was können Verbraucher*innen tun?

Versteckte Preiserhöhungen zu erkennen, ist schwer, da im Supermarkt kein Vergleich möglich ist. Häufig wissen wir, wieviel ein Produkt kostet – die Füllmenge dagegen haben wir, zumindest wenn wir die Produkte nicht regelmäßig kaufen, meist nicht im Kopf.

Tipps:   

  • Grundpreis beachten: Für alle Lebensmittel muss der Grundpreis auf einen Liter bzw. ein Kilogramm angegeben werden (Angabe auf Preisschild). Diesen immer mit im Blick behalten.
  • „Neue Rezeptur“, „bessere Qualität“…: Diese oder ähnliche Beschreibungen weisen gegebenenfalls auf eine verringerte Füllmenge hin.
  • Neues Verpackungsdesign/Relaunch: Auch hierdurch ist eine Ablenkung von der veränderten Füllmenge möglich.
  • Bei „Standardgrößen“ kritisch bleiben:  Produkte, die eine gewohnte Inhaltsmenge haben, wie z.B. 100 g bei einer Tafel Schokolade, genau betrachten. Bei neuen Produktvarianten ist eine Abweichung möglich.
  • Weniger verpackte Lebensmittel kaufen: Macht auch aus gesundheitlichen Gründen sowie aus finanziellen Gründen Sinn.

 

Wenn Sie eine Mogelpackung im Supermarkt entdecken, melden Sie diese direkt bei den zuständigen Eichämtern.

 

Quellen

https://www.foodwatch.org/at/news/nachrichten/shrinkflation-abzocke-mit-schrumpf-produkten/

https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/drei-millionen-muelltonnen-weniger-moeglich

https://www.vzhh.de/mogelpackungsliste?field_product_brand_target_id=All&field_mp_date_value=1&title=&page=4

https://www.vzhh.de/themen/mogelpackungen/mogelpackung-des-jahres/rama-ist-mogelpackung-des-jahres-2022