Umwelt

18.06.2026

Recht auf Reparatur: Defekte Geräte länger nutzen

„Kaputt? Dann kaufen Sie doch einfach ein neues Gerät.“ Diese Empfehlung hören Verbraucherinnen und Verbraucher noch immer häufig, wenn Elektrogeräte defekt sind. Ersatzteile fehlen, Reparaturen sind teuer oder werden von Herstellern nicht mehr angeboten. Mit dem „Recht auf Reparatur“ will die Europäische Union gegensteuern und die Lebensdauer von Produkten verlängern. Die Mitgliedsstaaten müssen die entsprechende EU-Richtlinie bis spätestens 31. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen. Der VerbraucherService Bayern informiert über Hintergründe und zeigt, welche Veränderungen dies bedeutet.

Reparatur, Verschleiß, Akkuleistung, Batterie, Obsoleszenz kaputt© SKfoto GE - stock.adobe.com
Das Recht auf Reparatur dient dazu, Reparaturen einfacher, günstiger und attraktiver machen.

Warum ein Recht auf Reparatur notwendig ist

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher würden defekte Geräte grundsätzlich gerne reparieren lassen. In der Praxis scheitert dies jedoch häufig an hohen Kosten, fehlenden Ersatzteilen oder mangelnden Reparaturmöglichkeiten. Nach einer Jahresendbefragung 2025 der forsa (Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH, Berlin) haben nur 17 Prozent der Befragten überhaupt nicht an eine Reparatur ihres defekten Gerätes gedacht. Die Mehrheit verzichtete aus praktischen Gründen: 80 Prozent nannten zu hohe Kosten, 58 Prozent einen zu hohen Aufwand und 52 Prozent fehlten die passenden Ersatzteile. In 43 Prozent der Fälle riet der Fachmann von einer Reparatur ab. Die Folgen sind erheblich: Frühzeitiger Ersatz von Geräten führt zu höherem Ressourcenverbrauch, mehr Energiebedarf und steigenden Treibhausgasemissionen. Zudem wachsen die Mengen an Elektroschrott weltweit stark an. Eine längere Nutzung von Produkten ist daher ganz im Sinne der Kreislaufwirtschaft und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.

Reparieren statt wegwerfen: Ziel der EU-Regelung

Das Recht auf Reparatur dient dazu, Reparaturen einfacher, günstiger und attraktiver machen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig besser informiert sein und leichter Zugang zu Reparaturdiensten erhalten. Die Regelung gilt zunächst für bestimmte Elektro- und Elektronikgeräte, für die bereits Ökodesign-Vorgaben existieren. Es ist geplant, den Geltungsbereich in den kommenden Jahren zu erweitern.

Für welche Geräte gilt das Recht auf Reparatur?

Das Recht auf Reparatur betrifft zunächst Elektrogeräte, insbesondere folgende Produktgruppen: Waschmaschinen und Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte, Elektronische Displays, Monitor und Fernseher, Staubsauger, Schweißgeräte, Smartphones, Tablets, Mobiltelefone ohne Internetzugang. Für diese Geräte müssen Hersteller nach dem Ende des Verkaufs eines Modells Ersatzteile über mehrere Jahre bereitstellen und Reparaturen ermöglichen.

Fristen und konkrete Vorgaben

Hersteller elektrischer Geräte werden gesetzlich verpflichtet, diese während ihrer üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren, unabhängig von der Produktgarantie. Die elektrischen Geräte müssen bereits so konstruiert sein, dass sie reparabel sind. Ist das elektrische Gerät in einer Weise hergestellt, die eine Reparatur verhindert, können die Käuferinnen und Käufer vom Hersteller Gewährleistung einfordern. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Akkus festeingebaut sind und im Schadensfall ein Austausch nicht möglich ist.

Lassen Kundinnen und Kunden das defekte Gerät kostenfrei innerhalb der Gewährleistungszeit reparieren, verlängert sich die Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer von zwei auf drei Jahre. Dies ist nochmal ein zusätzlicher Anreiz, auf eine Neuanschaffung zugunsten einer Reparatur zu verzichten. Die EU schreibt je nach Produktgruppe unterschiedliche Fristen vor: Für Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte müssen Ersatzteile meist sieben bis zehn Jahre verfügbar sein, für Fernseher und Monitore bis zu sieben Jahren und für Smartphones und Tablets mindestens bis zu sieben Jahre nach Verkaufsende des Modells. Ersatzteile für Smartphones und Tablets sind innerhalb von fünf bis zehn Arbeitstagen zu liefern. Außerdem gilt es zukünftig, Sicherheits- und Funktionsupdates über mehrere Jahre bereitzustellen.

Einheitlich vorgesehen ist außerdem ein europäisches Reparatur-Informationsformular. Dieses soll Verbraucherinnen und Verbrauchern vor einer Reparatur transparente Angaben zu Kosten, Dauer und Bedingungen liefern und Vergleiche erleichtern.

Wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher

Auch mit dem neuen Recht auf Reparatur bleibt Eigeninitiative wichtig.

  • Auch mit dem neuen Recht auf Reparatur bleibt Eigeninitiative wichtig: Reparierbarkeit vor dem Kauf prüfen Wichtige Kriterien sind reparierbare Konstruktion der Geräte, mehrjährige. Ersatzteilverfügbarkeit, langfristige Update-Versorgung und Reparaturmöglichkeiten durch unabhängige Werkstätten.

  • Gewährleistung nutzen: Die gesetzliche Gewährleistung gilt zwei Jahre. Mängel frühzeitig melden.

  • Reparaturen vergleichen: Mehrere Kostenvoranschläge helfen, Preise einzuschätzen. Das EU-Reparaturformular erleichtert künftig den Vergleich.

  • Eigenreparaturen vorsichtig abwägen: Selbstreparaturen oder nicht autorisierte Werkstätten müssen technisch sicher durchgeführt werden. Es empfiehlt sich zu prüfen, ob sich dadurch bestehende Garantieansprüche ändern. Die gesetzliche Gewährleistung darf dadurch zwar nicht pauschal ausgeschlossen werden, im Einzelfall wird die Beweisführung jedoch gegebenenfalls schwieriger.

  • Dokumente aufbewahren: Rechnungen und Reparaturnachweise gut dokumentieren, insbesondere bei späteren Gewährleistungsansprüchen.

Weiterführende Infos
https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/konsum-und-produkte/recht-auf-reparatur
https://www.evz.de/themen/einkaufen-digitales/reparaturrecht/recht-auf-reparatur/
https://www.vis.bayern.de/nachhaltiger_konsum/teilen_wiederverwenden/recht_auf_reparatur.htm
https://www.vis.bayern.de/nachhaltiger_konsum/teilen_wiederverwenden/reparaturinitiativen.htm