Finanzen
29.08.2023, VerbraucherService Bayern berät betroffene Sparer
Zahlreiche Zinsansprüche verjähren Ende 2023
Seit Jahren steht fest, dass Sparkassen und Genossenschaftsbanken die Grundverzinsung, die Sparer für ihre Prämiensparverträge erhielten, falsch kalkulierten. Wie sich die Zinsen richtig berechnen und welcher Referenzzinssatz als Grundlage heranzuziehen ist, ist höchstrichterlich immer noch ungeklärt.
Aktuelle Urteile zeigen, dass die Zinsnachzahlungen nicht selten vier- stellige Summen bei Verträgen ergeben, die in den 1990er oder Anfang der 2000er Jahre abgeschlossen und bis zum Ende bespart wurden. Für zahlreiche betroffene Verbraucher*innen besteht bis zum 31. Dezember dieses Jahres dringender Handlungsbedarf. Denn dann endet die dreijährige Verjährungsfrist, in der noch Zinsnachforderungen an die Geldhäuser gestellt werden können, wenn der Vertrag 2020 endete.
Was nun zu tun ist, weiß Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB): „Wir raten Betroffenen in einem ersten Schritt zeitnah zunächst an das Institut heranzutreten, um dort schriftlich eine Zinsnachberechnung anzufordern. Sollte dies abgelehnt werden oder sind Verbraucher*innen mit der Höhe des angebotenen Betrages unzufrieden, können sie sich an die entsprechenden Schlichtungsstellen der Sparkassen oder Genossenschaftsbanken wenden“, so der Experte. „Die Entscheidung des Schlichters ist zwar für keine Partei bindend, allerdings hemmt das Schlichtungsverfahren zunächst die Verjährung und die Sparer*innen gewinnen dadurch Zeit“, erläutert Latta weiter. Bei einem aus Verbrauchersicht unbefriedigendem Ergebnis der Schlichtung besteht dann noch der Gang zum Rechtsanwalt als nächste und letzte Instanz.
Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. unterstützt betroffene Verbraucher*innen bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche auf außergerichtlicher Ebene. Individuelle Beratungsgespräche können über die Servicehotline des VSB unter 0 89 / 51 51 87 43 oder über die bayernweit 15 Beratungsstellen vereinbart werden.