Ernährung

24.08.2020, Süßungsmittel

Stevia Zusatzstoff E 960

Die in Stevia enthaltenen Steviolglykoside sind als Zusatzstoff „E 960“ in der gesamten EU zugelassen. Seit 13.Dezember 2014 ist Stevia auf dem deutschen Markt erhältlich. Der VerbraucherService Bayern gibt Informationen zur Gewinnung und Einsatz, Geschmack und Verwendung, gesundheitlichen Aspekten und zum Einkauf des Süßungsmittels.

Seit April 2016 ist von der EU die Verordnung zur Verwendung von Stevioglycosiden als Süßungsmitteln in brennwertverminderten oder ohne Zuckerzusatz hergestellten Getränke veröffentlicht.  Kaffee-, Tee und Kräuterteegetränke dürfen nicht mehr als 30 mg/Liter der Stevioglycoside enthalten, genauso aromatisierter Instantkaffee und aromatisierte Instant-Cappuccinoprodukte. Nicht mehr als 20 mg/Liter darf in Getränken auf Malzbasis und aromatisierten Schokoladen,- und Cappuccinogetränken zu finden sein.

Stevia ist in den Novel–Food-Katalog eingetragen. Die EU-Kommission erlaubt somit verschiedene Anwendungsmöglichlich für Stevia. Zum Beispiel den Vertrieb von Kräuter- oder Früchtetees, die Blätter von Stevia rebaudianana Bertoni enthalten oder damit zubereitet werden. Das Angebot von reinen Stevia Blättern ist unzulässig.

Stevia, auch „Süßkraut“ oder „Honigkraut“ genannt, ist ein Stoffgemisch, aus der subtropischen Pflanze Stevia rebaudiana, das als Süßungsmittel verwendet wird. Es besteht hauptsächlich aus Steviolglykosiden, die sich nach Anbaugebiet und Pflanzensorte unterscheiden. Die Pflanze selbst hat ihren Ursprung in Paraguay, Südamerika, wird aber auch im Mittelmeerraum angebaut. In den Ursprungsländern wird sie schon seit Jahrhunderten von der Bevölkerung als Medizin und Süßstoff verwendet.

Gewinnung und Einsatz

Von einem „natürlichen“ Süßungsmittel kann man nicht sprechen, da die Steviolglykoside durch ein aufwändiges Extraktionsverfahren der Blätter, Reinigung und anschließender Rekristallisierung künstlich aus der Pflanze synthetisiert werden und somit lediglich pflanzlichen Ursprungs sind.

Geschmack und Verwendung

Stevia ist rund 300mal süßer als herkömmlicher Kristallzucker und damit praktisch kalorienfrei. Es bietet somit eine kalorienarme Alternative für Figurbewusste aber auch einen Zuckerersatz für Diabetiker. Erhältlich ist es sowohl in Pulverform, flüssig, als auch als Tabs. Das Süßungsmittel darf industriell für Suppen, Brühen, aromatisierte Getränke, Knabbereien aber auch in Kaugummis und Gelees verwendet werden. Allerdings gelten für verschiedene Lebensmittel unterschiedliche Einsatzmengen.

Nicht nur in Getränken, auch zum Kochen und Backen ist Stevia gut geeignet, da er im Vergleich zu anderen Süßungsmitteln hitzestabil ist. Das Endprodukt ist allerdings Geschmackssache. Denn Lebensmittel, die mit Stevia gesüßt werden, haben oft einen bitteren, Lakritz ähnlichen Nachgeschmack und können unter Umständen ein pelziges Gefühl auf der Zunge hinterlassen.

Als Alternative empfehlen sich Kräuter- und Früchteteemischungen, die als traditionelles Lebensmittel gelistet sind und somit auch die natürlichen Stevia Blätter als Zutat enthalten dürfen. Denn natürliche Stevia Blätter erzeugen nicht den unangenehmen bitteren Nachgeschmack des Süßstoffs aus Stevioglycosid.

Gesundheitliche Aspekte

Die Blätter der Pflanze fanden schon vor Jahrhunderten als Heilmittel Verwendung. Man sagt ihnen eine blutzuckersenkende Wirkung nach, die bis heute allerdings nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden konnte. Positiv ist die hohe und beinahe kalorienfreie Süßkraft der Steviolglykoside. Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe die nun als Süßungsmittel bezeichnet werden, werden in der Gesellschaft durchaus kritisch betrachtet. Auch im Hinblick auf die Entstehung des Typ-2-Diabetes oder einer Steigerung der natürlichen Insulinausschüttung, diesbezüglich gibt es allerdings keine bestätigenden Hinweise.

Wie für alle Süßungsmittel gibt es auch für Stevia einen ADI-Wert (acceptable daily intake), der die täglich aufgenommene, unbedenkliche Menge angibt. Die verschiedenen Steviolglycoside der Steviapflanze werden durch feste Umrechnungsfaktoren zu Stevioläquivalenten umgerechnet und können so direkt miteinander verglichen werden. Der ADI-Wert für Steviolglykoside liegt bei 4 Milligramm Steviol-Äquivalente pro kg Körpergewicht. Umgerechnet wären das, je nach Zusammensetzung, ca. 10mg/kg Körpergewicht. Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) weist aber darauf hin, dass durch den Konsum von alkoholfreien Steviagetränken dieser Wert leicht überschritten werden kann, insbesondere bei Kindern ist dies leicht möglich. Durch diese intensive Süße wird die Geschmacksschwelle für „süß“ angehoben, was zur Folge haben kann, dass generell mehr süße Lebensmittel und Getränke verzehrt werden. Das kann Übergewicht begünstigen. Da oftmals nur ein Teil des Zuckers durch „Stevia“ ersetzt wird ist insbesondere für Kinder, kein Vorteil in Bezug auf die Kariesentstehung gegeben.

Der VerbraucherService Bayern empfiehlt den sparsamen Einsatz von Süßungsmitteln.

Insgesamt betrachtet ist Stevia ein Süßungsmittel, dessen Inhaltsstoffe und Wirkung bislang noch nicht eindeutig bekannt und erwiesen sind.

Für jene, die sich Gedanken um ihre Gesundheit machen und/oder ihr Gewicht auf Dauer reduzieren möchten, empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) eine vollwertige Ernährung und ausreichend Bewegung. Der Einsatz von haushaltsüblichen Mengen von Süßungsmitteln ist gesundheitlich unbedenklich.

Einkauf

Das Süßungsmittel ist in immer mehr Supermärkten erhältlich, meist als flüssige Süße oder in Form von Tabs. Im Vergleich zum üblichen Haushaltszucker lässt sich ein höherer Preis eindeutig feststellen, während sich der Preis von anderen Süßstoffen nicht ganz so stark abhebt.