Hauswirtschaft

20.05.2019, Mehr Verbraucherschutz in der Ernährungsberatung gefordert

Koordinierungskreis definiert Qualität für Ernährungsberatung und Ernährungsbildung

Der Koordinierungskreis „Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung“ formierte sich neu und aktualisierte seine Rahmenvereinbarung die für mehr Transparenz und Schutz der Verbraucher sorgt.

„Unser gemeinsames Ziel ist, die Qualität in der Ernährungsberatung zu sichern und Verbraucher bei ihrer Suche nach einer Ernährungsfachkraft zu unterstützen. Denn die Bezeichnung Ernährungsberater ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Das macht es schwierig, seriöse von unseriösen Angeboten in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung voneinander zu unterscheiden. Die Qualifikation der Ernährungsfachkraft ist ein wesentliches Kriterium für eine bestmögliche Beratung“, sagten DGE-Geschäftsführerin Dr. Kiran Virmani in ihrer Funktion als neue Sprecherin des Koordinierungskreises und die stellvertretende Sprecherin Gisela Horlemann vom VerbraucherService Bundesverband im KDFB e.V.

„Ernährungsfachkräfte wie Diätassistenten werden über drei Jahre mit mehr als 4 000 Unterrichtsstunden theoretisch und praktisch ausgebildet. Im Gegensatz dazu beinhalten Fortbildungen für Interessierte ohne spezifische Grundqualifikation zum Ernährungsberater, Ernährungscoach oder Gesundheitsberater nur einige Tage oder Wochen. Auch mehrmonatige Fernkurse mit etwa 500 Stunden bieten keine umfassende Ausbildung“, erklärten Virmani und Horlemann.

Mit dem Verband für Ernährung und Diätetik (VFED) und der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) haben sich dem Koordinierungskreis zwei neue Mitglieder angeschlossen. Das Gremium setzt sich nun aus zwölf Institutionen verschiedener Fachgebiete – Berufsverbände, Fachgesellschaften, Fortbildungsträger und Verbraucherschutzorganisationen – zusammen.

Aktualisierte Rahmenvereinbarung veröffentlicht

Die Rahmenvereinbarung des Koordinierungskreises, die Standards für die Qualitätssicherung und den Verbraucherschutz in der Ernährungsberatung beinhaltet, wurde am 29. April 2019 aktualisiert veröffentlicht. Sie definiert die Anforderungen an Fachkräfte, die Ernährungsberatung bzw. -therapie sowie Maßnahmen der Ernährungsbildung durchführen. Für die primärpräventive Ernährungsberatung kommen beispielsweise folgende Berufsgruppen in Frage: Diätassistenten, Ernährungsmediziner und Absolventen eines Studiums der Oecotrophologie, Ernährungswissenschaften oder eines fachverwandten Studienganges entsprechend der DGE-Zulassungskriterien.

Eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung erachtet der Koordinierungskreis für die anspruchsvollen Tätigkeitsbereiche der Ernährungsberatung als zwingend notwendig. Er fordert zudem, dass Maßnahmen der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung frei von Produktwerbung und/oder Produktverkauf sein müssen.

Bundesweite Adressen von Fachkräften und Angaben zu ihren Beratungs­schwerpunkten sowie Checklisten zu einer produktneutralen Beratung finden Interessierte über www.wegweiser-ernaehrungsberatung.de.

 

Downloads

Checkliste-Ernährungsberatung für Berater.pdf

Checkliste-Ernährungsberatung für Verbraucher.pdf