Finanzen

08.01.2015, Baufinanzierung

Kündigungswelle bei den Bausparkassen – wieder einmal ziehen Sparer den Kürzeren

Angeblich zum „Schutz der Verbraucher“ drängt jetzt sogar die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (bafin) die Bausparkassen dazu, Altkunden mit hochverzinslichen Verträgen zu kündigen. Die Bausparkassen haben sich verkalkuliert und dafür soll jetzt der Verbraucher bezahlen.

Widerspruch gegen die Kündiung des Bausparvertrages (BSV) einzulegen, lohnt sich

Das müssen sich Bausparer nicht gefallen lassen! sagen die Finanzexperten des VerbraucherService Bayern (VSB). Betroffene Kunden sollten sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrages wehren und erst einmal Widerspruch einlegen! Nutzen Sie hierzu den VSB Musterbrief: Widerpruch gegen Kündigung eines BSV

Vorbei sind die Zeiten, als die Bausparkassen die Verträge als Sparbuchersatz verkauft und den Kunden bei Darlehensverzicht sogar einen Bonus gewährt haben. Die Bausparer haben für die Verträge teure Abschlussgebühren entrichten dürfen.

Schon seit 2008 versuchen Bausparkassen, Kunden aus ihren hochverzinslichen Altverträgen zu drängen, denn sie müssen in der Ansparphase hohe Guthabenzinsen von bis zu 5% an ihre Kunden zahlen. Das Baudarlehensgeschäft mit den teuren Baudarlehenszinsen bricht ein, weil die Banken längst viel günstigere Kredite anbieten. Die Dauerniedrigzinsphase erhöht den Ertragsdruck auf die Bausparkassen immer weiter, deren finanzielle Lage gerät daher immer mehr außer Kontrolle.

Weitere Informationen zur Kündigung von Bausparverträgen sowie Antworten zu individuellen Fragen, z.B. welche Bausparverträge nicht gekündigt werden dürfen, erhalten betroffene Bausparer in den Beratungsstellen des VSB.

Download:

Musterbrief: Widerpruch gegen Kündigung eines BSV