Finanzen

04.02.2011

Strengere Kontrolle der freien Finanzvermittler gefordert

Der VerbraucherService Bayern fordert für die Kontrolle von Finanzvermittlern eine einheitliche Regelung. Der Gesetzesentwurf des Finanzministeriums zum besseren Anlegerschutz wurde vom Wirtschaftsministerium jedoch aufgeweicht.

Da durch die Finanzkrise viele Privatanleger aufgrund unvollständiger oder sogar falscher Beratung hohe finanzielle Verluste hinnehmen mussten, legte das Finanzministerium im Frühjahr 2010 einen Gesetzesentwurf zum verbesserten Anlegerschutz vor. Das „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“ sollte die Verbraucher besser schützen, die Beratungsqualität erhöhen und die Bankberater als auch freie Finanzvermittler einer stärkeren Kontrolle unterwerfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), die über die entsprechende Fachkompetenz verfügt, sollte die Kontrollfunktion für alle Berater übernehmen.

Doch das Wirtschaftsministerium hat die strengen Regeln des Gesetzentwurfes des Finanzministerium aufgeweicht. Die vorgesehene Regulierung des mit hohen Risiken behafteten Grauen Kapitalmarktes wurde gestrichen. Zudem werden die freien Finanzvermittler, wie es der Verband Geschlossene Fonds und der AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen forderte, nur der Gewerbeaufsicht unterstellt. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. hält gerade die Herausnahme des Grauen Kapitalmarktes aus dem Gesetzentwurf für nicht vertretbar.

Der VerbraucherService Bayern fordert eine einheitliche Kontrolle von Finanzvermittlern - völlig unabhängig vom Vertriebsweg. Für jeden Finanzberater müssen die gleichen Rahmenbedingungen gelten!

1. Keine Zweiteilung des Beratermarktes
Je nach Anlageprodukt stehen sich auf der einen Seite die streng regulierten Bankberater und auf der anderen Seite die freien Finanzvermittler gegenüber. Die einen werden von der staatlichen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert, und die anderen dürfen unbeaufsichtigt, nur von der kommunalen Gewerbeaufsicht zugelassen, ihre unternehmerischen Beteiligungen in Form von geschlossenen Fonds verkaufen. Da es sich hierbei um langfristige Kapitalanlagen handelt, bei denen es häufig keinen Zweitmarkt gibt, ist das Schutzbedürfnis des Verbrauchers besonders hoch. Um den Verbraucher zu schützen und nicht bewusst zu verwirren bedarf es einheitlicher Regeln.

2. Kontrolle der freien Vermittler durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und nicht durch regionale Gewerbeaufsichtsbehörden
Wie die Bankberater müssen auch die Ausschließlichkeitsvermittler von Investmentfonds und Vermittler geschlossener Fonds von einer Fachbehörde kontrolliert werden, die über das entsprechend geschulte Personal verfügt. Zwar sind die kommunalen Gewerbeaufsichtsbehörden flächendeckend vertreten, ihnen fehlt es aber an Erfahrung in Finanzfragen. Ein seriöser Schutz der Verbraucher bei der Anlageberatung ist nur gewährleistet, wenn alle Anlageberater den gleich strengen Aufsichtsregeln einer Behörde unterliegen. Auf Unverständnis stößt, dass gerade Vermittler, die vor allem komplexe, risikoreiche Produkte des Grauen Kapitalmarktes wie geschlossene Immobilienfonds und sonstige Beteiligungen verkaufen, weiterhin ungehindert ihre zum Teil dubiosen Geschäfte tätigen können. Dies führt zu einer großen Verunsicherung bei den Verbrauchern.