Finanzen
06.05.2025
Vermögenswirksame Leistungen: Durch staatliche Förderung zu ansehnlicher Rendite
Vermögenswirksame Leistungen (vwL) erhalten Arbeitnehmer aufgrund des Tarifvertrags oder als freiwillige Zusatzleistung ihres Arbeitgebers. Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Geldbetrag, der nicht mit dem Gehalt ausgezahlt, sondern vom Arbeitgeber direkt auf einen entsprechenden vwL-Sparvertrag überwiesen wird, den die Beschäftigten vorher eigenständig abschließen. Sofern das zu versteuernde Einkommen der Sparer unter der vorgegebenen Einkommensgrenze liegt, erhalten sie vom Staat eine zusätzliche jährliche Förderung, die sie am Ende der Vertragslaufzeit rückwirkend erhalten.

Die staatliche Förderung heißt Arbeitnehmersparzulage und wird gewährt, wenn Ledige ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 40.000 Euro und Verheiratete von höchstens 80.000 Euro haben. Grundlage hierfür ist das 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG). Unter dem Begriff „zu versteuerndes Einkommen“ ist das jährliche Bruttoeinkommen abzüglich der abzugsfähigen Ausgaben und Aufwendungen zu verstehen, die sich von der Steuer absetzen lassen. Die individuelle Höhe des zu versteuernden Einkommens findet sich auf dem Steuerbescheid, den Steuerzahler*innen jedes Jahr nach der eingereichten Steuererklärung vom Finanzamt erhalten.
Wie hoch ist die Sparrate bei einem vwL-Sparvertrag?
Die Höhe der persönlichen Sparrate hängt zum einen von der Höhe des Arbeitgeberzuschusses ab, der von Branche und Tarifvertrag unterschiedlich ausfällt. Hier gibt es eine Spanne von derzeit 6,45 Euro bis zu 40,00 Euro pro Monat. Arbeitgeber, die keinem Tarifvertrag angehören, sind nicht zur Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen verpflichtet. So kann es durchaus sein, dass der Chef diesen Sparzuschuss nicht gewährt. Dennoch lohnt es sich meistens zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses den Arbeitgeber aktiv darauf anzusprechen. Wer keinen Zuschuss erhält, kann einen entsprechenden Teil seines regulären Einkommens von seinem
Arbeitgeber in einen förderfähigen vwL-Vertrag überweisen lassen und hat somit bei der bereits erwähnten Einkommenshöhe ebenfalls Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Dass die monatliche Sparrate in einen vwL-Vertrag maximal 40 Euro betragen darf, ist im Übrigen ein Irrglaube. Grundsätzlich kann die Sparrate auch höher liegen, allerdings ist die Arbeitnehmersparzulage auf eine Höchstgrenze gedeckelt, was eine höhere Sparrate nicht sinnvoll erscheinen lässt.
Welche Sparverträge sind vwL-tauglich?
Nicht jeder Sparvertrag lässt sich als vwL-Vertrag nutzen. Bei den wohl gängigsten und am meisten verbreiteten Verträgen handelt es sich um Bauspar- und Aktienfondssparverträge. Aber auch spezielle Banksparpläne oder die Tilgung eines Immobiliendarlehens für die selbst genutzte Immobilie ist vwL-fähig. Allerdings werden vwL-Banksparpläne in Bezug auf die Arbeitnehmersparzulage nicht gefördert, was diese Form des vwL-Sparens als nicht sinnvoll erscheinen lässt. Bausparverträge erachten wir aufgrund der derzeit niedrigen Guthabenverzinsung von in der Regel unter einem Prozent und der Abschlussgebühr von 1,0 – 1,6 Prozent ebenfalls als unrentabel. Freilich mildert die Gutschrift einer Arbeitnehmersparzulage und ggf. der Wohnungsbauprämie diese Unrentabilität ab, dennoch empfiehlt der VerbraucherService Bayern für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen eher einen Aktienfondssparplan in der Form eines kostengünstigen ETF-Sparplans.
Wie gestaltet sich die Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage konkret?
Wie hoch diese Förderung ist, hängt vom gewählten Sparprodukt ab. Anhand der folgenden Tabelle können Verbraucher*innen die jeweiligen Förderhöhen entnehmen.
|
Arbeitnehmersparzulage Bausparen / Immobilienkredit |
Arbeitnehmersparzulage Aktienfondssparplan |
max. Höhe pro Jahr |
43 Euro / 86 Euro |
80 Euro / 160 Euro |
Sparzulagensatz |
9 % der jährl. Einzahlung |
20 % der jährl. Einzahlung |
Jährliche Einzahlung |
max. 470 Euro / 940 Euro |
max. 400 Euro / 800 Euro |
Einkommensgrenze |
40.000 Euro / 80.00 Euro zu versteuerndes Einkommen |
Die jeweiligen Zahlen beziehen sich immer auf einen Single oder ein Ehepaar.
Zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage gibt es allerdings noch einen kleinen Wermutstropfen: Sparverträge für vermögenswirksamen Leistungen haben eine Mindestspardauer von sechs Jahren. Nach Ablauf dieser sechs Jahre ruht der Vertrag noch ein weiteres Jahr und kann dann förderunschädlich ausgezahlt werden. Sollten Sie sich das Guthaben innerhalb dieser siebenjährigen Sperrfrist auszahlen lassen, verfällt ihr Anspruch auf die
Arbeitnehmersparzulage. Bei folgenden Ausnahmen ist eine frühzeitige Entnahme ohne Wegfall der Arbeitnehmersparzulage möglich:
- Heirat
- Arbeitslosigkeit
- Selbstständigkeit
- Verwendung des Sparguthabens für eine Weiterbildungsmaßnahme
Rechenbeispiel
Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber vwL in Höhe von 14 Euro pro Monat. Als Single liegt sein zu versteuerndes Einkommen knapp unter 40.000 Euro. Deshalb erhält er Arbeitnehmersparzulage, wenn er beispielsweise in einen Aktienfonds investiert. Er entscheidet sich, seine aufgestockte vwL-Sparrate in Höhe von 40 Euro (14 Euro Arbeitgeberanteil + 26 Euro Eigenanteil) in einen Fondssparplan anzulegen. Bei einer Wertentwicklung des Fonds von sechs Prozent pro Jahr und Abzug der Kosten für Depot und Fonds verbleiben z. B. 4,8 Prozent Rendite pro Jahr. Damit ergibt sich nach Ablauf von sechs Jahren folgendes Ergebnis:
Fondsguthaben: 3.332,41 Euro
Einzahlungen: 2.880,00 Euro
Gewinn: 452,41 Euro
Der Clou: Die alljährlich über die Einkommensteuererklärung beantragte Arbeitnehmersparzulage in Höhe von insgesamt 480 Euro (80 Euro pro Jahr) kommt am Ende der Laufzeit noch hinzu und erhöht die jährliche Rendite auf knapp sieben Prozent.
Wer also Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen durch seinen Arbeitgeber hat und mit seinem zu versteuernden Einkommen innerhalb der förderfähigen Einkommensgrenzen liegt, sollte auf diesen staatlichen Zuschuss zum Vermögensaufbau nicht verzichten. Gerade für Berufseinsteiger oder Arbeitnehmer mit einem niedrigeren Einkommen bieten die vermögenswirksamen Leistungen eine sinnvolle Unterstützung zum Vermögensaufbau. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Sparplans auf möglichst kostengünstige Angebote. Denn auch hier gilt: Je geringer die Kosten, desto höher fällt die mögliche Rendite Ihres vwL-Sparplans aus.