Finanzen

18.10.2019

Sparkassen: Kündigungswelle bei Prämiensparverträgen

Die langfristigen Prämiensparverträge „S-Prämien-Flexibel“ haben eine Besparung mit einer monatlich gleichbleibenden Rate. Das Guthaben unterliegt einer variablen Verzinsung. Daneben erhält der Sparer eine jährliche, nach Sparjahren gestaffelte Bonuszahlung von der Sparkasse. Die höchste Prämienstufe ab dem 15. Sparjahr sieht zum Beispiel vor, dass der Sparer eine jährliche Bonuszahlung in Höhe von 50 Prozent seiner im Vorjahr eingezahlten Sparbeiträge erhält. Im Niedrigzinsumfeld können die Sparkassen diese großzügigen Bonifikationen nicht mehr zahlen und kündigen tausendfach die Sparverträge.

Sparkassen: Kündigungswelle bei PrämiensparverträgenFoto: © lovelyday12 / Fotolia

Ist die Kündigung rechtens und lohnt sich ein Widerspruch?

Das ordentliche Kündigungsrecht der Sparkassen vor Erreichen der jeweils höchsten Prämienstufe ist ausgeschlossen. Erst wenn der Sparkassenkunde mindestens einmal den höchsten Bonuszins erhalten hat, darf die Sparkasse den Vertrag ordentlich kündigen, so der BGH (BGH Urteil 14. Mai 2019 XI ZR 345/18). In Einzelfällen jedoch, wenn vertragliche Vereinbarungen zum Beispiel andere Vertragslaufzeiten vorsehen, sind diese Vereinbarungen einzuhalten. Werbende Anpreisungen der Leistungen zählen in der Regel nicht dazu.

Wenn Ihre Sparkasse die Laufzeit- oder Bonusfälligkeitsvereinbarung nicht einhält, empfiehlt es sich, der Kündigung zu widersprechen.

Prüfen Sie darüber hinaus rückwirkend in jedem Fall Ihre Zinsansprüche. Die Zinsberechnung fällt regelmäßig zu niedrig aus, da die Sparkassen unwirksame Zinsanpassungsklauseln heranziehen. Der BGH gibt klare Kriterien für einen gültigen Zins für den Sparer vor: Die Sparkassen sind zum Beispiel verpflichtet, die variablen Zinsen an einem geeigneten Referenzzins zu orientieren und in einem regelmäßigen Intervall, relativ zum Referenzzins, zu überprüfen.

Weitere Informationen zu den Prämiensparverträgen sowie individuelle und neutrale Beratung erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher in den 15 Beratungsstellen des VerbraucherService Bayern.