Finanzen

04.04.2023

Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten von Krediten?

Die europäische Zentralbank betrieb seit der Euroschuldenkrise bis Mitte 2022 zum Leitwesen von Sparern und zur Freude von Kreditnehmern eine Nullzinspolitik. Den Dispositionskredit längerfristig in Anspruch zu nehmen, einen Konsumentenkredit aufzunehmen oder den Traum von den eigenen vier Wänden mittels eines Annuitätendarlehens zu realisieren, war für Kreditsuchende häufig kein Problem. Geld war so billig wie noch nie. Doch was, wenn das Minus auf dem Konto zum Dauerzustand wird oder Verbraucher*innen Kredite nicht zurückzahlen können?

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Aufgrund der hohen Inflationsrate und der damit verbundenen Verteuerung der Verbraucherpreise, gerade auch was die Energiekosten betrifft, ist das monatliche Budget der Verbraucher*innen massiv zusammengeschrumpft. Vielen fällt es schwer, bestehende finanzielle Verpflichtungen termingerecht zu erfüllen, da die Rücklagen bereits aufgebraucht sind. Die unkomplizierteste Lösung ist hier die Nutzung des eingeräumten Dispokredits – sprich, das Überziehen des Girokontos.

Der Dispokredit – flexibel aber teuer

Der von der Hausbank eingeräumte Dispositionskredit (Dispo) in Höhe des zwei- bis dreifachen monatlichen Nettoeinkommens, gehörte schon immer zu den flexiblen, aber sehr teuren Krediten ohne feste Rückzahlungsvereinbarung.  Im Ursprung war der Dispo zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe um den Monatsultimo gedacht.  Die Stromabschlagszahlung für den Folgemonat wurde schon eingezogen aber das monatliche Gehalt war beispielsweise noch nicht auf dem Konto verbucht.

Vielfach nehmen Verbraucher*innen Dispositionskredite jedoch nicht nur für einige Tage, sondern aufgrund gestiegener Lebenshaltungs- und Energiekosten ständig in Anspruch. Geht das Gehalt oder die Rente dann erst am Monatsanfang ein, werden damit die Ausgaben des Vormonats ausgeglichen und der Kunde rutscht gleich wieder ins Minus. Da es für die Nutzung des Dispokredites keine Rückzahlungsvereinbarung gibt, ist der Druck einer kontinuierlichen Rückführung nicht gegeben. Auch der Zinssatz dieser Kredite liegt immer einige Prozentpunkte höher als bei Ratenkrediten. Wer nie den Kredit zurückführt, den führt die Zinsspirale immer tiefer ins Minus, bis der Kreditrahmen ausgeschöpft ist und die Zahlungsunfähigkeit droht.

Tipp: Warten Sie nicht zu lange, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, sondern suchen Sie unbedingt eine Schuldnerberatungsstelle auf.

Der Ratenkredit – feste Höhe, Ratenanzahl und Ratenhöhe

Bei Abschluss eines Ratenkredites werden Kredithöhe, Anzahl der Raten sowie die Ratenhöhe fixiert. Sowohl für die Verbraucher*innen als auch für das Kreditinstitut besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

Kündigungsrecht der Verbraucher*innen

  • Voraussetzungen

Dem Verbraucher steht jederzeit die Möglichkeit offen, den bestehenden Kredit durch einen neuen Kredit mit gegebenenfalls besseren Konditionen zu ersetzen. Eine Umschuldung rentiert sich jedoch nur, wenn sich auch die Konditionen verbessert haben, sprich ein niedriger Zinssatz zu bezahlen wäre. Dies ist bei dem momentan steigenden Zinsniveau in der Regel nicht der Fall.

  • Folgen der Kündigung

Wird ein Ratenkredit zurückgeführt oder umgeschuldet, fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an, sofern das Darlehen laut Vertragsbedingungen kein Sondertilgungsrecht innehat. Für Verbraucher*innen ist dann ein Prozent auf die Restschuld des Kredites der Bank als Entschädigung zu zahlen.  

  • Alternativen

Bei Zahlungsschwierigkeiten eines bestehenden Kredites, ist der beste Weg das Kreditinstitut rechtzeitig zu konsultieren, um gemeinschaftlich nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen, anstatt die Schulden auf dem Girokonto auflaufen zu lassen. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, eine Ratenreduzierung unter gleichzeitiger Verlängerung der Laufzeit oder eine Ratenstundung zu vereinbaren.

Betreiben Verbraucher*innen jedoch bei Rückzahlungsschwierigkeiten eine „Vogel-Strauß-Politik“, begleichen Raten nicht und ignorieren Mahnungen, eskaliert die Angelegenheit. Es kommt zur Kreditkündigung seitens der Bank und zu negativen Schufa-Einträgen.

Übersteigen die monatlichen Ausgaben langfristig die monatlichen Einnahmen aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung oder der gestiegenen Energiekosten, steht immer der Weg zur Schuldnerberatungsstelle offen. Hier erhalten Verbraucher*innen professionelle Unterstützung zur Umsetzung eines tragfähigen Entschuldungskonzeptes.

 

Kündigungsrecht der Bank

  • Wann darf die Bank den Kredit kündigen?

Die Bank kann einen Ratenkredit nur kündigen, wenn der Verbraucher*in mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug kommt.

  • Folgen der Kündigung

Eine Kündigung des Kredites durch die Bank hat weitreichende Folgen für Kreditnehmer*innen. Kündigt die Bank, wird der Kredit nämlich zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt. Gleichzeitig kommt es zu einem negativen Schufa-Eintrag. Eine erneute Kreditaufnahme bei einer anderen Bank erweist sich dadurch als utopisch. Außerdem fallen zusätzliche Verzugszinsen, Mahn- und Gerichtskosten an, die die schon bestehende Kreditinanspruchnahme noch in die Höhe treiben.

  • Alternativen

Bei Zahlungsschwierigkeiten bestehender Kredite rechtzeitig mit der Bank sprechen und nach einer gemeinsamen Lösung suchen.

Das Annuitätendarlehen – langfristig ausgerichtet und grundpfandrechtlich abgesichert

Ein Annuitätendarlehen ist ein langfristig ausgerichteter Kredit, der grundpfandrechtlich abgesichert ist. Kredithöhe, Ratenhöhe sowie die Zinsfestschreibungszeit werden ebenfalls bei Vertragsabschluss fixiert.

Kündigungsrecht des Verbrauchers

  • Voraussetzungen

Während der Zinsfestschreibungszeit von zehn Jahren besteht kein Kündigungsrecht. Soll jedoch während dieser Zeit die Immobilie veräußert werden, wird der Kreditvertrag aufgelöst.

  • Folgen der Kündigung

Wird die Immobilie veräußert und der Kredit abgelöst, müssen Verbraucher*innen der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe des entgangen Zinsschadens bezahlen.

  • Alternativen

Kommt es aufgrund von Arbeitslosigkeit, Scheidung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen zu einem Zahlungsengpass, empfiehlt es sich auch hier rechtzeitig Kontakt zur Bank aufzunehmen und gemeinsam nach einer befriedigenden Lösung zu suchen. Sei es, dass vorübergehend nur die Zinsleistungen erbracht werden und die Tilgung vorübergehend ausgesetzt wird, oder dass die Immobilie innerhalb einer gewissen Zeit veräußert wird.

 

Kündigungsrecht der Bank

  • Voraussetzungen

Bei Zahlungsrückstand hat die Bank das Recht den Kredit zu kündigen.

  • Folgen der Kündigung

Wird ein Immobilienkredit fällig gestellt und der Kreditnehmer kann das ausstehende Darlehen nicht zurückführen, kommt es zur Verwertung der Grundpfandrechte, sprich zur Zwangsversteigerung des Objekts.  

  • Alternativen

Bei bestehen Zahlungsschwierigkeiten sollten Verbraucher*innen immer das Gespräch mit der Bank suchen. Ist die Immobilie nicht mehr zu halten, ist ein geregelter Verkauf am freien Markt immer die bessere Lösung als die Zwangsversteigerung.

Fazit: Ist das Girokonto immer im Minus oder treten bei anderen Krediten Zahlungsschwierigkeiten auf, sollten Verbraucher*innen schnellstmöglich den Kontakt zur Bank suchen, um eine für beide Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden.