Finanzen

07.11.2022

Rürup-Rente: Für das Alter vorsorgen und Steuern sparen

Wenn sich das Jahr langsam dem Ende zuneigt, ist das für viele Verbraucher*innen die Zeit, noch nicht erledigte Punkte auf der persönlichen To-Do-Liste abzuarbeiten. Oftmals zählen auch finanzielle Dinge dazu, wie zum Beispiel das auf Kurs bringen der privaten Altersvorsorge oder das Jahresendgespräch mit dem Steuerberater, welches zum Handeln drängt. Eine Art fürs Alter vorzusorgen, sind die in Deutschland 2005 eingeführten Basisrentenverträge, auch Rürup-Rente genannt. Lesen Sie hier, was sich hinter dieser Absicherung verbirgt und für wen sie sich lohnt.

Rürup-Rente: Für das Alter vorsorgen und Steuern sparen© ArtFoth - stock.adobe.com

Hauptzielgruppe waren bei Einführung vornehmlich Selbständige, die keinen Zugang zu einem eigenen Versorgungswerk hatten und auch nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlten. Doch dass ein Basisrentenvertrag unter Umständen auch für Angestellte als Ergänzung interessant ist, liegt an der Tatsache, dass die Beiträge, über die üblichen Vorsorgepauschalen hinaus, von der Steuer abzusetzen ist und das mit recht ordentlichen Maximalgrenzen.

Rürup-Rente – was ist das?

Was müssen sich Verbraucher*innen unter dieser Vorsorgeform vorstellen? Ein Rürup-Rentenvertrag ist in den meisten Fällen ein Rentenversicherungsvertrag bei einer privaten Versicherungsgesellschaft oder ein zertifizierter Fondssparplan. Bei einer Rentenversicherung handelt es sich entweder um einen klassischen Vertrag, bei dem die Sparraten in den Deckungsstock der Lebensversicherungsgesellschaft investiert und verzinst werden oder um einen fondsgebundenen Vertrag. Bei dieser Variante fließt das Geld in einen oder mehrere Investmentfonds, die die Versicherung anbietet. Vorteil bei dieser Form ist die Chance auf höhere Renditen durch die Teilhabe an der langfristigen Entwicklung der Aktienmärkte. Eine Beitragsgarantie wie bei der Riesterrente schreibt der Gesetzgeber bei der Basisrente allerdings nicht vor. Interessierte Verbraucher*innen sollten sich gerade bei der fondsgebundenen Variante die Kostenstruktur des Vertrags genau ansehen, denn oftmals langen die Produktanbieter hier bei den Gebühren ordentlich zu, sodass die ordentliche Rendite aus den Aktieninvestments empfindlich nach unten gedrückt wird.

Ratsam ist es, sich nach einem sogenannten Netto- bzw. Honorartarif umzusehen, bei dem keine Abschlussprovision anfällt. Hierbei gilt es auch die jährlichen Verwaltungsgebühren zu berücksichtigen. Einige Versicherer haben bei Tarifen ohne Abschlussprovision die laufenden jährlichen Kosten weiter nach oben gesetzt, um so den Ertrag zu steigern. Bei der Fondsauswahl empfehlen wir kostengünstige und global investierende Aktien-ETFs, sofern die Sparphase noch mindestens zehn Jahre beträgt. Diese börsengehandelte Indexfonds zeichnen sich ebenfalls durch sehr geringe Gebühren aus und tragen somit zur Gesamtrendite des Versicherungsvertrags bei.

Steuerliche Vorteile der Rürup-Rente

Wie sieht es mit der steuerlichen Betrachtung dieser Vorsorgemöglichkeit aus? Während der Ansparphase besteht die Möglichkeit, einen gewissen Prozentsatz des Jahresbeitrages als zusätzliche Altersvorsorgeaufwendung bis zur aktuellen Höchstgrenze (in 2022: 25.639,00 Euro) bei der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen:

Jahr

Abzugsfähiger Prozentsatz des Jahresbeitrags

2022

94%

2023

96%

2024

98%

ab 2025

100%

Was die Auszahlphase betrifft, handelt es sich bei der Rürup-Rente um eine lebenslange Leibrente. Das bedeutet, dass das angesparte Kapital nicht in einer Summe ausgezahlt wird, sondern sich durch eine lebenslange Rentenzahlung aufbraucht. Diese Rentenzahlungen unterliegen der Steuerpflicht gemäß der nachfolgenden Tabelle:

Renten-

beginn

Besteuerungs-

anteil der Rente

2022

82%

2038

98%

2039

99%

2040

100%

Das Sparguthaben in einem Rürup-Rentenvertrag kann nicht beliehen, abgetreten, übertragen oder vererbt werden.

Rürup-Rentenverträge sind gegebenenfalls als Ergänzung zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge interessant, sofern der Verbraucher ein hohes zu versteuerndes Einkommen und schon alle sonstigen steuerlichen Absetzmöglichkeiten ausgeschöpft hat. Doch an welchen Merkmalen erkennen Verbraucher*innen ein gutes Angebot?

Merkmale eines guten Basisrententarifs

  • Moderate Abschluss- und Verwaltungsgebühren (bis max. 1,5% Effektivkosten). Wenn möglich, einen sogenannten echten Netto- / Honorartarif abschließen.
  • Beitragsfreistellung, -erhöhung oder -herabsetzung jederzeit möglich.
  • Sonderzahlungen jederzeit bis zum Höchstbetrag möglich.
  • Beitragserhöhungen, Sonderzahlungen und Beiträge nach Beendigung einer Beitragspause sollten mit dem ursprünglichen Rentenfaktor verrentet werden, der bei Vertragsabschluss galt.
  • Möglichkeit, das Renteneintrittsalter flexibel zu verschieben (Mindestalter bei Rentenbeginn laut Gesetzgeber ist 62, bei Verträgen, die bis 2012 abgeschlossen wurden, 60).
  • Möglichkeit einer Portabilität des Kapitals zu einem anderen Anbieter ist bisher eher selten und im Gegensatz zur Riesterrente nicht vorgesehen. Einige Anbieter haben diese Klausel trotzdem in ihren Bedingungen verankert, was durchaus von Vorteil ist.
  • Grundsätzlich ist bei einem Basisrentenvertrag kein Hinterbliebenenschutz vorgesehen, das heißt im Todesfall des Versicherungsnehmers fällt das angesparte Kapital dem Versichertenkollektiv zu. Die meisten Anbieter bieten deshalb eine zusätzliche Todesfallabsicherung in Form einer Beitragsrückgewähr oder Hinterbliebenenrente an. Je nach individueller Lebenssituation der versicherten Person, sind diese Angebote auf Sinnhaftigkeit zu prüfen.

Wenn auch Sie sich für den Abschluss einer Rürup-Rente interessieren, schon ein Angebot vorliegen haben oder Ihren bestehenden Vertrag unabhängig prüfen lassen möchten, wenden Sie sich gerne an eine unserer Beratungsstellen oder buchen Sie online einen Beratungstermin.