Finanzen

21.04.2008

Pressemeldung Mama ist krank - und hoffentlich in der richtigen Kasse!

VerbraucherService Bayern und Familienpflegewerk raten zu familienfreundlichen Krankenkassen.

Beckenbruch! Im Krankenhaus gut behandelt, will Gabriela Neumann so schnell wie möglich nach Hause. Solange sie im Krankenhaus war, hat eine Familienpflegerin ihre beiden Kinder und den Haushalt betreut. Dann der Schock: ihre Krankenkasse zahlt die Familienpflegerin nur noch vierzehn Tage, obwohl Gabriela Neumann sechs Wochen krank geschrieben ist.

"Bei einer anderen Krankenkasse hätte die Familie ohne Probleme die notwendige Unterstützung bekommen" sagt Maria Tyroller, Vorsitzende des Familienpflegewerkes. "Das ist ärgerlich", so Rita Wiesend, Vorsitzende des VerbraucherService Bayern: "Familienpflegewerk und VerbraucherService Bayern, Tochterorganisationen des Katholischen Deutschen Frauenbundes, bieten deshalb ab sofort jungen Familien mit Kindern Informationen bei der Wahl der Kasse und helfen beim Durchsetzen von Ansprüchen. Denn für Familien mit Kindern gehört die Vorsorge, für den Fall, dass die Mutter krank wird, dazu."

Ein gesetzlicher Anspruch auf Familienpflege, im Gesetz heißt es Haushaltshilfe, besteht dann, wenn Familien mit Kindern bis zu 12 Jahren in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Liegt die Mutter in der Klinik, müssen Kosten für Familienpflege/Haushaltshilfe von der Krankenversicherung übernommen werden. Ist die Mutter krank zu Hause, bieten gesetzliche Krankenversicherungen Familienpflege als freiwillige Leistungen an. "Die gesetzlichen Krankenkassen bieten in diesem Fall sehr unterschiedliche Leistungen, manche Kassen zahlen gar nichts mehr" erläutert Susanne Gelbmann, Versicherungsexpertin des VerbraucherService Bayern. "Krank zuhause, da sprechen wir nicht von einer Erkältung oder einem gebrochenen Finger, sondern von Krisensituationen bei Krebserkrankungen, nach Unfällen, Operationen oder bei psychischen Erkrankungen. Situationen also, in denen die normalen Netzwerke jeder Familie überfordert sind", ergänzt die Familienpflegerin Martha Holzmann.

Der VerbraucherService Bayern hat ein Faltblatt mit dem Titel "Auswahl einer Gesetzlichen Krankenversicherung - Entscheidungshilfen für junge Familien" erstellt. Dieser Flyer nennt Kriterien, die bei der Auswahl einer gesetzlichen Krankenversicherung gerade für junge Familien entscheidend sind. Das Familienpflegewerk vergleicht auf seiner Internetseite die Leistungen ausgewählter Krankenkassen.

Von der Politik fordern das Familienpflegewerk und der VerbraucherService Bayern des KDFB eine Gesetzesänderung. Familien sollen nicht nur bei stationärer Behandlung, sondern auch wenn die Mutter krank zu Hause ist, einen gesetzlichen Anspruch auf Familienpflege bekommen. "Es kann doch nicht angehen, dass ausgerechnet Familien mit Kindern in der Auseinandersetzung darum, was in unserem Gesundheitssystem noch leistbar ist, den Kürzeren ziehen", so Maria Tyroller, Vorsitzende des Familienpflegewerkes.