Finanzen

06.05.2026

Kreditvergabe: Zu alt für ein Darlehen?

Mit zunehmendem Alter wird es oft schwieriger, einen Kredit zu erhalten. Selbst für Kleinkredite müssen Antragstellerinnen und Antragsteller häufig über ein hohes monatliches Einkommen oder eine ausreichende Rente verfügen. Beim Immobilienkauf sind in der Regel zusätzliche Sicherheiten erforderlich und die Kreditkonditionen unterscheiden sich zum Teil erheblich. Wir informieren, auf was es zu achten gilt und welche Fallstricke drohen.

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Ob ein Kredit gewährt wird, hängt stets vom Einzelfall ab.

Kreditwürdigkeitsprüfung: Der Einzelfall ist entscheidend

Bevor Kreditinstitute ein Darlehen gewähren, prüfen sie die Bonität und die vorhandenen Sicherheiten der antragstellenden Person. Anschließend entscheiden sie, ob diese als kreditwürdig einzustufen ist. Ob ein Kredit gewährt wird, hängt stets vom Einzelfall ab. Daran ändert auch der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz nichts, wonach eine Benachteiligung aus Gründen des Alters unzulässig ist. Zudem fehlt es an einer umfassenden gesetzlichen Regelung für die Bonitäts- und Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Banken kommunizieren offiziell keine formalen Altersgrenzen. Sie arbeiten jedoch häufig mit eigenen, nicht transparenten internen Richtlinien für ältere Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer.

Bei der individuellen Darlehensprüfung ermitteln Banken das Rückzahlungsrisiko häufig auch anhand des Alters. Viele Institute arbeiten mit internen Altersobergrenzen oder starren Leitplanken für das Kreditende. Sie drängen auf eine hohe Tilgung, kürzere Laufzeiten oder auf die vollständige Rückzahlung des Darlehens spätestens bis zum 80. Lebensjahr. Ältere Menschen erhalten deshalb trotz ausreichender Sicherheiten oft keinen Kredit, wenn es als unwahrscheinlich gilt, dass sie diesen noch zu Lebzeiten oder innerhalb der statistischen Lebenserwartung vertragsgemäß zurückführen können. Übersteigt der Wert der angebotenen Sicherheiten – etwa Immobilien, Versicherungen oder andere Vermögenswerte – die Kreditsumme, darf das Darlehen grundsätzlich gewährt werden. Bei Renovierungsdarlehen lässt sich zudem ein durch die Maßnahme entstehender Immobilienwertzuwachs als Sicherheit berücksichtigen.

Obwohl die EU-Verbraucherkreditrichtlinie es Banken erlaubt, das Alter als sachlichen Risikofaktor im Rahmen der Risikosteuerung zu berücksichtigen, wird eine pauschale Ablehnung allein aus Altersgründen als problematisch angesehen. Da Kreditprüfungskriterien und Vergabepraktiken der Kreditinstitute stark variieren, lohnt sich ein sorgfältiger Vergleich.

Zusätzlich gewinnt die SCHUFA-Bewertung für die Kreditvergabe weiter an Bedeutung. Seit dem 17. März 2026 führt die SCHUFA schrittweise einen neuen, einheitlichen Score ein, der für Verbraucherinnen und Verbraucher transparenter und nachvollziehbarer sein soll; für Unternehmen gilt dabei eine Übergangsfrist bis Ende 2028. Problematisch ist jedoch, dass mehr Transparenz nicht automatisch mehr Fairness bedeutet. Nach Angaben der SCHUFA fließen Alter und Geschlecht zwar nicht unmittelbar in den neuen Score ein. Berücksichtigt werden aber unter anderem das Alter des ältesten Bankvertrags, das Alter der ältesten Kreditkarte und die Dauer der aktuellen Adresse. Gerade älteren Menschen droht hierdurch mittelbare Benachteiligung: etwa nach einem Umzug in eine kleinere Wohnung oder Pflegeeinrichtung, nach Kontowechseln oder wenn sie bislang bewusst kaum Kredite genutzt haben. Solche im Alter häufigeren Lebenssituationen können im Scoring als geringere Stabilität erscheinen, obwohl eine sichere Rente, Vermögen oder werthaltige Sicherheiten vorhanden sind.

Kreditkonditionen: Darauf kommt es an

Seniorinnen und Senioren werden im Zuge des demografischen Wandels zu einer immer wichtigeren Kundengruppe im Kreditgeschäft. Sie profitieren in den letzten Jahren zwar teilweise von günstigeren Zinsen, etwa für die Renovierung der eigenen Immobilie oder für den Kauf eines Autos. Die Darlehenszinsen variieren jedoch je nach angebotenen Sicherheiten, Tilgungshöhe und der ermittelten Bonität der Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer.

Durch Zusatzsicherheiten, etwa die Abtretung von Sparguthaben, Sparbüchern oder anderen Vermögenswerten, können auch ältere Menschen günstigere Konditionen erhalten. Einige Banken verlangen von älteren Antragstellenden jedoch grundsätzlich zusätzlichen Sicherheiten, Bürgschaften oder den Beitritt kreditwürdiger Drittpersonen als Gesamtschuldner. Es lohnt sich daher, die Konditionen über Vergleichsportale, Kreditmakler oder direkt bei mehreren Banken zu vergleichen.

Tipp: Kreditmakler können ältere Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer unterstützen. Anders als Vergleichsportale, die meist nur Zinssätze gegenüberstellen, bringen sie Kreditsuchende und Kreditgebende gezielt zusammen. Unter den Angeboten zahlreicher Partnerbanken und Versicherungen finden sie oft auch für schwierigere Fälle Lösungen mit attraktiven Konditionen. Für die Suchenden fallen hierbei keine zusätzlichen Kosten an, da die Banken bei erfolgreicher Vermittlung an den Kreditmakler eine Provision zahlen. Die Kreditvergabe erfolgt dann direkt durch das jeweilige Kreditinstitut.

Sicherheiten für den Kredit: Problematische Immobilienbewertung

Ein bedeutender Faktor für die Kreditwürdigkeit ist die Qualität der Sicherheiten. Wenn am Ende der Vertragslaufzeit eine Restschuld verbleibt und diese nicht aus eigenen Mitteln abgelöst werden kann, zählen der aktuelle Wert der Immobilie oder anderer Sicherheiten nur eingeschränkt. Die Kreditwürdigkeitsprüfung erstreckt sich in solchen Fällen auch auf die Frage, ob ein künftiges Anschlussdarlehen für den verbleibenden Restschuldsaldo realistisch ist.

Rechtsunsicherheiten infolge von Umwelt- und Sanierungsauflagen – etwa im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz – können die Bewertung einer Immobilie als Kreditsicherheit zusätzlich erschweren. Verpflichtende Sanierungsmaßnahmen werden vielfach als Reparaturstau und damit als wertmindernder Faktor angesehen. Der Sicherheitenwert kann dadurch sinken. Hinzu kommt, dass eine große, unsanierte Immobilie aufgrund ungünstiger Preisentwicklungen ebenfalls negativ bewertet werden kann. In solchen Fällen verlangen Banken häufig hohe Risikoaufschläge auf den Zinssatz oder lehnen die Kreditanfrage ganz ab. Auch für die Wertermittlung von Sicherheiten bestehen keine einheitlich verbindlichen Vorgaben.

Restschuldversicherung: Alternativen prüfen

Viele Darlehensgeber verlangen – trotz ausreichender Sicherheiten – den Abschluss einer Restschuldversicherung oder bieten diese direkt mit dem Kreditvertrag an. Diese spezielle Risikolebensversicherung soll die noch offenen Darlehensverpflichtungen absichern, falls die kreditnehmende Person stirbt.

Oft werden Kreditvergabe und Restschuldversicherung miteinander verknüpft. Die Versicherungsprämien werden dann mitfinanziert und über die Darlehenszinsen zusätzlich verteuert. Kreditnehmende sollten deshalb prüfen, ob ihre Restschuld nicht bereits anderweitig ausreichend abgesichert ist, etwa durch eine bestehende Risikolebensversicherung oder vorhandene Sparverträge.

Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist in der Regel nicht verpflichtend. Bei bonitätsschwächeren Kreditnehmenden verlangen Banken ohne eine solche Absicherung jedoch häufig höhere Darlehenszinsen oder lehnen die Finanzierung ganz ab. Bei Immobiliendarlehen mit langer Laufzeit und hoher Kreditsumme ist eine Absicherung der Restschuld – möglichst über eine eigenständige Risikolebensversicherung – besonders wichtig, damit Hinterbliebene im Todesfall nicht mit hohen Rückzahlungsverpflichtungen belastet werden.

Immobilienrente: Umkehrhypothek und lebenslanges Wohnrecht

Ist die Rente zu gering, das Haus zu groß oder werden Sanierungspflichten zur finanziellen Belastung, gibt es Möglichkeiten, das Eigenheim zu Geld zu machen und die laufenden Einkünfte zu erhöhen. Ein Auszug aus der Immobilie ist dabei nicht zwingend erforderlich.

Beim sogenannten Umkehrdarlehen oder der Invershypothek wird die Immobilie beliehen, und die Eigentümerin oder der Eigentümer erhält im Gegenzug beispielsweise einen Sanierungskredit, der erst beim Verkauf des Hauses oder mit dem Tod fällig wird. Die Auszahlung erfolgt meist als Einmalbetrag und nicht als monatliche Zusatzrente. Das Risiko, dass die Kreditschuld den Immobilienwert übersteigt, trägt in der Regel die Bank.

Altersdiskriminierung? Wehren Sie sich!

Wurde Ihnen schon einmal ein Kredit aus Altersgründen verweigert, obwohl Sie über ausreichendes Einkommen und ausreichende Sicherheiten verfügten? Oder Ihr Dispositionskredit gekündigt, eine Kreditkarte verweigert oder ein Ratenkauf abgelehnt?

Melden Sie solche Vorfälle einem Verbraucherverband, wie dem VerbraucherService Bayern, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Je mehr Informationen über problematische Geschäftspraktiken öffentlich werden, desto größer wird der Druck auf Banken und andere Kreditgebende, ihre Vergabepraxis zu überdenken. Lassen Sie sich eine Ablehnung in jedem Fall schriftlich begründen.

Tipps für ältere Kreditnehmende

  • Setzen Sie bei Immobiliendarlehen möglichst genügend Eigenkapital ein, idealerweise mindestens 20 Prozent.
  • Bieten Sie der Bank zusätzliche Sicherheiten an. Sinkt das Risiko des Kreditinstituts, verbessern sich häufig die Konditionen.
  • Bestehen Sie auf einem Tilgungssatzwechsel. Bei finanziellen Engpässen, etwa infolge einer Krankheit, kann die monatliche Belastung reduziert werden.
  • Vereinbaren Sie nach Möglichkeit ein Recht auf Sondertilgung. So können Sie sich schneller entschulden.
  • Erkundigen Sie sich nach altersunabhängigen Förderprogrammen und Zuschüssen, etwa über die KfW.
  • Vergleichen Sie mehrere Angebote sorgfältig.