Finanzen
19.05.2014
Prokon Regenerative Energie GmbH Insolvenzverfahren eröffnet – hohe Verluste für Anleger
Nach der vorläufigen Insolvenz wurde am 01. Mai 2014 das Insolvenzverfahren der Firma Prokon Regenerative Energie GmbH im schleswig-holsteinischen Itzehoe eröffnet. Gemessen an der Zahl der Anleger ist es die viertgrößte Insolvenz in der Geschichte der Bundesrepublik.„Mit der Insolvenz-Eröffnung gelten alle Verbindlichkeiten als fällig“, erklärt der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin aus Hamburg, der auch im vorläufigen Insolvenzverfahren bestellt war. Die Genussrechte der Kleinanleger werden somit alle fällig, auch wenn der Inhaber dieser Rechte nicht gekündigt hat.
Wie geht es für die 75 000 Prokon Anleger und die ca. 340 Prokon Mitarbeiter nun weiter?
Prokon ist überschuldet und zahlungsunfähig
„Das Rechnungswesen und Controlling seien ausgesprochen mangelhaft. Die Aufarbeitung der Zahlen von Prokon stellt sich vor diesem Hintergrund besonders aufwendig dar“, sagt der Insolvenzverwalter.
Das Insolvenzgericht hat festgestellt, dass das Unternehmen überschuldet und zahlungsunfähig ist, da den aktuellen Zahlungsverpflichtungen von 391 Mio. € lediglich 19 Mio. € liquide Mittel gegenüber stehen. Ohne konsolidierte Bilanz und mit dem schwer verwertbaren Vermögen ist es zurzeit nicht möglich, die endgültige Rückzahlungsquote an die Anleger vorherzusagen. Im Geschäftsjahr 2013 entstand ein Verlust von ca. 500 Mio. €. Das Vermögen des Prokon Mutterkonzerns beläuft sich laut Amtsgericht Itzehoe auf 1,05 Mrd. €, die Verbindlichkeiten auf 1,53 Mrd. €. Stille Reserven wie der Gründer und Geschäftsführer Carsten Rodbertus es stets betont hat, gibt es nicht. Das Prokon Riesenwindrad-Prestigeprojekt P3000 wird eingestellt, 1/3 der Stellen gestrichen. Der Ikone der grünen Energie, Carsten Rodbertus wurde wegen arbeitsrechtlicher Verstöße – er hat das Rechnungswesen „wissentlich vernachlässigt“ - fristlos gekündigt.
Auszahlungen ab 2015
75.000 Kleinanleger haben 1,44 Mrd. € nachrangig besicherte Genussscheine von Prokon gezeichnet. Inhaber dieser Titel werden im Insolvenzfall wie Aktionäre oder Gesellschafter behandelt und ihre Forderungen letztrangig, nach allen anderen Gläubigern bedient.
Das Amtsgerichts Itzehoe hat aber festgestellt, dass „entscheidende Passagen der Genussrechtsbedingungen unwirksam“ sind, da sie gegen das Transparenzgebot verstoßen. Die Nachrangigkeit der Prokon Genussscheine wurde deshalb aufgehoben und diese als reguläre Insolvenzforderung, im gleichen Rang mit den Forderungen der Sozialversicherungen und Banken etc. eingestuft. „Das ist eine gute Nachricht für die Anleger“, sagte Penzlin.
Obwohl die Prokon-Anleger ca. 40-70% ihrer Geldanlage verlieren werden, konnte somit die Gefahr des Totalverlustes verhindert werden. Kernsparten wie die Windparks und das Stromgeschäft sollen weitergeführt und die anderen Geschäftsbereiche nach Möglichkeit verkauft werden. Aus den Einnahmen könnten die Anleger dann ab ca. 2015 Rückzahlungen in bar erhalten oder für ihre nachrangig besicherten Genussrechte können in verzinste, besicherte und handelbare Unternehmensanleihen getauscht werden.
Was sollten Anleger jetzt tun?
Sich informieren. Unter http://www.prokon.net/ finden sie die aktuellen Informationen zum Insolvenzprozess bzw. zur wirtschaftlichen Lage Prokons. Auch die Beraterinnen des VSb können weiterhelfen.
Abwarten. Die Gläubigerversammlung findet am 22. Juli 2014, 11:00 Uhr in Hamburg im Gebäude der Hamburg Messe, Halle B6 (Eingang Süd), Karolinenstraße 1, 20355 Hamburg (Messegelände) statt. Hier soll der der Gläubigerausschuss installiert und der Insolvenzplan absegnet werden.
Der Insolvenzverwalter wird allen Anlegern bis Mitte Juli die notwendigen Dokumente für die Forderungsanmeldung, bereits zur Unterschrift fertig ausgefüllt, zusenden. „Bitte warten Sie diesen weiteren Brief mit dem Formular unbedingt ab“, bittet Penzlin die Gläubiger. Die Ansprüche können dann bis zum 15. September 2014 gemeldet werden.
Auf keinen Fall sollten Anleger weitere Gelder in teure Rechtsprozesse mit Anwälten investieren. Das Insolvenzverfahren bei Prokon läuft nun geregelt - wie sollte der juristische Weg die Rückzahlungsquote erhöhen? – so dass wenig Chancen für eine höhere Rückzahlungsquote über den juristischen Weg bestehen.
Ebenfalls rät der VerbraucherService Bayern Anleger innerhalb der Prokon Gruppe über den Gläubigerausschuss von Beteiligungen in weiteren Projekten ab. Die Geschäftsführung, das Rechnungswesen und das Controlling werden von den Prüfern und Gutachtern negativ beurteilt. Wegen dubioser Darlehensgeschäfte innerhalb des Konzerns steht Prokon im Verdacht des Kapitalanlagebetrugs, die Staatsanwaltschaft Lübeck prüft die strafrechtliche Relevanz.