Finanzen

01.07.2011

Beipackzettel für Anlageprodukte ist nun Pflicht

Seit dem 1. Juli 2011 müssen Banken ein übersichtliches und prägnantes Informationsblatt zu ihren Anlageprodukten herausgeben. Doch diese Beipackzettel sind von Bank zu Bank unterschiedlich und meist unübersichtlich. Der Vergleich von Anlageprodukten bleibt deshalb oft schwierig.

Dieses Produktinformationsblatt, kurz Beipackzettel genannt, soll Verbraucher besser über Risiken der Anlageprodukte aufklären und den Vergleich der Produkte erleichtern.

Wann und warum bekommt man ein Infoblatt?
Die Infoblätter gibt es für Aktien, Zertifikate und Anleihen. Sie müssen immer bei einer Beratung ausgestellt werden, wenn ein bestimmtes Wertpapier empfohlen wird.

Das Infoblatt muss echte Produktinformationen enthalten. Dazu zählen zum Beispiel Ertrag, Risiken und Kosten der Anlage. Auch die Vertragsdauer und die Möglichkeiten einer Kündigung müssen aufgeführt sein.

Der VerbraucherService Bayern empfiehlt Verbrauchern:
  • Die Infoblätter mit nach Hause zu nehmen und in Ruhe zu vergleichen
  • Unverständliches in den Beipackzetteln vor Vertragsabschluss kritisch zu hinterfragen
  • eine neutrale und unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen

Außerdem fordert der VerbraucherService Bayern ein einheitliches Produktinformationsblatt, damit Verbraucher die verschiedenen Anlageprodukte besser vergleichen können.

Hintergrund
Um die Transparenz der vielfältigen Finanzprodukte mit wohlklingenden Namen zu erhöhen, wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) angeregt, dass Kreditinstitute auf freiwilliger Basis ein übersichtliches und prägnantes Informationsblatt zu den jeweiligen Anlageprodukten herausgeben. Doch nicht alle Kreditinstitute haben sich an dem Entwurf des BMELV orientiert, sondern haben ihr eigenes Produktinformationsblatt entwickelt, wie beispielsweise die Deutsche Bank, der Bankenverband, der Bundesverband der Deutschen Volksbanken, der Deutsche Derivate Verband, um nur einige zu nennen. Durch diese Vielfalt der Beipackzettel wird die angestrebte Vergleichbarkeit für den Verbraucher unterlaufen.