Finanzen

14.06.2010

Mehr Schutz für Kreditnehmer

Am 11. Juni 2010 ist das neue Verbraucherkreditgesetz in Kraft getreten. Es führt zu mehr Transparenz bei Krediten von 200 bis 75.000 Euro. Insbesondere die Werbung mir extrem niedrigen Zinssätzen wird reglementiert und der Abschluss einer teuren Restschuldversicherung muss in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Realistische Kreditwerbung
Lockvogelangebote, bei denen mit einem besonders niedrigen Zinssatz geworben wird, sind zukünftig verboten. Wird mit einem Zinssatz geworben, müssen zwei Drittel der Kunden diesen beworbenen Zinssatz auch erhalten. Die Werbung für Kredite mit Zinsangaben muss ein „repräsentatives Beispiel“ enthalten.

Vorvertragliche Informationen
Vor Abschluss des Kreditvertrages wird der Verbraucher über die wesentlichen Bestandteile des Kredites, wie beispielsweise den Gesamtkreditbetrag, die Laufzeit des Kredites, die verlangten Sicherheiten, den Betrag und die Anzahl der Zahlungen, den Sollzinssatz, den effektiven Jahreszinssatz und einiges mehr informiert.

Die Muster für diese vorvertraglichen Informationen sind in der Verbraucherkreditrichtlinie vorgegeben. Sie gelten europaweit. Auch wurden vom Gesetzgeber die Bezeichnungen für die jeweiligen vorvertraglichen Informationen vereinheitlicht wie zum Beispiel für Anschaffungskredite „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“, für Überziehungskredite „Europäische Verbraucherkreditinformation“ und für Immobiliendarlehen „Europäisches Standardisiertes Merkblatt“.

Vorzeitige Kündigung
Bei befristeten Verträgen, die nicht durch eine Grundschuld oder Hypothek gesichert sind, dürfen die Verbraucher das Darlehen in Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen.

Vorfälligkeitsentschädigung
Wird ein Darlehensvertrag vorzeitig zurückbezahlt, wird die zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung auf maximal 1% des vorzeitig zurückbezahlten Betrages begrenzt. Läuft das Darlehen weniger als ein Jahr sind es 0,5%. Diese Regelung trifft jedoch nicht für Immobiliendarlehen zu.

Restschuldversicherung
Vielfach wurden bei Ratenkrediten zur Absicherung gegen Tod und Arbeitslosigkeit teure Restschuldversicherungen mitverkauft. Die Kosten wurden jedoch nicht im effektiven Jahreszins angegeben, da die Kreditinstitute behaupteten, dass der Kunde von sich aus die Versicherung wünschte. Dies entsprach keinesfalls der Realität. Zum Vorteil des Verbrauchers hat sich nun die Beweislast umgekehrt. Sind die Kosten der meist überteuerten Restschuldversicherungen nicht im effektiven Jahreszins enthalten, müssen nunmehr die Banken beweisen, dass der Abschluss des Kredites auch ohne die Versicherung möglich war.