Finanzen

05.11.2012

Das „Bürgerkonto“ der Sparkassen – ein Girokonto für jedermann

Seit gut einem Monat bieten die Sparkassen für jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis an, das sogenannte „Bürgerkonto“. Gerade Verbraucher in finanziellen Schwierigkeiten, die kein eigenes Girokonto mehr haben, bietet sich dadurch die Möglichkeit, endlich wieder am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen.

Aktive Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr
Endlich kann jeder Verbraucher am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen und ist wirtschaftlich nicht mehr gebrandmarkt. Rentenzahlungen, Sozialhilfe, Kindergeld sowie das Bezahlen der Miete oder des Stroms kann über das eigene „Bürgerkonto“ laufen. Gerade sozial schwache Verbraucher standen bislang im Abseits, da es kein Recht auf ein Girokonto gibt. Ohne eigene Bankverbindung mussten sie ihre Zahlungsverpflichtungen bar vornehmen oder mittels Hilfslösungen über das Girokonto des Lebenspartners, der Eltern oder der Kinder Überweisungen tätigen lassen.

Funktionen und Kosten des neuen „Bürgerkontos“
Das „Bürgerkonto“ ist ein Girokonto, das nur auf Guthabenbasis geführt werden kann. Es ermöglicht Überweisungen und Zahlungen mit der ec-Karte. Überziehungen sind nicht jedoch nicht erlaubt.

Laut Deutschem Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sollen die 423 angeschlossenen Sparkassen für das „Bürgerkonto“ keine höheren Kontoführungsgebühren verlangen, als für ein konventionelles Girokonto mit Überziehungsmöglichkeiten.

Kommt es zum Streit zwischen Kunde und Bank können sich Verbraucher grundsätzlich an einen so genannten Ombudsmann wenden, der bei Streitigkeiten vermittelt. Schlichtersprüche vom Ombudsmann zum „Bürgerkonto“ werden in Zukunft von den Sparkassen als verpflichtend anerkannt. (Informationen zum Schlichtungsverfahren: www.sparkasse.de)

Wenden Sie sich an Ihre Sparkasse vor Ort, um sich über die Formalitäten und die Gebühren eines „Bürgerkontos“ zu informieren.

Detailliertere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. (http://www.dsgv.de)