Ernährung

05.10.2020

Softdrinks - viel Zucker in flüssiger Form

Limonaden, Colagetränke, und andere süße Erfrischungsgetränke wie Fruchtsaftgetränke, Brausen, Sportlergetränke und Eistees sind fast überall für wenig Geld verfügbar. Problematisch ist der oft hohe Zuckergehalt.

Daneben enthalten diese sogenannten "Softdrinks" auch Aroma-, Farb- und Konservierungsstoffe, Zitronensäure, Vitamine, Mineralstoffe und Koffein. Manchmal findet sich etwas Fruchtsaft aus Konzentraten darin.

Der Zucker kann jeweils aus Zusätzen von Rübenzucker (Saccharose), Fruchtzucker (Fruktose), Traubenzucker (Glukose), Invertzuckersirup oder aus fruchteigenem Zucker der zugesetzten Fruchtsaftanteile stammen. Der Zuckergehalt ist je nach Marke variabel, so dass der Energiegehalt zwischen 30 und 50 kcal pro 100 ml liegt. Eine Portion Limonade (330 ml) enthält ca. 150 kcal bzw. 40 - 50 g Zucker (10-12 Stück Würfelzucker). Wenn eine solche Energiemenge täglich zusätzlich zu einer üblichen Ernährung aufgenommen wird, ohne dass andere Nahrungsmittel entsprechend reduziert werden, könnte diese eine Portion Limonade pro Tag theoretisch zu einer Gewichtszunahme von ca. 6 kg in einem Jahr führen. Außerdem wirkt Zucker weniger sättigend, wenn er in flüssiger Form zugeführt wird und rasch den Magen passiert.
Bei den kalorienreduzierten Varianten dieser Produkte (light, kalorienarm) finden sich Mischungen aus künstlichen Süßstoffen und Zuckerarten.

Kalorienfreie Erfrischungsgetränke enthalten mehr künstliche Süßstoffe. Wenige Limonaden oder Colagetränke sind mit dem Süßstoff Stevia gesüßt.

Umstrittene Fruktose

Die Verwendung von Fruktose (Fruchtzucker) zum Süßen von Softdrinks wird mittlerweile kritisch beurteilt. Im Tierversuch wurde eine stärkere Gewichtszunahme bei Gabe von Erfrischungsgetränken mit Fruktose im Vergleich zu mit Haushaltszucker gesüßten Getränken beobachtet. Fruktose wird vorwiegend in der Leber verstoffwechselt. Schnell anflutende Fruktose aus Softgetränken führt bei regelmäßigem Konsum zur Bildung von Fettgewebe in der Leber sowie zum gefährlichen viszeralen Fett im Bauchraum. Fettstoffwechselstörungen, Insulinresistenz, Übergewicht und Diabetes Typ 2 sind die weiteren Folgen.

Isoglukose – Gefahr durch versteckte Fruktose?

Bei Isoglukose („High Fructose Corn Syrup“) handelt es sich um Flüssigzucker bestehend aus einem Gemisch der Einfachzucker Glukose und Fruktose. Isoglukose wird enzymatisch in großen Mengen aus Mais- oder Weizenstärke gewonnen und in der Lebensmittelindustrie zur Süßung verarbeiteter Lebensmittel (z. B. Softdrinks, Cremes, Kuchen) eingesetzt. Je höher hier der Anteil der Fruktose liegt, desto höher ist das Risiko für die Entwicklung einer Fettleber mit den oben genannten Folgekrankheiten - Unverträglichkeiten in der Verdauung eingeschlossen. Bisher werden in Deutschland v.a. Glukose-Fruktose-Gemische verwendet mit einem Fruktoseanteil von bis zu 30 %. Seit Oktober 2017 gibt es in der EU keine Handelsbeschränkungen mehr für Isoglukose. Wie stark die billigere Isoglukose den Rübenzucker bei verarbeiteten Lebensmitteln und Getränken verdrängt, wird sich erst weisen. In der Zutatenliste wird aber nicht der Begriff „Isoglukose“ verwendet, sondern „Glukose-Fruktose-Sirup“ oder „Fruktose-Glukose-Sirup“, letzteres wenn der Anteil der Fruktose über 50 % liegt. Nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft schadet der Verzehr von Isoglukose an sich nicht mehr als der normale Haushaltszucker. Entscheidend ist eher die täglich zugeführte Zuckermenge an sich, die 10 % der Gesamtenergiemenge nicht überschreiten sollte -  das entspricht 6-12 Teelöffeln pro Tag Zucker inklusive dem Zucker in Getränken!

Förderung von Karies

Zudem besteht ein klarer Zusammenhang zwischen dem Verzehr von zuckerhaltigen und säurereichen Getränken und der Entwicklung von Karies. Durch die oft zugesetzte Zitronensäure in Erfrischungsgetränken sinkt der pH-Wert des Speichels stark ins Saure ab. Der sonst basische Speichel kann den niedrigen pH-Wert im Mund dann nicht mehr abpuffern. Dadurch lösen sich Mineralstoffe aus dem Zahnschmelz, was vor allem bei häufigem Verzehr solcher Getränke zu schweren Zahnschäden führen kann. Aber auch andere Säuren wie Frucht- und Phosphorsäure (in Cola) greifen die Zähne an. Besonders hoch ist die Schädigung des Zahnschmelzes, wenn Lebensmittel neben Säure noch viel Zucker enthalten und wie Süßigkeiten längere Zeit im Mund verbleiben und an den Zähnen haften. Bakterien auf der Zahnoberfläche verstoffwechseln den Zucker und produzieren zusätzlich Säure, die den Zahnschmelz weiter angreift und die Zahnschäden verstärkt.

Insbesondere für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche gilt: Statt Cola und Eistee lieber ungesüßte Früchtetees oder Mineralwasser trinken und gesüßte / gesäuerte Getränke bzw. auch Fruchtsaftschorlen nicht regelmäßig über den ganzen Tag verteilt trinken. Nuckelflaschen und Trinklernbecher sind für diese Getränke ohnehin nicht zu empfehlen.

Fruchtsäfte enthalten zwar im Gegensatz zu Softdrinks einen Großteil der Nährstoffe der ursprünglichen Frucht, haben aber ebenfalls einen vergleichbar hohen fruchteigenen Zuckergehalt und beinhalten Fruchtsäuren.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

  • Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene besteht keine Notwendigkeit über Getränke Energie zu sich zu nehmen, sofern nicht extreme körperliche Belastungen wie bei länger dauernder sportlicher Aktivität vorliegen.
  • Softdrinks als Getränk sollten die Ausnahme sein. Sie können außerdem genauso wie Fruchtsäfte verdünnt getrunken werden.
  • Ganze Früchte liefern nicht nur Vitamine und Mineralstoffe, sondern sättigen auch anhaltender durch die Pflanzenfaserstoffe. Somit sind sie dem Verzehr von Fruchtsäften vorzuziehen.
  • Kinder und Jugendliche sollten vorwiegend energiefreie oder energiearme Getränke (Wasser, ungezuckerte Tees, stark verdünnte Saftschorlen) trinken.
  • Süßstoffgesüßte Getränke sind für Heranwachsende ungeeignet. Aufgrund des geringeren Körpergewichts bei Kindern könnten die akzeptierten täglichen Aufnahmemengen ausgeschöpft bzw. sogar überschritten werden.
  • In Kindertageseinrichtungen und Schulen sollte die Abgabe von zuckerhaltigen Getränken eingeschränkt oder unterlassen werden.