Finanzen

17.01.2019, VerbraucherService Bayern rät zur Prüfung

Brexit und die Standard-Life-Versicherungsverträge: Keine Lösung in Sicht

Der bevorstehende Brexit wirkt sich voraussichtlich auf rund 150.000 deutsche Versicherte des schottischen Lebensversicherer Standard Life aus. Der Wert ihrer Altersvorsorgepolicen beträgt ca. 2,5 Mrd. Euro. Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU am 29. März 2019 verliert der Versicherungsriese Standard Life seine Zulassungsrechte für auf Euro lautende Verträge (Passporting).

Brexit und die Standard-Life-Versicherungsverträge: Keine Lösung in SichtFoto: © TheDigitalArtist - Pixabay.com

Der neue Eigentümer, Phoenix Group, plant deshalb, die deutschen Verträge auf die irische Tochter Standard Life International DAC in Dublin zu übertragen. Selbst wenn die Policen damit im EU-Binnenmarkt verbleiben, ist die Verunsicherung der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher groß – und das zu Recht. Die Übertragung von Bestandsverträgen in einen anderen Rechtsraum ist ein komplexer Prozess mit hohen Kosten und juristischen Hürden. Obwohl für die Versicherten nach dem Brexit unverändert deutsches Vertrags- und Steuerrecht gilt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Rechtsaufsicht behält, gibt es viele offene Fragen.

Der vierstufige Genehmigungsprozess für den Bestandstransfer von Standard Life ist bis heute nicht abgeschlossen. Die abschließende Gerichtsverhandlung ist für den 19. Februar 2019 geplant. Die Gefahr, dass Standard Life ihre Bestandsverträge nach dem Brexit nicht mehr weiterführen darf, ist groß. Die auslaufenden Verträge wären in diesem Fall nichtig. Versicherte könnten sogar ihre Renten und Kapitalabfindungen verlieren! Die
Überwachung der Anlagestrategie durch den strengen FSA (Financial Services Authority) entfällt, die Fondsguthaben sind im Insolvenzfall nicht mehr durch den britischen Entschädigungsfonds FSCS geschützt. Es bleibt unklar, wann ein EU-richtlinienkonforme Sicherungsfonds für den Insolvenzfall der irischen Tochtergesellschaft bereitsteht.

Versicherte sind jetzt gefragt, ihre Standard-Life-Policen prüfen zu lassen. Die aktienorientierten, sogenannten With-Profit-Policen von britischen Versicherern sind nicht vergleichbar mit deutschen Renten- oder Lebensversicherungen. Die Sparraten werden an der Börse verbrieft, der laufende Bonus täglich und anteilig zugewiesen, Kursschwankungen durch Reservebildung (Smoothing) geglättet. Die garantierte Erlebensfallrente und der Schlussbonus der Policen greifen erst am Laufzeitende, nicht aber bei vorzeitiger Kündigung.

Von den unabhängigen Finanzexperten des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. können Verbraucher und Verbraucherinnen erfahren, ob sich die Fortführung, Stilllegung, Kündigung oder der Widerruf vom Vertrag  lohnt.

Terminvereinbarung und weitere Auskünfte zu Versicherungen erhalten Interessenten in den Beratungsstellen des VSB.