Finanzen

22.04.2015

Restschuldversicherung sinnvoll oder überflüssig?

Sowohl zur Absicherung von Immobilienkrediten als auch zur Absicherung von kleinen Ratenkrediten werden Verbrauchern Restschuldversicherungen angeboten. Wann, für wen und in welcher Lebenssituation ist ein solcher Abschluss zu empfehlen?

Restschuldversicherung sinnvoll oder überflüssig?Foto: © iStockphoto.com/londoneye

Restschuldversicherung – was ist das?

Bei der Restschuldversicherung handelt es sich um eine besondere Form der Risikolebensversicherung. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung wird kein Kapital angespart. Sie löst die Restschuld eines Kredites ab, wenn der Versicherte stirbt oder zahlt vorübergehend bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit.

Absicherung von Immobilienkrediten

Aufgrund der hohen Kreditsummen im sechsstelligen Bereich und der langen Laufzeit der Baudarlehen ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung in Höhe der Kreditsumme sehr sinnvoll.

Im Todesfall des Kreditnehmers, sind die Angehörigen häufig gezwungen die Immobilie zu veräußern, da die finanzielle Belastung (sowohl Lebensunterhalt als auch Kreditraten für die Immobilie) von einem allein in der Regel nicht zu stemmen ist. Bei einer seriösen Baufinanzierung muss der Todesfall abgesichert sein. Hier bietet eine Restschuldversicherung den Hinterbliebenen Schutz, denn im Todesfall des Versicherungsnehmers zahlt die Versicherung den Angehörigen die vereinbarte noch offene Summe des Baukredites aus.

Absicherung von Ratenkrediten

Beim Abschluss von Ratenkrediten zum Kauf von Gebrauchsgütern wie Möbeln, Fernsehern, Laptops werden Verbrauchern von den Bankberatern auch Restschuld- und Zusatzversicherungen zur Reduzierung des Ausfallrisikos aufgedrängt. Hier springt die Versicherung ein, wenn der Verbraucher wegen Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit die Raten nicht mehr bedienen kann. Diese Policen sind oft sehr teuer und zum Teil überflüssig, da die Laufzeit der Ratenkredite überschaubar ist (in der Regel 36 bis 60 Monate) und der Preis in keinem Verhältnis zu den Leistungen steht.

Ausschlüsse beachten!

Die Versicherungsgesellschaften haben zahlreiche Ausschlusskriterien, bei denen die Verbraucher trotz Versicherung leer ausgehen. Bei Arbeitslosigkeit werden nur für einen begrenzten Zeitraum (12 oder 18 Monate lang) die fälligen Raten bezahlt. Außerdem müssen Wartezeiten (2 - 6 Monate nach Vertragsabschluss) und Karenzzeiten (beispielsweise erst ab dem dritten Monat der Arbeitslosigkeit) eingehalten werden, bevor der Verbraucher eine Leistung abrufen kann. Auch bei Arbeitsunfähigkeit müssen häufig Warte- und Karenzzeiten eingehalten werden. Ist eine Krankheit die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit oder für den Todesfall, springt die Versicherung nicht ein, wenn diese Krankheit in den Bedingungen ausgeschlossen war.

Vor Abschluss einer Restschuldversicherung ist es unbedingt erforderlich, sich über den genauen Versicherungsumfang zu informieren. Auch die Höhe der Kosten ist ein wichtiges Entscheidungskriterium, denn die Verbraucher entrichten die Versicherungsprämie sofort bei Vertragsbeginn als Einmalbetrag. Die Prämie wird neben der Vermittlungsprovision auf den Nettokreditbetrag hinzuaddiert und erhöht somit letztendlich die in Anspruch genommene Kreditsumme.

Hohe Kosten

Nach einer aktuellen Studie (Februar 2015) des Internetportals FINANZTIP belaufen sich die Kosten der Versicherungsprämie auf 13 – 17% der Nettokreditsumme. Bei einem Kreditbedarf von 5000 Euro wären dies 650 € – 850 €.

Tipps:

Für einen Immobilienkredit empfiehlt der VSB zur Absicherung der Angehörigen den Abschluss einer Risikolebensversicherung/Restschuldversicherung. Holen Sie sich mehrere Angebote direkt bei den Versicherungsunternehmen ein.

Wir empfehlen einen Ratenkredit ohne Restschuldversicherung.

Wird der Ratenkredit nicht ohne Restschuldversicherung gewährt, muss die Versicherungsprämie als Kostenfaktor in den anfänglichen effektiven Jahreszins mit eingerechnet werden. Damit erhöht sich der ausgewiesene anfängliche effektive Jahreszins und somit die Kreditkosten.

Bevor Sie unterschreiben, lesen Sie sich in den Versicherungsbedingungen den genauen Leistungsumfang der Versicherung durch.

Weitere Informationen zu Risikolebensversicherungen/Restschuldversicherungen sowie Antworten auf individuelle Fragen bezüglich einer Immobilienfinanzierung und Ratenkrediten erhalten Sie in den Beratungsstellen des VerbaucherService Bayern im KDFB.