Umwelt

06.07.2015, Effiziente Heizungsanlagen

Neukauf von Niedertemperaturkesseln nicht empfehlenswert

Nicht wenig verunsichert ist so mancher Verbraucher angesichts der aktuellen Anzeigen und Broschüren der Heizungsbranche: Noch schnell, so heißt es, zuschlagen bei günstigen Heizwertgeräten, bevor die im Herbst verboten werden.

Neukauf von Niedertemperaturkesseln nicht empfehlenswertFoto: © DOC RABE Media - Fotolia.com

Hintergrund für die Aufregung:

Ab dem 26. September 2015 gelten im Rahmen der EU-Ökodesignrichtlinie neue Effizienzanforderungen für Heizkessel in Privathaushalten.

Ziel der EU-Ökodesignrichtlinie ist es, die Energieeffizienz neuer Geräte immer weiter anzuheben. Schritt für Schritt werden dafür die Mindestanforderungen erhöht, die ein Produkt erfüllen muss. Museumsreife Energieschleudern verschwinden so allmählich vom Markt, weswegen zum Beispiel ein neuer Kühlschrank heute nur noch halb so viel Strom benötigt wie ein Gerät vor 15 Jahren.

Das gleiche Prinzip wendet die EU nun auch bei Heizungsanlagen an. Ab dem 26.9.2015 müssen neue Anlagen bestimmte Effizienzkriterien einhalten. Manche Anlagentypen werden dadurch vom Markt verdrängt – so zum Beispiel die bisher noch verbreiteten, jedoch technisch nicht mehr zeitgemäßen Niedertemperaturkessel. Manche Anbieter versuchen daher jetzt, den Lagerbestand an Niedertemperaturkesseln noch zu verkaufen.

Niedertemperaturkessel nicht mehr zeitgemäß

Unsere Energieberater raten schon seit langem von Niedertemperaturkesseln ab, wenn es um den Neukauf einer Anlage geht. Brennwertgeräte sind hinsichtlich der Effizienz einfach deutlich überlegen. Auch von den Anschaffungskosten her sind die alten Kessel meist kein Schnäppchen. Wenn dann aber 15 oder gar 20 Jahre lang um 10 Prozent höhere Heizkosten fällig werden, war das nur für den Kesselverkäufer ein gutes Geschäft. Die neue gesetzliche Regelung ist definitiv im Sinne des Verbrauchers – und niemand sollte jetzt noch schnell einen technisch veralteten Kessel anschaffen. Für die seltenen Fälle, wo technisch nur ein Niedertemperaturkessel in Frage kommt, sieht die Richtlinie Ausnahmen vor.

Energieberatung des VerbraucherService Bayern

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