Finanzen

01.07.2015, Einlagensicherung

Absolute Sicherheit bei der Geldanlage?

Angesichts der Verschärfung der Staatsschuldenkrise und des niedrigen Zinsniveaus herrscht bei den Verbrauchern Orientierungslosigkeit bei der Geldanlage. Welcher Bank, Bausparkasse oder Lebensversicherungsgesellschaft kann der Verbraucher sein Erspartes noch anvertrauen, wenn sich die Banken selbst untereinander mit Misstrauen begegnen?

Absicherung bei Banken

Seit 01.01.2011 gelten für Banken innerhalb der Europäischen Union einheitliche Regelungen zur gesetzlichen Einlagensicherung. Danach sichern die Geldhäuser sämtlicher EU-Mitgliedsländer Spareinlagen auf Girokonten, Tages- oder Festgeld, Sparbücher, Banksparpläne und Sparbriefe bis 100.000 Euro pro Anleger.

Bei Banken mit ausländischer Einlagensicherung müssen sich die Anleger allerdings im Ernstfall an die dortigen Einrichtungen wenden. Es gibt aber auch ausländische Banken mit deutscher Einlagensicherung. Verbraucher informieren sich hierzu im Zweifelsfall am besten vor Vertragsschluss bei der jeweiligen Bank.

Deutsche Banken bieten – weltweit einmalig - fast immer einen weitergehenden Schutz als 100.000 Euro.

Bei Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken steht ein Mitglied für das andere ein. Droht einem Mitglied die Insolvenz, wird es von den anderen finanziell unterstützt, so dass der Insolvenzfall erst gar nicht eintreten kann.

Privatbanken dagegen sind meist neben der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Einlagensicherung auch Mitglied im Sicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Dieser kommt im Falle der Insolvenz eines Mitgliedes für Beträge bis zu 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der betroffenen Bank auf. Dadurch sind zurzeit auch bei kleinen Banken mindestens 1 Millionen Euro pro Anleger gesichert. Zum 01.01.2020 wird die Haftungshöhe auf 15% und ab dem 01.01.2025 auf 8,75% gesenkt. Sie liegt dann selbst bei kleinen Banken noch bei 437.500 Euro.

Absicherung bei Lebensversicherungen

Auch für den Bereich der Lebensversicherung gibt es seit Ende 2004 einen gesetzlichen Sicherungsfonds, der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt wird. Die Aufgaben und Befugnisse dieser Sicherungseinrichtung sind der Protektor Lebensversicherungs-AG übertragen worden. Dem Sicherungsfonds gehören alle Unternehmen verpflichtend an, die in der Bundesrepublik Deutschland das Lebensversicherungsgeschäft betreiben.

Vom Schutzumfang sind damit insbesondere die besonders verbreiteten kapitalbildenden Lebensversicherungen für den Todes- und Erlebensfall, die Risikolebensversicherungen, private Rentenversicherungsverträge und fondsgebundene Lebensversicherungen umfasst. Wird ein Lebensversicherungsunternehmen insolvent, werden alle unter den Schutz des Sicherungsfonds fallenden Verträge an die Protektor Lebensversicherungs-AG übertragen, die ab diesem Zeitpunkt der neue
Vertragspartner der betroffenen Kunden ist.

Die garantierten Leistungen aus den betroffenen Verträgen dürfen von der BaFin um 5 Prozent gekürzt werden, falls nicht genug Geld im Sicherungsfonds sein sollte. Dies ist aber eher unwahrscheinlich. Strenge gesetzliche Vorschriften regeln, wie Versicherer Kundengelder anzulegen haben. Werden sie insolvent, ist nicht das komplette Kundengeld weg. Protektor muss nur eine Deckungslücke schließen.

Absicherung bei Bausparkassen

Die privaten Bausparkassen sind sowohl Mitglied bei der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken als auch durch den Einlagensicherungsfonds des Verbandes der privaten Bausparkassen geschützt. Die Bausparkassen sind weitgehend vom Kapitalmarkt unabhängig, da die Bausparer mit ihren Sparbeiträgen die Basis für das Ausreichen von Bauspardarlehen schaffen. Die Bauspareinlagen sind unbegrenzt abgesichert und die Spareinlagen bis zu einer Höhe von 250.000 Euro.

Worst Case

Sollte sich jedoch die Eurokrise bis hin zur Währungsreform verschärfen, wären auch die dazu gehörigen Sicherungssysteme überfordert und würden nicht mehr funktionieren. Eine absolute Sicherheit gibt es nicht.