Umwelt

21.08.2026, EU-Richtlinie

Neue Regeln gegen Greenwashing – das ändert sich 

Ab dem 27. September 2026 gelten deutlich schärfere Vorgaben für vage Werbeaussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“. Die EU-EmpCo-Richtlinie soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführender Umweltwerbung schützen und für mehr Transparenz bei Haltbarkeit und Reparierbarkeit sorgen.  

Sprühdose mit Claims, die Nachhaltigkeit suggerieren© cristianstorto - stock.adobe.com
Mehr Schutz vor irreführenden Werbeaussagen.

Warum braucht es neue Regelungen gegen Greenwashing? 

Unternehmen haben schon lange Umweltfreundlichkeit als Verkaufsargument erkannt und gestalten ihre Produkte entsprechend mit grüner Verpackung oder nachhaltigen Werbeslogans. Oft ist nicht zu erkennen, ob das Produkt tatsächlich umweltfreundlicher hergestellt wurde als ein anderes. Lesen Sie dazu auch unser Artikel Echter Umweltvorteil oder Greenwashing?  

Wie schwer Nachhaltigkeitssiegel einzuschätzen sind, zeigt eine Untersuchung der EU-Kommission aus dem Jahr 2020: Rund 230 verschiedene Nachhaltigkeitssiegel waren damals in der EU im Einsatz. Etwa die Hälfte der Umweltzeichen wurde nicht unabhängig überprüft. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist damit kaum erkennbar, welche Kennzeichnung tatsächlich für eine bessere Umweltleistung steht und welche Siegel frei erfunden sind. Das ist ein Wettbewerbsnachteil für Firmen, die tatsächlich nachhaltig agieren. 

Die sogenannte EmpCo-Richtlinie soll hier für mehr Transparenz sorgen. EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“ – also die Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher für den ökologischen Wandel. Die EU-Richtlinie 2024/825 verpflichtet Unternehmen zu nachvollziehbareren Angaben und schränkt irreführende Umweltwerbung ein. In Deutschland werden Vorschriften gegen irreführende Nachhaltigkeitsaussagen über das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs umgesetzt. 

Das Wichtigste auf einen Blick 

Ab September 2026 gilt unter anderem: 

  • Verbot vager Umweltaussagen: Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „klimaschonend“ sind als allgemeine Werbeaussagen künftig unzulässig. Wird ein Produkt damit beworben, muss auf dem gleichen Medium, zum Beispiel auf der Verpackung, eine konkrete und nachprüfbare Erläuterung stehen. 

  • „Klimaneutral“ durch Kompensation darf nicht mehr als Umweltvorteil eines Produkts beworben werden. Die EU stuft solche Versprechen als Verbrauchertäuschung ein. Der Begriff „klimaneutral“ suggeriert fälschlicherweise, das Produkt selbst würde das Klima überhaupt nicht belasten.  

  • Nachhaltigkeitssiegel dürfen Firmen nicht mehr selbst vergeben. Sie müssen von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle anerkannt und kontrolliert werden.  

  • Ist nur ein Teilbereich des Produkts nachhaltig hergestellt, darf nicht der Eindruck entstehen, das ganze Produkt sei umweltfreundlich. Ein T-Shirt ist also nicht automatisch „umweltfreundlich“, nur weil das Etikett aus Recyclingpapier besteht.  

  • Zukünftige Versprechen wie „Bis 2028 werden 100 % des Stroms für unsere Produktion aus zertifizierten, regionalen Erneuerbaren Energien stammen.““ müssen klar belegt und nachprüfbar sein. Das Unternehmen muss einen objektiven, messbaren und von unabhängigen Dritten regelmäßig überprüften Umsetzungsplan veröffentlichen.  

Künftig gehören nicht nur ökologische, sondern auch soziale Merkmale ausdrücklich zu den wesentlichen Eigenschaften einer Ware. Unbelegte oder irreführende Behauptungen zu Arbeitsbedingungen, Fair-Trade-Standards, Geschlechtergerechtigkeit oder Lieferketten-Ethik werden rechtlich genauso streng geahndet wie falsche Umweltversprechen. 

Haltbarkeit und Reparierbarkeit als Verbraucherinformation 

Die EmpCo-Richtlinie setzt nicht nur beim Marketing an. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen bereits vor dem Kauf besser erkennen können, wie lange sich ein Produkt voraussichtlich nutzen lässt und wie gut es reparierbar ist. Weitere Informationen in unserem Artikel Recht auf Reparatur

Europaweit wird ein einheitliches Label zur Information über die zweijährige gesetzliche Gewährleistung Pflicht. Besteht zusätzlich eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers über die gesetzlichen zwei Jahre hinaus, muss dies mit dem EU-GARAN-Label gekennzeichnet sein: 

Label Garantie 2026Label Gewährleistung 2026

Software entscheidet über Lebensdauer 

Bei Smartphones, Haushaltsgeräten und anderen Waren mit digitalen Funktionen hängt die Lebensdauer zunehmend von Software ab. Ein Gerät kann technisch noch funktionieren, aber ohne Sicherheits- oder Funktionsupdates kaum noch sinnvoll nutzbar sein. 

Deshalb sind Verbraucherinnen und Verbraucher künftig – sofern der Hersteller die Angaben zur Verfügung stellt – über den Mindestzeitraum von Softwareaktualisierungen zu informieren. Untersagt sind außerdem irreführende Aussagen über Updates. So darf eine Aktualisierung nicht als zwingend notwendig dargestellt werden, wenn sie lediglich zusätzliche Funktionen verbessert. Ebenso dürfen Unternehmen nicht verschweigen, wenn ein Update die Funktionsfähigkeit eines Geräts beeinträchtigen kann.  

Weitere Regelungen bei Elektrogeräten 

  • Ersatzteil- und Zubehör-Sperren: Falsche Behauptungen, dass das Gerät durch Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien von Drittanbietern Schaden nimmt, sind nicht mehr erlaubt. 

  • Vorzeitiger Austausch: Das grundlose Auffordern zum Austausch von Betriebsstoffen (z. B. Druckerpatronen vor dem tatsächlichen Entleeren) wird untersagt. 

Zusätzlich sollen – sofern verfügbar – umweltfreundlichere Lieferoptionen angezeigt werden. Wer beispielsweise zwischen Standardversand und einer gebündelten oder emissionsärmeren Lieferung wählen kann, soll diese Möglichkeit erkennen können. 

Fazit: mehr Information und Wettbewerb 

Verbraucherinnen und Verbraucher können die Umwelt- und Sozialbilanz eines Produkts meist nicht selbst überprüfen. Genau deshalb sind klare Informationsregeln notwendig. Der Markt belohnt sonst möglicherweise nicht das bessere Produkt, sondern die geschicktere Werbung.  

Die EmpCo-Richtlinie verschiebt die Verantwortung deshalb ein Stück weit: Nachhaltigkeit soll nicht mehr allein durch das Vertrauen der Kundschaft funktionieren, sondern durch überprüfbare Aussagen, transparente Siegel und konkretere Produktinformationen. Das hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern – und kann zugleich den Wettbewerb um bessere Produkte fördern.  

Weiterführende Informationen: 

Das neue EU Gewährleistungslabel  und Garantielabel GARAN  

Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb  

Umweltbundesamt: Stärkerer Schutz vor Greenwashing in deutsches Recht umgesetzt